CDU-Politiker Henrichmann erwartet Geheimdienstreform bis Weihnachten
Veröffentlicht am: 12.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDer Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr), Marc Henrichmann (CDU), rechnet damit, dass die umfassende Reform des Nachrichtendienstrechts bis spätestens Weihnachten abgeschlossen wird. Hintergrund ist eine Frist des Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber Vorgaben zur Neuordnung der Befugnisse des Bundesnachrichtendienstes und zur effektiveren Kontrolle gemacht hat.
Henrichmann verweist auf Bedrohungslage und Zeitdruck
Henrichmann betonte, man werde auch aus Achtung vor dem Bundesverfassungsgericht „die notwendige Reform der Nachrichtendienste bis spätestens Weihnachten abschließen“. Die Gespräche zur Nachrichtendienstreform seien in vollem Gange, sagte er der „Rheinischen Post“. Die aktuelle Bedrohungslage mit fast täglichen Sabotage- und Spionagevorfällen sowie hybriden Angriffen führe allen die Wichtigkeit einer Reform des Nachrichtendienstrechts vor Augen.
Nach seinen Worten geht der von ihm als „unverzichtbar“ bezeichnete Aufwuchs an Befugnissen der Dienste mit einer gestärkten Kontrolle einher. Ziel ist es, die Tätigkeit des Bundesnachrichtendienstes und anderer Dienste auf eine verfassungskonforme Grundlage zu stellen und zugleich die parlamentarische und gerichtliche Kontrolle auszubauen.
Von Notz kritisiert Versäumnisse und warnt vor Kraftakt
Der Vize-Vorsitzende des PKGr, Konstantin von Notz (Grüne), wirft vor allem dem Bundesinnenministerium „massive“ Versäumnisse bei der Vorbereitung der Reform vor. Das Verfahren nach der ersten Lesung in der kommenden Sitzungswoche sei weiterhin völlig unklar, Anhörungen seien bislang nicht terminiert, sagte er der Zeitung.
Angesichts der bis Ende des Jahres auslaufenden Frist des Bundesverfassungsgerichts brauche es nun eine „massive Kraftanstrengung“ des Parlaments. Die Fraktionen müssten einmal mehr „die massiven bisherigen Fehler der Bundesregierung ausbügeln“, so von Notz. Insbesondere den Bundesnachrichtendienst mit robusten Befugnissen auszustatten, hält der Grünen-Politiker für den richtigen Weg, sieht aber „an diversen Stellen noch erhebliche Änderungsbedarfe“, um Freiheit und Sicherheit in einen angemessenen Ausgleich zu bringen und die Vereinbarkeit der Vorlagen mit dem Grundgesetz sicherzustellen.
Die angekündigte Reform des Nachrichtendienstrechts steht in einem sicherheitspolitisch sensiblen Umfeld. Die Frist des Bundesverfassungsgerichts bis Ende des Jahres zwingt den Gesetzgeber, zentrale Regeln für den Bundesnachrichtendienst und die Kontrolle der Geheimdienste in kurzer Zeit neu zu fassen. Zugleich verweist Marc Henrichmann auf eine Bedrohungslage mit häufigen Sabotage- und Spionagevorfällen sowie hybriden Angriffen, die aus Sicht der Sicherheitsbehörden einen Ausbau der Befugnisse notwendig erscheinen lässt.
Spannungsfeld zwischen Sicherheitsinteressen und Grundrechten
Die Reform berührt unmittelbar den Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit. Nachrichtendienstliche Überwachung, strategische Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung und der Einsatz technischer Mittel stehen seit Jahren unter verfassungsrechtlicher Beobachtung. Das Bundesverfassungsgericht verlangt nicht nur präzisere Eingriffsschwellen und bessere Kontrolle, sondern auch Schutzmechanismen für Kommunikation Unbeteiligter und für Berufsgruppen mit besonderem Vertrauensschutz. Wenn Henrichmann von „unverzichtbarem Aufwuchs an Befugnissen“ spricht, knüpft er an diese Debatte an, betont aber zugleich die Stärkung der Kontrolle.
Parlamentarisches Ringen um Verfahren und Inhalte
Konstantin von Notz macht deutlich, dass der Fahrplan im Bundestag noch nicht steht: Nach der ersten Lesung ist das weitere Verfahren unklar, Anhörungen sind nicht terminiert. Das erhöht den Druck auf die Fraktionen, binnen weniger Wochen sowohl robuste Befugnisse für den BND und andere Dienste zu definieren als auch die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz sicherzustellen. Für Leser bedeutet dies, dass in den kommenden Monaten zentrale Weichen gestellt werden, wie weit deutsche Geheimdienste künftig gehen dürfen – und wie eng ihnen das Parlament dabei auf die Finger schaut.
