Beitragsbemessungsgrenze 2027, Krankenversicherung

Beitragsbemessungsgrenzen 2027: Kranken- und RentenbeitrĂ€ge steigen fĂŒr Gutverdiener

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 12:33 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

FĂŒr Gutverdiener steigen 2027 die maßgeblichen Beitragsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung. Besonders deutlich fĂ€llt die Anhebung in der Krankenversicherung aus – auch wegen eines zusĂ€tzlichen Aufschlags zur Entlastung der Krankenkassen.

FĂŒr Gutverdiener, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden mehr BeitrĂ€ge fĂ€llig. (Illustration)  - Bild: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa
FĂŒr Gutverdiener, die in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind, werden mehr BeitrĂ€ge fĂ€llig. (Illustration) - Bild: Jens Kalaene/dpa-Zentralbild/dpa

Gutverdiener mĂŒssen im kommenden Jahr höhere BeitrĂ€ge zur gesetzlichen Kranken- und zur Rentenversicherung einplanen, weil das Bundeskabinett die neuen Beitragsbemessungsgrenzen beschlossen hat.

Neue Grenzen ab dem kommenden Jahr

In der Krankenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 5.812,50 Euro auf 6.375 Euro brutto im Monat. Wer mehr verdient und gesetzlich versichert ist, zahlt kĂŒnftig auf einen grĂ¶ĂŸeren Teil seines Einkommens BeitrĂ€ge.

Bei der Rentenversicherung wird die Grenze von 8.450 Euro auf 8.850 Euro monatlich angehoben. FĂŒr Einkommen oberhalb dieser Grenze werden weiterhin keine zusĂ€tzlichen RentenversicherungsbeitrĂ€ge fĂ€llig.

Bundesrat muss noch zustimmen

Das Bundeskabinett beschloss in Berlin eine entsprechende Verordnung des Bundessozialministeriums. Der Bundesrat muss der Anpassung noch zustimmen; eine Befassung des Bundestages ist nicht erforderlich.

Orientierung an der Lohnentwicklung

Die Beitragsbemessungsgrenzen werden jÀhrlich an die Entwicklung der Bruttolöhne angepasst. Nach Angaben des Ministeriums stiegen diese im vergangenen Jahr um 4,38 Prozent.

Die höhere Grenze in der Krankenversicherung enthĂ€lt zusĂ€tzlich eine Anhebung um 300 Euro. Sie geht auf das vor dem Sommer in der Koalition vereinbarte Gesundheitssparpaket zurĂŒck, mit dem die Krankenkassen angesichts steigender Gesundheitsausgaben entlastet werden sollen.

Automatische Anpassung der Beitragsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen folgen der Entwicklung der Bruttolöhne. Steigen die Löhne, verschiebt sich grundsĂ€tzlich auch der Teil des Einkommens, auf den SozialbeitrĂ€ge erhoben werden. FĂŒr BeschĂ€ftigte oberhalb der bisherigen Grenze bedeutet das höhere absolute BeitrĂ€ge, selbst wenn sich an den BeitragssĂ€tzen nichts Ă€ndert.

Die Anhebung betrifft nicht das gesamte Einkommen. Gehaltsteile oberhalb von 6.375 Euro monatlich bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso beitragsfrei wie Einkommen oberhalb von 8.850 Euro bei der Rentenversicherung. Besonders stark wirkt sich die neue Krankenversicherungsgrenze aus, weil sie zusÀtzlich um 300 Euro angehoben wird.

Auswirkungen auf BeschÀftigte und Kassen

Wie viel mehr Versicherte tatsÀchlich zahlen, hÀngt neben der neuen Grenze vom jeweiligen Beitragssatz, dem Zusatzbeitrag der Krankenkasse und bei der Rentenversicherung von der Aufteilung zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern ab. Die Mehrbelastung fÀllt deshalb individuell unterschiedlich aus.

FĂŒr die gesetzlichen Krankenkassen erweitert die Sonderanhebung die beitragspflichtige Einkommensbasis und soll im Rahmen des Gesundheitssparpakets zur Stabilisierung der Finanzierung beitragen. FĂŒr Gutverdiener steigen dagegen die monatlichen AbzĂŒge. Die jĂ€hrliche Fortschreibung sorgt zugleich dafĂŒr, dass die Finanzierung der Sozialversicherung an die Lohnentwicklung gekoppelt bleibt.

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