Blackout-Challenges: Mecklenburg-Vorpommern plant Strafantrag
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 10:52 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSMecklenburg-Vorpommern will das Verleiten Minderjähriger zu gefährlichen Mutproben wie sogenannten "Blackout-Challenges" unter Strafe stellen. Justizministerin Jacqueline Bernhardt (Linke) kündigte am Donnerstag eine entsprechende Bundesratsinitiative an, der Niedersachsen beigetreten ist.
Ministerin verweist auf Fälle an Schulen
Nach Angaben des Ministeriums kam zuletzt ein Junge ins Krankenhaus, nachdem ihn ein Mitschüler auf dem Schulhof bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt hatte. Die Tat sei offenbar für ein Video aufgenommen worden. In einem weiteren Fall erstattete eine Mutter Anzeige, weil ihre beiden Kinder unabhängig voneinander gewürgt worden seien.
"Durch das Herbeiführen von Sauerstoffmangel können innerhalb kürzester Zeit schwere Verletzungen, bleibende Schäden und sogar der Tod eintreten", sagte Bernhardt. Solche Handlungen seien keine harmlosen Mutproben.
Bundesrat soll neuen Straftatbestand prüfen
Mecklenburg-Vorpommern will den Entschließungsantrag "Verleitung Minderjähriger zur Selbstschädigung mittels digitaler Medien strafrechtlich wirksam erfassen" am Freitag in den Bundesrat einbringen. Im Zentrum stehen nach Angaben der Ministerin nicht Kinder und Jugendliche, die solche Challenges sehen oder nachahmen, sondern Personen, die gefährliche Dynamiken gezielt initiieren oder ausnutzen.
Die Bundesregierung soll prüfen, ob ein eigenständiger Straftatbestand geschaffen wird. Erfasst werden soll insbesondere das gezielte Einwirken auf Minderjährige mit dem Ziel, sie zu einer Selbsttötung oder einer anderen erheblichen Selbstschädigung zu bestimmen.
Die Initiative aus Mecklenburg-Vorpommern zielt auf eine bislang schwer abgrenzbare Schnittstelle zwischen digitaler Kommunikation, Gruppendruck und strafbarer Einflussnahme. Im Mittelpunkt steht nicht die bloße Nutzung oder Weiterverbreitung problematischer Inhalte durch Minderjährige, sondern das gezielte Herbeiführen einer erheblichen Selbstgefährdung.
Strafrechtlich relevant wäre vor allem die Frage, wann aus einer Aufforderung, Manipulation oder Inszenierung eine konkrete Bestimmung zur Selbstschädigung wird. Ein neuer Straftatbestand müsste deshalb Tatbestand, Vorsatz und die Schwelle zur erheblichen Schädigung präzise definieren. Das gilt auch für Fälle, in denen Täter anonym, über Chats oder unter Verwendung von Konten Dritter agieren.
Schutz im digitalen Raum
Für Familien, Schulen und Plattformen hätte eine solche Regelung vor allem eine vorbeugende Bedeutung. Gefährliche Inhalte können sich schnell verbreiten, während die Folgen einer Würge- oder Atemnot-Challenge innerhalb kurzer Zeit eintreten können. Strafrecht allein ersetzt dabei weder Aufklärung noch wirksame Melde- und Schutzmechanismen in sozialen Netzwerken.
Der weitere Weg führt zunächst über den Bundesrat. Die Bundesregierung soll prüfen, ob eine eigenständige Strafnorm erforderlich ist. Danach wären eine konkrete Gesetzesformulierung, die Abstimmung mit dem bestehenden Strafrecht und eine parlamentarische Beratung notwendig.
