Konstituierende Sitzung des Bundestages am 24.10.2017

Bericht aus Parlamentskreisen: Bundestag tagt voraussichtlich nÀchste Woche

Veröffentlicht am: 18.03.2020 um 07:48 Uhr | Redaktionelle Verantwortung: Rafael MĂŒller, Chefredakteur AD HOC NEWS

In der Woche ab Montag, dem 23. MĂ€rz 2020, wird der Bundestag voraussichtlich trotz der Corona-Krise tagen. Die Tagesordnung reduzieren die Abgeordneten jedoch, gleichzeitig tagen sie zeitlich verkĂŒrzt.

Konstituierende Sitzung des Bundestages am 24.10.2017, Illustration mit AI erstellt.
Konstituierende Sitzung des Bundestages am 24.10.2017, Illustration mit AI erstellt.
In der heutigen Mittwochsausgabe (18.03.20) berichten Medien des „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ unter Berufung auf Parlamentarier, dass der Bundestag seine Arbeit fortsetzen werde. So sagte Britta Haßelmann, parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrerin von BĂŒndnis 90/GrĂŒne, dass gerade jetzt die Arbeit des Parlaments besonders wichtig sei. Derzeit gebe es Überlegungen, dass Grundgesetz durch eine oder mehrere Änderungen an die neue Lage anzupassen. Haßelmann Ă€ußerte dazu, dass sie grundsĂ€tzlich keine Notwendigkeit zu solchen Änderungen erkennen könne. Es sollten nach ihrer Auffassung Lösungen unterhalb einer Verfassungskorrektur gefunden werden. Der parlamentarische GeschĂ€ftsfĂŒhrer der Linken Jan Korte bestĂ€tigte, dass man von einer weiterhin stattfindenden, aber sehr gerafften Sitzungswoche ausgehe. Die sechs im Bundestag vertretenen Fraktionen hĂ€tten die Bitte an die Regierung gerichtet, eine AbwĂ€gung zwischen dringenden und weniger dringenden Themen zu treffen. Auch der Linken-Politiker Korte lehnt eine GrundgesetzĂ€nderung ab. Seiner Meinung nach dĂŒrfen solche Überlegungen zum gegenwĂ€rtigen Zeitpunkt keine Rolle spielen.

Korte betonte gegenĂŒber den Journalisten, dass der Bundestag arbeitsfĂ€hig sei. Die Fraktionen wĂŒrden sich tĂ€glich zur Lage austauschen und darĂŒber beraten, wie sie ihre Arbeit sichern können. Am heutigen Mittwoch werden endgĂŒltige Entscheidungen fĂŒr die nĂ€chste Sitzungswoche getroffen. Hierzu beraten sich der BundestagsprĂ€sident Wolfgang SchĂ€uble (CDU) und die parlamentarischen GeschĂ€ftsfĂŒhrer. Schon am Montag hatte es eine solche Schaltkonferenz gegeben. Danach waren Überlegungen publik geworden, das Grundgesetz gegebenenfalls zu Ă€ndern. Sie stammten offenbar von SchĂ€uble. Ihre Veröffentlichung stieß auf VerĂ€rgerung, offenbar hatte ein Insider die Informationen an die Medien durchgestochen. SchĂ€ubles Überlegungen liefen wohl darauf hinaus, die Regelungen fĂŒr den Verteidigungsfall per GrundgesetzĂ€nderung auch auf eine Gesundheitskrise wie die gegenwĂ€rtige anwenden zu können. Nur so könnte das Parlament adĂ€quat agieren. Die Grundgesetzregelungen nach den Artikeln 115a bis 115l im GG beziehen sich nach der derzeitigen GG-Fassung nur auf einen Angriff auf das Land mit Waffengewalt. In diesem Fall ĂŒbernimmt der amtierende Kanzler / die Kanzlerin die Kommandogewalt vom Verteidigungsminister, zudem gehen Gesetzgebungskompetenzen der LĂ€nder auf den Bund ĂŒber. Es ließen sich damit unter anderem gegenwĂ€rtig flĂ€chendeckende Ausgangssperren verhĂ€ngen. Das MilitĂ€r könnte per Kanzlerentscheid im ganzen Land eingesetzt werden.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A-055824

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