Arbeitsrecht, Gesundheitspolitik

Arbeitsministerin Bas stellt Attestpflicht ab erstem Krankheitstag infrage

Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 07:17 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Arbeitsministerin Bärbel Bas stellt die geplante Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag infrage und fordert von der Union ein stimmiges Gesamtpaket. Die SPD-Politikerin verweist auf zahlreiche Ausnahmen und knüpft ihr weiteres Vorgehen an Vorleistungen des Gesundheitsministers.

Bas stellt Attestpflicht ab erstem Krankheitstag infrage
Arztpraxis für Allgemeinmedizin (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat die geplante Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attests bereits am ersten Krankheitstag deutlich infrage gestellt. Sie legte der Union nahe, auf die umstrittene Neuregelung zu verzichten und verwies auf eine Vielzahl geplanter Ausnahmen.

Bas kritisiert Ausnahmeregelungen

Bas betonte, sie halte sich grundsätzlich an die Absprachen der Koalition, sehe aber erheblichen Klärungsbedarf bei der Attestpflicht ab dem ersten Tag. Problematisch sei insbesondere, dass für tarifgebundene Unternehmen, die abweichende Regelungen haben, Ausnahmen vorgesehen sind. Wenn eine Pflicht eingeführt werde und anschließend zahlreiche Ausnahmen festgeschrieben würden, stelle sich nach ihren Worten die Frage nach dem Sinn einer solchen Regelung.

Kein Vorschlag ohne Gesetzespaket

Die Ministerin kündigte an, selbst keinen konkreten Vorschlag zur Umsetzung der Attestpflicht vorzulegen, solange Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) nicht weitere Regelungen präsentiert. Sie verwies darauf, dass die Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Tag mit einer Termingarantie bei Ärzten und mit Maßnahmen zur Schlaganfallvorsorge verknüpft sei. Nach ihren Worten handelt es sich um einen Kompromiss, der nur als Gesamtpaket zu verstehen sei.

Abhängigkeit vom Primärversorgungsgesetz

Auf den Hinweis, dass das für die Termingarantie erforderliche Primärversorgungsgesetz des Gesundheitsministers noch auf sich warten lasse, reagierte Bas mit dem Hinweis, dies liege nicht in ihrem Verantwortungsbereich. Sie machte zugleich deutlich, dass ihre Partei in den Verhandlungen keine Karenztage und keine Kürzungen der Lohnfortzahlung akzeptieren wollte. Beides sei von der Union gefordert worden.

Sorge vor längeren Krankschreibungen

Im Gegenzug habe die SPD nach Darstellung von Bas der Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag nur widerwillig zugestimmt, obwohl sie diese inhaltlich für falsch halte. Ihre Sorge sei, dass Menschen mit einem leichten Infekt dann bereits am ersten Tag eine Arztpraxis aufsuchen und aus einem kurzen Ausfall eine ganze Woche Krankschreibung werde. Bas stellt damit die praktische Sinnhaftigkeit und mögliche Nebenwirkungen der Neuregelung offen zur Debatte.

Die Äußerungen von Arbeitsministerin Bärbel Bas fallen in eine Phase intensiver Debatten über die Ausgestaltung der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Anforderungen an Krankschreibungen. Die Pflicht zur Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits am ersten Krankheitstag wird seit Jahren immer wieder diskutiert, weil sie tief in den Alltag von Beschäftigten, Unternehmen und Arztpraxen eingreift. Während Arbeitgeberverbände strengere Nachweispflichten oft mit der Vermeidung von Missbrauch begründen, warnen Gewerkschaften und viele Arbeitsrechtler vor zusätzlichen Hürden für Beschäftigte.

Politische Konfliktlinien und Kompromisslogik

In der geschilderten Konstellation prallen unterschiedliche ordnungspolitische Vorstellungen von SPD und Union aufeinander: Die Union drängt auf strengere Regeln bei Krankschreibungen, hatte zuvor aber auch Karenztage ohne Lohnfortzahlung im Gespräch. Die SPD wiederum verteidigt traditionell die Lohnfortzahlung ab dem ersten Tag und lehnt Karenztage ab. Der nun beschriebene Kompromiss, der eine Attestpflicht ab Tag eins mit Verbesserungen bei Terminvergabe und Vorsorgeleistungen verknüpft, zeigt die übliche Logik großer Koalitionsvereinbarungen: Jede Seite gibt an einer Stelle nach und erhält an anderer Stelle Zugeständnisse.

Praktische Folgen und Konfliktpotenzial

Für Beschäftigte könnte eine strikte Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag bedeuten, dass sie schon bei leichten Infekten einen Arzt aufsuchen müssen, statt sich zunächst zu Hause auszukurieren. Das erhöht den Zeitdruck, belastet ohnehin stark gefragte Praxen und kann, wie von Bas angedeutet, zu längeren Krankschreibungen führen, weil Erkrankte dann „wenn schon, denn schon" den gesamten Heilungszeitraum attestieren lassen. Für Unternehmen verspricht eine frühe Bescheinigung zwar mehr vermeintliche Planungssicherheit, sie müssen aber zugleich mit höheren Ausfallzeiten rechnen, wenn aus kurzzeitigen Beschwerden längere Abwesenheiten werden. Hinzu kommt die Komplexität zahlreicher Ausnahmeregelungen, etwa für tarifgebundene Betriebe, die das System unübersichtlich machen kann. Die Forderung nach einem Gesamtpaket mit Termingarantie und Vorsorgeangeboten macht deutlich, dass es nicht nur um Kontrolle, sondern auch um den Zugang zu medizinischer Versorgung geht.

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