Berlin plant Vergesellschaftung von 160.000 Wohnungen
Veröffentlicht am: 18.10.2026 um 14:49 Uhr | dpa, AD HOC NEWSParteigremien entscheiden über den nächsten Schritt
- Die Grünen beraten am Montag auf einem kleinen Parteitag über Koalitionsverhandlungen.
- Der SPD-Landesvorstand soll ebenfalls am Montag über die Aufnahme der Gespräche befinden.
- Die Linke plant ihren entscheidenden Parteitag für den 31. Oktober.
Berlin plant Koalition mit weitreichendem Wohnungsprogramm
Linke, Grüne und SPD in Berlin wollen nach ihren Sondierungen Koalitionsverhandlungen aufnehmen. Ihr gemeinsames Papier sieht neben dem Bau von 100.000 Wohnungen die Vergesellschaftung von etwa 160.000 Wohnungen aus Beständen von fünf Konzernen vor.
Vergesellschaftung soll über Artikel 15 laufen
Die Wohnungen sollen gegen Entschädigung in öffentliches Eigentum überführt werden. Als rechtliche Grundlage ist Artikel 15 des Grundgesetzes vorgesehen, der eine Überführung von Grund und Boden in Gemeineigentum ermöglicht.
Linke-Fraktionschefin Elif Eralp erklärte, Ziel sei, dass die Mieten nicht weiter stiegen. Berlin verfügt bereits über rund 400.000 kommunale Wohnungen; mit den zusätzlichen Beständen hätte das Land Zugriff auf etwa 30 Prozent des Mietwohnungsmarktes.
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Gesetz erst für Mitte 2028 geplant
Die Umsetzung soll nicht kurzfristig beginnen. Mitte 2028 wollen die drei Parteien ein Gesetz vorlegen, das ein Jahr nach der Beschlussfassung in Kraft treten soll.
Die Entschädigungssumme soll auf 16 Milliarden Euro begrenzt und über Kredite finanziert werden. Die Refinanzierung soll über Mieten erfolgen; zugleich werden verfassungsrechtliche Prüfungen und Klagen aus der Wohnungswirtschaft erwartet.
Schwelle für betroffene Unternehmen steigt
Vergesellschaftet werden sollen Unternehmen mit mindestens 10.000 Wohnungen. Pro Unternehmen sollen 10.000 Wohnungen im Bestand verbleiben dürfen. Damit wurde die ursprünglich von der Linken vorgesehene Schwelle von 3.000 Wohnungen angehoben.
Weitere Vorhaben sind Kiezkantinen mit warmen Mahlzeiten für drei Euro und ein günstigeres ÖPNV-Sozialticket. Die Bundeswehr soll nach dem Sondierungspapier nicht mehr in Schulen auftreten; außerdem soll ein Wahlrecht für Menschen mit mindestens fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland geprüft werden.
Parteien beraten über Koalitionsverhandlungen
Grüne und SPD entscheiden am Montag über die Aufnahme von Koalitionsverhandlungen. Die Linke hat ihren Parteitag für den 31. Oktober angesetzt. Bei Zustimmung könnten die Gespräche Anfang November beginnen.
Bundespolitiker wie Friedrich Merz und Markus Söder lehnen ein linkes Regierungsbündnis in Berlin ab. Zugleich wird auf Bundesebene ein Verbot der Vergesellschaftung diskutiert.
Antisemitismus bleibt Belastungsthema
Die Berliner Linke muss zudem den Umgang mit der Neuköllner Abgeordneten Vanessa Emde klären. Ein Gespräch ist für Dienstag geplant; möglich ist ein Ausschluss aus der Fraktion.
Die drei Parteien wollen jüdisches Leben schützen, Israels Existenzrecht anerkennen und eine Zwei-Staaten-Lösung unterstützen. Bei antisemitischen Verstößen sind Sanktionen bis zum Fraktionsausschluss vorgesehen; die Vereinbarung soll Teil des Koalitionsvertrags werden.
Der geplante Zugriff auf große private Wohnungsbestände wäre bundesweit ein außergewöhnlicher Schritt. Die rechtliche Grundlage soll Artikel 15 des Grundgesetzes bilden, der eine Vergesellschaftung von Grund und Boden gegen geregelte Entschädigung ermöglicht. In Berlin ist diese Möglichkeit seit dem Volksentscheid von 2021 politisch besonders umkämpft.
Das Sondierungspapier verbindet den Enteignungskurs mit einer Neubauoffensive. Vorgesehen sind 100.000 zusätzliche Wohnungen sowie eine stärkere Rolle kommunaler Bestände. Würden rund 160.000 weitere Wohnungen in öffentliches Eigentum überführt, könnte das Land seinen Einfluss auf den Mietwohnungsmarkt deutlich ausweiten.
Rechtliche und finanzielle Hürden
Eine schnelle Umsetzung ist dennoch nicht zu erwarten. Das geplante Gesetz soll erst Mitte 2028 vorgelegt werden und müsste voraussichtlich verfassungsrechtlich geprüft werden. Klagen von betroffenen Unternehmen könnten das Verfahren zusätzlich verlängern.
Die vorgesehene Entschädigungsgrenze von 16 Milliarden Euro wäre ein zentraler Streitpunkt. Sie müsste über Kredite finanziert und langfristig über Mieteinnahmen refinanziert werden. Für Berliner Mieterinnen und Mieter hängt die praktische Bedeutung deshalb nicht nur vom politischen Beschluss, sondern auch von der rechtlichen Ausgestaltung, der Finanzierung und dem späteren Mietmanagement ab.
Koalition vor nächster Bewährungsprobe
Vor den Koalitionsverhandlungen müssen Grüne und SPD über die Aufnahme der Gespräche entscheiden; die Linke folgt mit ihrem Parteitag am 31. Oktober. Gleichzeitig bleibt der Umgang mit antisemitischen Äußerungen in den eigenen Reihen ein Belastungstest. Die vereinbarte Erklärung zu jüdischem Leben, Israels Existenzrecht und einer Zwei-Staaten-Lösung soll deshalb in den Koalitionsvertrag übernommen werden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
rbb24: „Rot-Grün-Rot plant Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände in Berlin“ (18.10.2026)
Der Beitrag bestätigt die geplante Vergesellschaftung ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen und die Deckelung der Entschädigungen auf 16 Milliarden Euro. Einen zusätzlichen Schwerpunkt setzt er auf die Kritik der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“, die eine Abweichung vom Volksentscheid von 2021 sehe.
Deutschlandfunk: „Regierungsbildung in Berlin - Linke, Grüne und SPD erzielen Einigung bei Sondierungsgesprächen“ (18.10.2026)
Der Bericht hebt neben der Vergesellschaftung die geplante Ausnahme für seit 2021 gebaute oder noch zu bauende Wohnungen hervor. Außerdem nennt er die anstehenden Entscheidungen der Parteigremien und den frühestens für 2028 vorgesehenen Gesetzesbeschluss.
Einigkeit besteht über den Koalitionskurs und die Schwelle von 10.000 Wohnungen. Unterschiede liegen vor allem beim Schwerpunkt: Während rbb24 die Kritik am Umfang der Vergesellschaftung betont, stellt der Deutschlandfunk die nächsten innerparteilichen Entscheidungen und den Zeitplan heraus. Offen bleiben die verfassungsrechtliche Prüfung und die konkrete Umsetzung.
