Justiz, KriminalitÀt

Strafvollzieher fĂŒr zentrale Hochsicherheits-GefĂ€ngnisse

Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 12:51 Uhr | dts-nachrichtenagentur.de

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) fordert spezialisierte GefÀngnisse zur Inhaftierung von GefÀhrdern.

Strafvollzieher fĂŒr zentrale Hochsicherheits-GefĂ€ngnisse
Tatort nach Todesfahrt beim CSD am 27.07.2026 - Bild: via dts Nachrichtenagentur
"Der Umgang mit islamischen Extremisten in Haft ist von nationalem Interesse, daher sollten sie zentral untergebracht und von eigens dafĂŒr ausgebildetem Fachpersonal betreut werden", sagte der BSBD-Vorsitzende RenĂ© MĂŒller der "Rheinischen Post" (Mittwochausgabe).

"Die zentrale Unterbringung in ZustĂ€ndigkeit des Bundes sollte ĂŒbrigens fĂŒr alle Straftaten gelten, bei denen die Bundesanwaltschaft ermittelt", fĂŒgte er hinzu. Derzeit sind ausschließlich die BundeslĂ€nder fĂŒr Haftanstalten zustĂ€ndig.

Die Fachgewerkschaft sieht die aktuelle Debatte zur PrĂ€ventivhaft daher kritisch: "Die KapazitĂ€ten im Strafvollzug sind gerade in den Metropolen und Stadtstaaten schon seit langem völlig ausgeschöpft." FĂŒr mehr PrĂ€ventivhaft brauche es mehr HaftplĂ€tze und mehr Personal. Das sei seit Jahren der Dreh- und Angelpunkt. Der Bund mache sich dabei aber einen schlanken Fuß, sagte MĂŒller.

Zugleich hob er hervor: "GefÀhrder, die ideologisch festgefahren sind, darf man nicht unbeobachtet lassen." Denn sie nutzten jeden Freiraum, um einerseits andere Insassen zu radikalisieren, und andererseits Straftaten in der Haft zu planen - bis hin zum körperlichen Angriff auf Vollzugsbeamte oder andere HÀftlinge. Deshalb sollten sie möglichst nicht mit anderen zusammenkommen.

MĂŒller warnte: "Es handelt sich um brandgefĂ€hrliche Personen, die nach außen hin oftmals zunĂ€chst nicht aggressiv auftreten, aber dann von null auf hundert gehen und losschlagen." In NRW habe es vor einigen Jahren einen Fall gegeben, wo ein Islamist einen Vollzugsbeamten, mit dem er zuvor gut zurechtkam, plötzlich mit kochend heißem Wasser ĂŒberschĂŒttete. Er fĂŒgte hinzu: "Radikalisierte StraftĂ€ter sind meist mit 18 schon lĂ€ngst keine Jugendlichen mehr, sondern aggressive, brutale Erwachsene - das Jugendstrafrecht ist da fehl am Platz."

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