Aurelia Stiftung setzt EU-Kommission Frist fĂŒr die Neubewertung der rechtswidrigen ZulassungsverlĂ€ngerung von Glyphosat
07.05.2026 - 07:05:30 | presseportal.de
Heute hat die Aurelia Stiftung die EuropĂ€ische Kommission formell aufgefordert, eine neue Entscheidung ĂŒber die VerlĂ€ngerung der Genehmigung des Pestizid-Wirkstoffs Glyphosat zu treffen. Anlass ist das Urteil des Gerichts der EuropĂ€ischen Union vom 19. November 2025 (Az. T-565/23), welches die bisherige Genehmigungspraxis der Kommission fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt. Die EU-Kommission ist durch dieses Urteil verpflichtet, ĂŒber die angefochtene VerlĂ€ngerung der Genehmigung fĂŒr Glyphosat neu zu entscheiden. HierfĂŒr setzt die Aurelia Stiftung der EuropĂ€ischen Kommission mit einem Mahnschreiben eine Frist von zwei Monaten. Sollte bis dahin keine rechtmĂ€Ăige Entscheidung erfolgen, wird die Stiftung UntĂ€tigkeitsklage erheben, um eine rechtmĂ€Ăige Entscheidung der Kommission durchzusetzen.
Rechtswidrige Genehmigungspraxis
Das Gericht stellte klar: Die derzeitige Praxis der routinemĂ€Ăigen, "automatischen und systematischen" VerlĂ€ngerung von Pestizidgenehmigungen bei verzögerten Bewertungsverfahren verstöĂt gegen EU-Recht. Solche VerlĂ€ngerungen dĂŒrfen nur in begrĂŒndeten AusnahmefĂ€llen erfolgen. Insbesondere ist zu prĂŒfen, ob Hersteller - in diesem Fall Bayer-Monsanto - durch unzureichende oder verspĂ€tete Datenlieferungen selbst zur Verzögerung beigetragen haben. In solchen FĂ€llen ist die Genehmigung auszusetzen. Trotz des eindeutigen Urteils hat die EU-Kommission bis heute keine neue Entscheidung zur Glyphosat-Genehmigung getroffen. Die quasi-automatische VerlĂ€ngerung der Glyphosat-Genehmigung ist ein PrĂ€zedenzfall - sie steht fĂŒr hunderte weitere Pestizide, die auf dem Markt und den Feldern sind, obwohl ihre vorgeschriebene RisikoprĂŒfung nicht abgeschlossen ist.
"Das Gericht der EuropĂ€ischen Union hat die Praxis der quasi-automatischen VerlĂ€ngerung von Genehmigungen fĂŒr Pestizid-Wirkstoffe eindeutig fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt. Diese Urteile sind rechtskrĂ€ftig. Trotzdem hat die Kommission ihre Entscheidung ĂŒber die Genehmigung fĂŒr das Pestizid Glyphosat nicht korrigiert. Die Aurelia Stiftung verlangt jetzt von der EU-Kommission, die vom Gericht geforderte Kurskorrektur in der Genehmigungspraxis der EU-Kommission durchzusetzen. Nur so kann das gesetzlich vorgeschriebene hohe Schutzniveau fĂŒr die Umwelt und zum Erhalt der BiodiversitĂ€t eingehalten werden", so Thomas Radetzki (Vorstand der Aurelia Stiftung).
Rechtsanwalt Dr. Achim Willand, Kanzlei [GGSC]: "Die Kommission und Pestizidhersteller haben eine Ausnahmeregelung zur Regel gemacht, um Pestizide im Verkehr zu halten, auch wenn die letzte vollstĂ€ndige RisikoprĂŒfung viele Jahre alt ist. Allein im Jahr 2023 hat die Kommission so routinemĂ€Ăig mehr als 100 Pestizid-Genehmigungen verlĂ€ngert. Erschreckend ist, dass diese systematisch rechtswidrige Praxis so lange fortgefĂŒhrt wurde, selbst nach unserer ersten Klage in Sachen Glyphosat im Jahre 2016. Gut ist, dass die Kommission das aktuelle Urteil des EU-Gerichts akzeptiert. Nun muss sie strenge EinzelfallprĂŒfungen vieler Pestizid-Genehmigungen nachholen."
Weitere Informationen
Mehr Hintergrundinformationen zum PrÀzedenzfall, zur Fristsetzung und zu den Folgen finden Sie hier: https://ots.de/l7eNfi
Pressekontakt:
Thomas Radetzki, Vorstand der Aurelia Stiftung
thomas.radetzki@aurelia-stiftung.de
(+49) 171 33 66 569
www.aurelia-stiftung.de
Dr. Achim Willand, Anwaltskanzlei [GGSC-Berlin]
willand@ggsc.de
(+49) 30 72610260
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