Udo Di Fabio, BundesprÀsidentenwahl

BundesprĂ€sidentenwahl: Di Fabio hĂ€lt Frau in Bellevue nicht fĂŒr nötig

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 08:24 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hĂ€lt eine Frau im Amt des BundesprĂ€sidenten nicht fĂŒr politisch zwingend. Bei Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht oder anderen Gruppenmerkmalen mĂŒsse das Recht jedoch eingreifen.

Di Fabio: Frau in Bellevue kein Sachzwang
Schloss Bellevue (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio hĂ€lt eine Frau im Amt des BundesprĂ€sidenten nicht zwangslĂ€ufig fĂŒr geboten. Der Jurist, der fĂŒr das Amt gehandelt wird, sagte dem Tagesspiegel, eine Frau als BundesprĂ€sidentin sei zwar eine sympathische Vorstellung, aber kein politischer Sachzwang.

Di Fabio gegen GeschlechterparitÀt als Vorgabe

„Die meisten Menschen denken nicht in Gruppen- oder GeschlechterparitĂ€ten“, sagte Di Fabio. Wenn jemand aufgrund von Gruppenmerkmalen benachteiligt werde, mĂŒsse das Recht allerdings intervenieren.

Als Vergleich verwies Di Fabio auf Debatten aus den frĂŒhen 1970er-Jahren. Damals hĂ€tten einige Aktivisten Quoten fĂŒr Arbeiterkinder gefordert, weil diese in FĂŒhrungspositionen unterreprĂ€sentiert gewesen seien. Das habe ihn nicht ĂŒberzeugt.

Persönlichkeit soll im Mittelpunkt stehen

Im Mittelpunkt der Verfassungsordnung stehe der einzelne Mensch, sagte Di Fabio. Maßgeblich seien dessen FĂ€higkeiten und StĂ€rken, aber auch Verletzlichkeit, SchwĂ€chen und Persönlichkeit.

Die Äußerung von Udo Di Fabio fĂ€llt in eine Phase, in der ĂŒber die Nachfolge im Amt des BundesprĂ€sidenten gesprochen wird. Di Fabio war Richter des Bundesverfassungsgerichts und wird fĂŒr das höchste Staatsamt gehandelt. Mit seiner Aussage ordnet er die Frage nach einer möglichen ersten Frau im Schloss Bellevue nicht als zwingende politische Vorgabe, sondern als Gegenstand politischer AbwĂ€gung ein.

Sein Argument knĂŒpft an ein individualistisches VerstĂ€ndnis von Gleichheit an: Entscheidend sollen FĂ€higkeiten, Persönlichkeit und die konkrete Eignung fĂŒr das Amt sein, nicht die Zugehörigkeit zu einer Gruppe. Zugleich erkennt Di Fabio an, dass das Recht bei Benachteiligungen aufgrund von Geschlecht oder anderen Gruppenmerkmalen eingreifen mĂŒsse. Damit trennt er zwischen dem Verbot von Diskriminierung und einer politischen ReprĂ€sentationsvorgabe.

Debatte ĂŒber ReprĂ€sentation und Auswahl

FĂŒr die politische Bedeutung der Personalentscheidung ist diese Unterscheidung relevant. Das Amt des BundesprĂ€sidenten wird nicht direkt vom Volk, sondern von der Bundesversammlung gewĂ€hlt. Neben parteipolitischer UnterstĂŒtzung zĂ€hlen deshalb öffentliche Integrationskraft, verfassungsrechtliche AutoritĂ€t und die FĂ€higkeit, unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen anzusprechen.

Die Debatte ĂŒber eine Frau im Amt berĂŒhrt damit zwei Ebenen: die symbolische ReprĂ€sentation eines vielfĂ€ltigen Landes und die Auswahl nach individueller Eignung. Di Fabios Position legt den Schwerpunkt klar auf die zweite Ebene, ohne einen rechtlichen Schutz vor Benachteiligung infrage zu stellen.

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