Kukies rĂ€t zu raschen GesprĂ€che ĂŒber Schuldenbremse
25.02.2025 - 17:16:45 | dts-nachrichtenagentur.de"Rein rechtlich gesehen ist eine Ănderung des Grundgesetzes möglich, um die derzeit diskutierten FinanzvorschlĂ€ge, wie die Reform der Schuldenbremse oder fĂŒr die Einrichtung eines neuen Sondervermögens, umzusetzen. Denn der jetzige Bundestag ist bis zur Konstituierung des neuen Bundestages voll handlungsfĂ€hig, er verfĂŒgt ĂŒber alle Rechte", so Kukies. "Dies schlieĂt auch eine Ănderung des Grundgesetzes ein." In die Debatte ĂŒber neue Schulden ist Bewegung gekommen, seit CDU-Chef Friedrich Merz unmittelbar nach der Bundestagswahl die Idee artikulierte, noch mit der alten Mehrheit im Bundestag das Grundgesetz zu Ă€ndern, um mehr Kredite fĂŒr die Verteidigungsausgaben aufnehmen zu können. Er braucht dazu eine Zweidrittelmehrheit. Weil eine Reform im nĂ€chsten Bundestag von der AfD und der Linken blockiert werden könnte, wird ĂŒber eine Ănderung noch mit dem alten Bundestag nachgedacht. SPD und GrĂŒne zeigen sich offen, verlangen aber von Merz konkrete VorschlĂ€ge. Das Manöver des CDU-Chefs gilt als politisch heikel, weil er den gesamten Wahlkampf ĂŒber eine Reform der Schuldenbremse und neue Sondervermögen abgelehnt hatte. Will die nĂ€chste Regierung mit höheren Investitionen in die Bundeswehr auf die sicherheitspolitischen Herausforderungen reagieren, könnte der finanzielle Spielraum fĂŒr andere Aufgaben schnell schrumpfen.
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