DB InfraGO, Bundesnetzagentur

Bahn-Fernverkehr: Gericht kippt Wettbewerbsklausel der Netzagentur

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 11:43 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Vorgabe der Bundesnetzagentur zur Vergabe von Fernverkehrs-KapazitĂ€ten auf stark belasteten Bahnstrecken im Eilverfahren fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt. Damit muss DB InfraGO Wettbewerbern vorerst nicht mindestens ein Viertel der verfĂŒgbaren KapazitĂ€ten freihalten.

Der Beschluss der Netzagentur ist nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
Der Beschluss der Netzagentur ist nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa

Die Deutsche Bahn muss Wettbewerbern im Fernverkehr auf hochbelasteten Strecken nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln doch nicht mindestens ein Viertel der KapazitÀten freirÀumen.

Vorgabe der Netzagentur gekippt

Das Gericht erklĂ€rte einen Beschluss der Bundesnetzagentur in einem Eilbeschluss fĂŒr rechtswidrig. Die Behörde hatte den Schienennetzbetreiber DB InfraGO zu einer Wettbewerbsklausel verpflichtet.

Folgen fĂŒr die Trassenvergabe

Die Klausel sollte Wettbewerbern im Fernverkehr auf besonders stark beanspruchten Strecken einen festen Anteil der verfĂŒgbaren KapazitĂ€ten sichern. Nach der Entscheidung des Gerichts besteht diese Verpflichtung vorerst nicht.

Bei der Trassenvergabe konkurrieren Fernverkehr, Regionalverkehr und GĂŒterzĂŒge um begrenzte KapazitĂ€ten. Der Beschluss betrifft die Vorgabe der Bundesnetzagentur und die Verpflichtung von DB InfraGO, nicht unmittelbar die gesamte Fahrplangestaltung.

KapazitÀtskonflikt auf dem Schienennetz

Auf stark ausgelasteten Bahnstrecken konkurrieren Fernverkehr, Regionalverkehr und GĂŒterzĂŒge um dieselben Trassen. DB InfraGO betreibt das bundeseigene Schienennetz und muss die Fahrplantrassen nach den geltenden Regeln vergeben. Je knapper die Infrastruktur, desto grĂ¶ĂŸer ist die Bedeutung verbindlicher Vorgaben fĂŒr die Verteilung der verfĂŒgbaren KapazitĂ€t.

Die nun beanstandete Wettbewerbsklausel zielte darauf, neuen oder kleineren Anbietern im Fernverkehr einen festen Anteil zu sichern. Eine solche Regel kann den Marktzugang erleichtern und damit langfristig mehr Auswahl fĂŒr Reisende schaffen. Zugleich kann sie die Planung bestehender Verbindungen erschweren, wenn auf ĂŒberlasteten Strecken zusĂ€tzliche ZĂŒge nur zulasten anderer Angebote untergebracht werden können.

Bedeutung fĂŒr FahrgĂ€ste und Bahnpolitik

Der Eilbeschluss betrifft zunĂ€chst die rechtliche Grundlage der konkreten Vorgabe und nicht automatisch das gesamte Fernverkehrsangebot. FĂŒr FahrgĂ€ste sind kurzfristig vor allem Fahrplanentscheidungen und die tatsĂ€chliche VerfĂŒgbarkeit von Trassen relevant. Mittel- und langfristig entscheidet der Ausbau des Netzes darĂŒber, ob Wettbewerb ohne VerdrĂ€ngung bestehender Verbindungen möglich wird.

Der Streit fĂ€llt in eine Phase, in der Bund und DB InfraGO zugleich mehr Sanierung, Digitalisierung und zusĂ€tzliche KapazitĂ€t anstreben. Solange EngpĂ€sse bestehen, mĂŒssen Behörden und Gerichte abwĂ€gen, wie NetzneutralitĂ€t, verlĂ€ssliche FahrplĂ€ne und politisch gewĂŒnschter Wettbewerb miteinander vereinbart werden. Die weitere rechtliche KlĂ€rung kann deshalb auch fĂŒr die Ausgestaltung kĂŒnftiger KapazitĂ€tsregeln maßgeblich sein.

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