SparkassenaffÀre: Ex-Bankenchef kÀmpft weiter um Ruhegelder
14.07.2025 - 16:31:20 | dpa.deDas Landgericht MĂŒnchen II hatte Ende vergangenen Jahres die Klage des rechtskrĂ€ftig verurteilten Ex-BĂ€nkers gegen die Streichung einer mit privatem Dienstvertrag vereinbarten Versorgungszusage abgewiesen.
Nun lag der Fall in nĂ€chster Instanz beim Oberlandesgericht (OLG) - das am Montag erdenklich knapp verhandelte: Die Sitzung war nach einer Viertelstunde beendet. Als Termin fĂŒr die VerkĂŒndung der Entscheidung wurde der 28. Juli festgesetzt.
Ăber Jahre hatte die Sparkasse Luxusreisen, Einladungen und teure Geschenke fĂŒr Kommunalpolitiker und VerwaltungsrĂ€te bezahlt. Vieles lief damals ĂŒber Brommes Schreibtisch. Er war deshalb wegen Untreue in mehreren FĂ€llen zu einem Jahr und acht Monaten auf BewĂ€hrung verurteilt worden.
Langwierige juristische Auseinandersetzung
Die juristische Auseinandersetzung zog sich ĂŒber Jahre hin. Bromme hatte sich immer wieder juristisch gegen das Urteil gewehrt. Es ist fĂŒr ihn jedoch laut OLG seit dem 12. Januar 2023 rechtskrĂ€ftig.
Eingeklagt hatte er dem Vernehmen nach etwa 12.000 Euro monatlich, zunĂ€chst fĂŒr einen Monat. AuĂerdem muss er nach dem Urteil schon bezogene BetrĂ€ge in Höhe von 14.000 Euro zurĂŒckzahlen. Seine deutlich schmalere gesetzliche Rente dĂŒrfte ihm bleiben, wie Medien nach dem Urteil des Landgerichts im Dezember 2024 berichten. Dem Gericht lagen damals dazu keine Angaben vor.
Auch der damalige Miesbacher Landrat war in die AffĂ€re verstrickt. Er muss laut einem Urteil des Verwaltungsgerichts MĂŒnchen von Anfang Dezember vergangenen Jahres auf seine Pension verzichten. Auch ihm bleiben aber Medien zufolge andere BezĂŒge.
Das Erbe einer AffÀre
Der lockere Umgang mit den Sparkassen-Geldern hatte im Landkreis Miesbach Anfang der 2010er Jahre fĂŒr Wirbel gesorgt und mĂŒndete in dem 2018 begonnenen Strafprozess unter anderem gegen Bromme und den Landrat. In dem Verfahren hatte die Angeklagten das Vorgehen als damals gĂ€ngige Praxis bezeichnet.
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