AfD-Verbotsdebatte, Armin Laschet

AfD-Verbotsdebatte: Armin Laschet widerspricht Hendrik Wüst

Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Armin Laschet stellt sich gegen die von Hendrik Wüst angestoßene Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren und warnt vor politischen und rechtlichen Risiken. Zugleich verweisen Juristen auf hohe Hürden und unterschiedliche Gutachten zur Verfassungswidrigkeit der AfD.

Laschet kritisiert Debatte über Prüfung von AfD-Verbotsverfahren
Protest für AfD-Verbot (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Armin Laschet, früherer Ministerpräsident von Nordrhein-Westfalen und ehemaliger CDU-Bundesvorsitzender, hat die von seinem Nachfolger Hendrik Wüst angestoßene Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren deutlich kritisiert. Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt hatte Wüst eine Bund-Länder-Kommission vorgeschlagen, die den verfassungsrechtlichen Umgang mit der Partei prüfen soll.

Laschet warnt vor Debatte über Verbotsverfahren

Laschet sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, die öffentliche Diskussion über die Einleitung oder Prüfung eines Verbotsverfahrens stärke am Ende nur die AfD. Wenn man nach einem Wahlerfolg der Partei als erstes über ein Verbot spreche, dürfe man sich nicht wundern, wenn die Wähler noch wütender würden, so seine Kritik. Er halte die gesamte Diskussion für falsch und fordert, sich mit der AfD politisch auseinanderzusetzen.

Zweifel an Erfolgsaussichten eines Verbots

Mit Blick auf die rechtliche Seite verweist Laschet auf die Einschätzung von Verfassungsrechtlern, wonach ein Verbotsverfahren mindestens drei Jahre dauern und nach vielen Gutachten voraussichtlich scheitern würde. Zudem erinnert er daran, dass der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen die AfD derzeit nicht einmal als Beobachtungsfall einstuft, was für ihn ein weiterer Hinweis auf die problematische Ausgangslage für ein Verbotsverfahren ist.

Geteilte Haltung unter Verfassungsrechtlern

In der Fachwelt ist die Erfolgsaussicht eines Verbotsverfahrens gegen die AfD umstritten. Ehemalige Verfassungsrichter wie Hans-Jürgen Papier und Peter Müller raten von einem Antrag ab. Dem stehen Initiativen gegenüber, die ein Verbot befürworten: So legten 2024 17 Jura-Professoren dem Bundestag eine umfangreiche Stellungnahme vor, die für ein Verbotsverfahren plädiert. Ein offener Brief des Republikanischen Anwältevereins für ein solches Verfahren fand die Unterstützung von über 1.000 Juristen.

Umfangreiche Gutachten zur AfD

Zusätzlich liegt ein etwa 1.500 Seiten starkes Gutachten der Gesellschaft für Freiheitsrechte vor, das nach eigener Bewertung die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot erfüllt sieht. Dieses Gutachten wird von den Staatsrechtlern Christoph Möllers und Sophie Schönberger als wissenschaftlich streng und ergebnisoffen bewertet, obwohl Möllers sich zuvor skeptisch zu einem Verbotsverfahren geäußert hatte. Die unterschiedlichen Gutachten verdeutlichen, wie tief die juristische Debatte über ein mögliches Parteiverbot reicht.

Rechtliche Grundlagen für Parteiverbote

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes können Parteien verboten werden, wenn sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Über die Verfassungswidrigkeit einer Partei entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Antragsberechtigt sind Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung, wobei für das Abstimmungsverhalten der Länder im Bundesrat die jeweilige Landesregierung maßgeblich ist.

Die Kritik Armin Laschets an der von Hendrik Wüst angestoßenen Debatte über ein mögliches AfD-Verbotsverfahren fällt in eine Phase, in der die politische Auseinandersetzung mit der AfD bundesweit an Schärfe gewinnt. Auslöser ist der Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt, der in Teilen der Politik die Frage aufwirft, ob die Partei mit den Mitteln des Parteiverbotsrechts bekämpft werden soll.

Politische Strategien im Umgang mit der AfD

Laschet stellt sich klar gegen den Kurs, unmittelbar nach Wahlerfolgen der AfD über ein Verbot zu diskutieren. Er warnt vor einer weiteren Emotionalisierung und möglichen Opfererzählungen der Partei und setzt stattdessen auf politische Auseinandersetzung. Zugleich verweist er auf die Einschätzung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes, der die AfD dort nicht einmal als Beobachtungsfall einstuft, was den Kontrast zu Bundesländern verdeutlicht, in denen die AfD als Verdachtsfall oder gesichert extremistisch gilt.

Rechtliche Hürden und Expertenstreit

Juristisch ist ein Parteiverbot in Deutschland an hohe Hürden geknüpft. Laschet betont die lange Dauer eines Verfahrens und die Skepsis vieler Verfassungsrechtler. Dem stehen Initiativen gegenüber, die auf ein Verbot drängen und mit umfangreichen Gutachten und Stellungnahmen argumentieren, dass die AfD die Voraussetzungen der Verfassungswidrigkeit erfülle. Diese Spannungslinie zwischen politischer Strategie, verfassungsrechtlichen Risiken und der Sorge um die Stabilität der demokratischen Ordnung prägt die aktuelle Debatte.

Bedeutung für Leserinnen und Leser

Für Bürgerinnen und Bürger ist entscheidend, dass ein Parteiverbot kein politisches Instrument für schnelle Reaktionen auf Wahlergebnisse ist, sondern ein außergewöhnlicher, juristisch eng begrenzter Schritt. Die Diskussion zeigt, wie schwierig es ist, mit demokratischen Mitteln auf Parteien zu reagieren, denen vorgeworfen wird, die demokratische Ordnung zu untergraben. Zugleich verdeutlicht sie, dass der Umgang mit der AfD künftig nicht nur an der Wahlurne, sondern auch vor Gerichten und in Verfassungsorganen entschieden werden könnte.

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