August Hanning in U-Haft: Ex-BND-Chef wegen Spionageverdachts verhaftet
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 18:22 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDer frĂŒhere BND-PrĂ€sident August Hanning sitzt wegen des Verdachts auf Spionage und versuchten Landesverrat in Untersuchungshaft.
Haftbefehl in Karlsruhe vollzogen
Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs setzte den Haftbefehl gegen den 80-JÀhrigen in Vollzug, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft mitteilte. Damit sitzt erstmals ein ehemaliger BND-PrÀsident wegen Spionageverdachts in Untersuchungshaft.
Die oberste deutsche Anklagebehörde wirft Hanning geheimdienstliche AgententÀtigkeit, landesverrÀterische AusspÀhung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor.
FrĂŒherer BĂŒroleiter ebenfalls in Haft
Hannings frĂŒherer BĂŒroleiter beim BND, Manfred D., war bereits am Dienstag wegen Beihilfe zum versuchten Landesverrat und zur landesverrĂ€terischen AusspĂ€hung in Untersuchungshaft gekommen.
Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft sollen Hanning und D. vermutlich 2010 vereinbart haben, dass D. dem fĂŒnf Jahre zuvor aus dem Amt geschiedenen BND-Chef gegen Bezahlung fortlaufend wertvolle Erkenntnisse beschaffe. Hanning soll die Informationen spĂ€ter bei seiner BeratertĂ€tigkeit gewinnbringend verwendet haben.
Vertrauliche Unterlagen im Zentrum
Hannings Anwalt Leon Kruse rĂ€umte ein, dass sein Mandant vertrauliche Unterlagen besessen habe. Er wies jedoch den Vorwurf zurĂŒck, Hanning habe darin enthaltene Informationen zum Nachteil Deutschlands oder gegen Bezahlung weitergegeben, und erklĂ€rte, sein Mandant werde zu Unrecht verfolgt.
In einem Fall soll Hanning geheime Informationen genutzt haben, um fĂŒr einen Mitarbeiter eines fremden nachrichtendienstlichen Sicherheitsapparates eine Analyse zu erstellen. Welches Land gemeint ist und ob die Analyse den Adressaten erreichte, blieb zunĂ€chst offen.
Hinweise auf Aserbaidschan
Den Ermittlungen zufolge könnte eine Spur nach Aserbaidschan fĂŒhren. Hanning soll mit einem Agenten der Kaukasusrepublik in Verbindung gestanden haben; die Bundesanwaltschaft Ă€uĂerte sich dazu nicht.
Kontrolleure beraten ĂŒber den Fall
Der BND-PrĂ€sident Martin JĂ€ger informierte die Geheimdienst-Kontrolleure des Bundestags ĂŒber seine Erkenntnisse. Das Parlamentarische Kontrollgremium tagte dazu geheim, Ergebnisse wurden zunĂ€chst nicht bekannt.
Das Gremium hatte bereits im Mai 2023 deutlich schĂ€rfere Transparenz- und Karenzregeln fĂŒr Angehörige des öffentlichen Dienstes mit besonderen Kenntnissen oder Leitungsfunktionen in sicherheitsrelevanten Bereichen empfohlen. Umgesetzt wurden diese Empfehlungen bislang nicht.
Forderungen nach Konsequenzen
Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hamburgs Innensenator Andy Grote, verlangte strengere Regeln fĂŒr hochrangige Angehörige von Sicherheitsbehörden nach ihrem Ausscheiden. Auch der PKGr-Vorsitzende Marc Henrichmann forderte mehr Transparenz bei dienstbezogenen Kontakten und vergĂŒteten TĂ€tigkeiten.
Die Bundesregierung sprach von erheblichen VorwĂŒrfen, nahm den Vorgang Ă€uĂerst ernst und sagte umfassende UnterstĂŒtzung der Ermittlungen zu. FĂŒr Konsequenzen sei es zunĂ€chst zu frĂŒh.
Hanning leitete den BND von Dezember 1998 bis Ende November 2005. Danach wechselte er in die Privatwirtschaft und arbeitete als Sicherheitsberater. GrĂŒnen-Geheimdienstexperte Konstantin von Notz forderte Bundesinnenminister Alexander Dobrindt auf, gesetzliche Regelungen zur EindĂ€mmung solcher Praktiken vorzulegen.
,Ein auĂergewöhnlicher Vorgang
Die Untersuchungshaft gegen einen frĂŒheren PrĂ€sidenten des Bundesnachrichtendienstes markiert einen auĂergewöhnlichen Schritt in der Geschichte der Bundesrepublik. Im Zentrum stehen nicht nur die strafrechtlichen VorwĂŒrfe gegen August Hanning, sondern auch der Umgang mit Informationen, die nach dem Ausscheiden aus einem sicherheitsrelevanten Amt weiter genutzt werden könnten.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft sollen Hanning und sein frĂŒherer BĂŒroleiter bereits 2010 vereinbart haben, gegen Bezahlung fortlaufend BND-Erkenntnisse zu beschaffen. Der Zeitraum und die vermutete Menge der Unterlagen â bis zu rund 2.000 Dokumente bis 2022 â machen den Fall strukturell bedeutsam: Es geht um mögliche wiederholte Zugriffe und nicht nur um den Besitz eines einzelnen Dokuments.
Politische Folgen fĂŒr Ex-GeheimnistrĂ€ger
Das Parlamentarische Kontrollgremium hatte bereits 2023 schĂ€rfere Transparenz- und Karenzregeln fĂŒr Angehörige sicherheitsrelevanter Behörden empfohlen. Der Fall erhöht nun den Druck, TĂ€tigkeiten ehemaliger Spitzenbeamter, Kontakte zu auslĂ€ndischen Akteuren und den Umgang mit dienstlich erworbenem Wissen klarer zu regeln.
FĂŒr die Ăffentlichkeit sind mehrere Fragen von Bedeutung: Welche Informationen gelangten tatsĂ€chlich nach auĂen, welchen Schaden hĂ€tten sie verursachen können und ob reichten bestehende Kontrollen aus? Ăber mögliche gesetzgeberische Konsequenzen lĂ€sst sich erst nach Abschluss der Ermittlungen und einer parlamentarischen Bewertung entscheiden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: âNach Festnahme von Ex-BND-Chef Richter entscheidet ĂŒber U-Haft fĂŒr Hanningâ (07.10.2026)
Der Bericht bestĂ€tige die VorwĂŒrfe der Bundesanwaltschaft und stelle die Entscheidung ĂŒber die Untersuchungshaft in den Mittelpunkt. Zugleich hebe er die politische Debatte ĂŒber Anschlussjobs und Karenzregeln hervor und verweise auf den Verdacht einer möglichen Verbindung nach Aserbaidschan.
FOCUS online: âSpionageverdacht: Ex-BND-Chef Hanning in U-Haftâ (07.10.2026)
Der Artikel bestĂ€tige die Untersuchungshaft und konzentriere sich stĂ€rker auf die mutmaĂliche Beschaffung von rund 2.000 Dokumenten sowie deren mögliche kommerzielle Nutzung. Anders als der Bericht der tagesschau stelle er zusĂ€tzlich den Zusammenhang mit frĂŒheren Ermittlungen im Fall Block heraus; offen bleibe, ob Staatsgeheimnisse tatsĂ€chlich an fremde MĂ€chte weitergegeben worden seien.
Beide Berichte stellten den Haftbeschluss und die Ermittlungen gegen Hanning in den Vordergrund. Sie unterschieden sich vor allem beim Schwerpunkt zwischen der politischen Reformdebatte und den Details zur Herkunft der ErmittlungsansÀtze.
