Grenzkontrollen, Kanzleramtsminister

Frei setzt zunÀchst auf verschÀrfte Grenzkontrollen

02.05.2025 - 05:00:00 | dts-nachrichtenagentur.de

Der designierte Kanzleramtsminister Thorsten Frei (CDU) hat angekĂŒndigt, dass die neue Bundesregierung aus CDU, CSU und SPD zusĂ€tzliche Bundespolizisten an die deutschen Außengrenzen schicken will.

Thorsten Frei am 28.04.2025 - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Thorsten Frei am 28.04.2025 - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
"Wir werden die Grenzkontrollen intensivieren und diejenigen zurĂŒckweisen, die kein Recht auf Einreise nach Deutschland haben", sagte Frei dem "Spiegel". Die VerstĂ€rkung der Bundespolizei an den Grenzen sei ein wesentlicher Punkt.

"Er wirkt kurzfristig." Mittelfristig mĂŒsse Europa noch einmal einen neuen Anlauf nehmen, Migration fĂŒr den Kontinent insgesamt so zu regeln, "dass wir einerseits unserer humanitĂ€ren Verantwortung gerecht werden und andererseits die Überforderung unserer Gesellschaften verhindern". Frei sprach sich dafĂŒr aus, die in der EU vereinbarte Reform des Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems zu ĂŒberarbeiten, wie es auch andere europĂ€ische Staaten wollen. Die neue Bundesregierung werde sich dafĂŒr einsetzen, dass "wir gemeinsam mit unseren europĂ€ischen Partnern Asylverfahren auch außerhalb der EU abwickeln können, etwa in Staaten in Afrika, die als sichere DrittlĂ€nder eingestuft sind". Auch mĂŒssten "Möglichkeiten fĂŒr eine leichtere RĂŒckfĂŒhrung auch in Drittstaaten außerhalb der EU" geschaffen werden. Bei den von der Ampelregierung aufgelegten Aufnahmeprogrammen kĂŒndigte er EinzelfallprĂŒfungen an. Derzeit warten etwa 2.600 Menschen aus Afghanistan mit Aufnahmezusagen auf Entscheidungen in ihren Visaverfahren. "Bestimmte Zusagen können nach unserer Rechtsordnung auch widerrufen werden, wenn die Voraussetzungen vorliegen", sagte Frei. "Deswegen werden wir uns alle EinzelfĂ€lle anschauen mĂŒssen, um sie beurteilen zu können." Die neue Bundesregierung werde tun, "was rechtsstaatlich möglich und geboten ist, aber nichts darĂŒber hinaus". Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunĂ€chst als "illegal eingereist", da sie AsylantrĂ€ge nicht vor ihrer Einreise stellen können. In Deutschland können sie allerdings das Grundrecht auf Asyl beziehungsweise die Garantien der Genfer FlĂŒchtlingskonvention wahrnehmen und legal ein Asylgesuch stellen. Werden die AntrĂ€ge genehmigt, gelten die FlĂŒchtlinge als regulĂ€r aufhĂ€ltig.

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