Luftfahrtverband, E-Fuels

Luftfahrtverband will spÀter auf E-Fuels umsteigen

25.09.2024 - 01:00:00 | dts-nachrichtenagentur.de

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) pocht auf einen spÀteren Umstieg auf klimaschonendere Treibstoffe.

Kerosin-Tankstelle (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
"Wir fordern die Bundesregierung auf, die PlĂ€ne einer auf 2026 vorgezogenen nationalen Beimischungsquote von PtL-Kraftstoff zu begraben", sagte BDL-HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer Joachim Lang der "Neuen OsnabrĂŒcker Zeitung" (Mittwochausgabe). Als ein Treibstoff, der aus grĂŒnem Wasserstoff und abgeschiedenem CO2 hergestellt werde, sei Power-to-Liquid (PtL) auf dem Markt derzeit nicht in grĂ¶ĂŸeren Mengen zu kaufen. Bleibe es bei den PlĂ€nen, drohten der sich ohnehin langsam erholenden Branche Millionenstrafen fĂŒr eine "absurde Politik".

Gleichzeitig verabschiede sich die Ampel von der Vereinbarung, eine der Luftverkehrsteuer entsprechende Summe fĂŒr die Förderung von nachhaltigem Flugtreibstoff auszugeben. Ab dem 1. Januar 2025 gilt nach EU-Recht eine Beimischungsquote von zwei Prozent. Ab 2030 steigt die Quote auf sechs Prozent, wovon dann 1,2 Prozent PtL sein sollen. Deutschland möchte jedoch schon 2026 eine PtL-Quote einfĂŒhren. "Es gibt zwar viele Forschungsprojekte, aber keine Anlage, wo Sie mal eben 50.000 Tonnen bestellen können", erklĂ€rte Lang. Laut dem Cheflobbyisten der Luftverkehrsbranche benötigt Deutschland fĂŒr den Anfang ungefĂ€hr drei Produktionsanlagen, die nachhaltigen Flugtreibstoff im industriellen Maßstab herstellen. "Das wĂŒrde zwischen zwei und 2,5 Milliarden Euro pro Anlage kosten, ließe sich also ĂŒber die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer ĂŒber wenige Jahre finanzieren", sagte Lang. "Jetzt rudert Berlin aber zurĂŒck und will mit den zwei Milliarden lieber Haushaltslöcher stopfen", kritisierte der BDL-Chef. "Damit gefĂ€hrdet die Bundesregierung ihre eigenen Klimaziele". Zudem habe die EU-Kommission den Mitgliedstaaten mitgeteilt, dass es nationale Regelungen zu PtL neben der EU-Verordnung nicht geben dĂŒrfe, so Lang. "Die Bundesregierung sollte sich also europarechtskonform verhalten. Und wenn sich die zustĂ€ndigen Ministerien nicht einigen können, braucht es eine Entscheidung aus dem Kanzleramt", sagte der Verbandschef.

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