Ex-KSK-Kommandeur nach MunitionsaffÀre vor Gericht
02.02.2024 - 07:09:49 | dpa.de
Weil er Soldaten erlaubt haben soll, gestohlene Munition anonym zurĂŒckzugeben, muss sich ein frĂŒherer Kommandeur des Kommandos SpezialkrĂ€fte (KSK) ab heute vor dem Landgericht TĂŒbingen verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft Brigadegeneral Markus Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren nach Paragraf 40 des Wehrstrafgesetzes vor. Der Vorwurf sei vergleichbar mit dem Straftatbestand der Strafvereitelung, hatte es von der Anklagebehörde dazu geheiĂen.
Der Fall
Hintergrund ist laut Staatsanwaltschaft, dass bei der jĂ€hrlichen Munitionsinventur fĂŒr das Jahr 2019 erhebliche FehlbestĂ€nde im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt worden waren. Der Wert der fehlenden Munition habe rund 28.000 Euro betragen.
Der Inventurbericht sei dem Brigadegeneral bekannt gewesen, hatte die Staatsanwaltschaft erklĂ€rt. Der 55-JĂ€hrige habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurĂŒckgeben können. Dabei sei mehr Munition abgegeben worden, als der Fehlbestand aufgewiesen habe.
Der Kern des Vorwurfs ist, dass der damalige KSK-Kommandeur zumindest damit hĂ€tte rechnen mĂŒssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war. Durch die anonyme RĂŒckgabe der Munition im FrĂŒhjahr 2020 sei die Verfolgung dieser Straftaten unmöglich gemacht worden.
Kreitmayrs RechtsanwĂ€lte, Christian Mensching und Bernd MĂŒssig, hatten dazu erklĂ€rt: «Die gegen Herrn General Kreitmayr in der Anklage erhobenen VorwĂŒrfe sind tatsĂ€chlich und rechtlich unbegrĂŒndet; die Verteidigung geht davon aus, dass die Anklage vor dem Gericht keinen Bestand haben wird.» Die Anklage sei rechtlich nicht tragfĂ€hig. Bis zu einem rechtskrĂ€ftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig.
Ex-KSK-Kommandeur verteidigt Entscheidung in MunitionsaffÀre
Markus Kreitmayr hat sich vor dem Landgericht TĂŒbingen umfassend zu der MunitionsaffĂ€re geĂ€uĂert. Er stehe zu seiner Entscheidung, dass er die FehlbestĂ€nde im Munitionslager zunĂ€chst habe aufklĂ€ren wollen und nicht gleich gemeldet habe, sagte der 55-JĂ€hrige zu Prozessbeginn. Es sei ihm bewusst gewesen, dass er sich disziplinarrechtlich in einem Graubereich befinde.
Kreitmayr erklĂ€rte vor Gericht, dass er mit der Erlaubnis einer anonymen RĂŒckgabe habe verhindern wollen, dass die Munition in falsche HĂ€nde gerate. Anhaltspunkte fĂŒr eine Straftat habe er nicht gehabt. Bei entsprechenden Hinweisen hĂ€tte er anders gehandelt, sagte Kreitmayr. Er sei von einer Fehllagerung der Munition oder Fehlern bei der Inventur in der Vergangenheit ausgegangen. Die Verwaltung der Munition sei zu dem Zeitpunkt schlampig gewesen.
FĂŒr den Prozess sind bis Ende Februar vier Verhandlungstermine angesetzt. Kreitmayr war von Juni 2018 bis August 2021 Kommandeur des KSK.
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