Bundesregierung prüft Sanktionen gegen Russisches Haus
Veröffentlicht am: 21.08.2026 um 06:50 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDer Vertrag über "die Tätigkeit von Kultur- und Informationszentren" stammt aus dem Jahr 2011 und regelt den Betrieb des Kulturzentrums an der Berliner Friedrichstraße. Er kann alle fünf Jahre gekündigt werden, das nächste Mal mit Wirkung zum 7. Juni 2027.
Auf Nachfrage des "Spiegel" im Auswärtigen Amt, ob erwogen werde, das Abkommen zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen, heißt es dort: "Angesichts des russischen Vorgehens gegen deutsche Kulturmittler und Organisationen, sowie vor dem Hintergrund zunehmender hybrider Aktivitäten Russlands, überprüft die Bundesregierung umfassend und kontinuierlich die völkervertragsrechtlichen Grundlagen des Russischen Hauses." Dies gelte auch mit Blick auf das genannte Abkommen.
Bislang überwogen auf deutscher Seite stets die Argumente gegen eine Kündigung des Abkommens. Da es auch den Betrieb der Goethe-Institute in Moskau und Sankt Petersburg regelt, wird erwartet, dass Moskau im Gegenzug die deutschen Kulturinstitute schließen würde.
