BGH bestätigt Urteil gegen Karatetrainer wegen Kindesmissbrauch
Veröffentlicht am: 24.08.2026 um 09:35 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDer Angeklagte hatte als Trainer eines Karatevereins Kinder und Jugendliche betreut und dabei seine Stellung ausgenutzt, um in den Jahren 1998 bis 2010 sexuelle Handlungen an Kindern vorzunehmen.
Das Landgericht Dessau-Roßlau hatte festgestellt, dass der Angeklagte die ihm anvertrauten Schutzbefohlenen in 141 Fällen missbraucht hatte. Der in Leipzig ansässige 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs sah keine Rechtsfehler in der Entscheidung der Vorinstanz und bestätigte die Anordnung der Sicherungsverwahrung.
Der Angeklagte hatte gestanden, die Taten begangen zu haben. Die Verurteilung umfasst auch die Einbeziehung von Einzelstrafen aus einem früheren Urteil. Die Entscheidung ist nun rechtskräftig (Beschluss vom 24. Juni 2026 - 6 StR 230/26).
