Etwas mildere Strafe fĂŒr Sarkozy in Wahlkampfkosten-AffĂ€re
14.02.2024 - 14:50:24 | dts-nachrichtenagentur.de
Das Strafmaà fÀllt mit einem Jahr, davon sechs Monate auf BewÀhrung, etwas milder aus als in der ersten Instanz.
Damals war er zu einem Jahr Haft ohne BewĂ€hrung verurteilt worden. Im GefĂ€ngnis muss er seine Strafe aber wohl nicht absitzen - möglicherweise kann er zu Hause unter elektronischer Ăberwachung bleiben.
Sarkozy kann noch Revision einlegen. Bei seiner gescheiterten Kampagne zur Wiederwahl als französischer PrĂ€sident 2012 soll Sarkozy laut Anklage die Kostenobergrenze fĂŒr den Wahlkampf ĂŒberschritten haben. Eine Ăberschreitung hĂ€tte den Wegfall der Wahlkampfkostenerstattung zur Folge gehabt.
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