Justiz, Gesundheit

Verfassungsgericht weist EilantrĂ€ge gegen GKV-Gesetz zurĂŒck

Veröffentlicht: 09.07.2026 um 13:15 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Das Bundesverfassungsgericht hat zwei EilantrÀge von Bundestagsabgeordneten gegen das Gesetzgebungsverfahren zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz abgelehnt.Das teilten die Karlsruher Richter am Donnerstag mit.

Verfassungsgericht weist EilantrĂ€ge gegen GKV-Gesetz zurĂŒck
Justiz - Bundesverfassungsgericht (Archiv) 09.07.2026 - Bild: via dts Nachrichtenagentur
Die Antragsteller sahen ihr Recht auf gleichberechtigte Teilhabe verletzt, da umfangreiche ÄnderungsantrĂ€ge mit zu wenig Vorbereitungszeit vorgelegt worden seien. Sie wollten die fĂŒr Freitag geplante Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag verhindern.

Die Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen (GrĂŒne) und Ates GĂŒrpinar (Linke) hatten am Mittwoch jeweils einen Eilantrag in Karlsruhe eingereicht, um zu verhindern, dass die Koalition das Gesetz noch in dieser Woche verabschiedet. Dahmen Ă€ußerte erhebliche Zweifel an der VerfassungsmĂ€ĂŸigkeit des Verfahrens, da ein 279 Seiten umfassender Änderungsantrag erst kurz vor der abschließenden Beratung vorgelegt worden sei. Dahmen kritisierte, dass ein Gesetz mit Milliardenfolgen unter diesen Bedingungen nicht verantwortungsvoll geprĂŒft werden könne.

Das Bundesgesundheitsministerium wies die Kritik zurĂŒck und sagte, dass der Änderungsantrag den Abgeordneten inoffiziell seit Sonntagabend vorgelegen habe. Eine Verzögerung des Gesetzes sei organisatorisch verkraftbar, solange es vor der nĂ€chsten Sitzung des GKV-SchĂ€tzerkreises im Herbst verabschiedet werde. Der Zeitplan hĂ€nge nun maßgeblich von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ab. Nun kann noch der Bundesrat den Zeitplan durchkreuzen, da die LĂ€nder einer VerkĂŒrzung der Beratungsfrist zustimmen mĂŒssen.

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