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Ex-Verfassungsrichter hĂ€lt PrĂŒfung von AfD-Teilverbot fĂŒr möglich

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 10:16 Uhr, dts-nachrichtenagentur.de

Der frĂŒhere Bundesverfassungsrichter Peter Huber hĂ€lt es fĂŒr möglich, dass ein Verbot von AfD-LandesverbĂ€nden oder anderen Untergliederungen der Partei durch das Bundesverfassungsgericht geprĂŒft werden kann.Wenn eine Partei nicht in GĂ€nze verfassungsfeindlich agiere, mĂŒsse sich der Staat auf die Untergliederungen beschrĂ€nken, bei denen das der Fall sei, sagte der Rechtswissenschaftler dem "Stern".

Ex-Verfassungsrichter hĂ€lt PrĂŒfung von AfD-Teilverbot fĂŒr möglich
Werbematerial fĂŒr AfD-Verbotsverfahren (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur
Dann sei ein Teilverbot das mildere Mittel, um das von der Partei ausgehende Risiko fĂŒr die freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuwehren. Dabei liege vor allem nahe, den ThĂŒringer AfD-Verband unter Björn Höcke in den Blick zu nehmen.

Es mĂŒsse die Frage beantwortet werden, ob vielleicht nur Teile einer Partei existierten, die die roten Linien der Verfassung ĂŒberschritten, wĂ€hrend sich der Rest im legitimen Spektrum bewege. So wĂŒrden zudem AuswĂŒchse bekĂ€mpft und dem Rest der Partei die Chance gegeben, sich innerhalb der Verfassungsordnung zu stabilisieren, erklĂ€rte Huber, der vor seiner Berufung an das Bundesverfassungsgericht CDU/CSU-Politiker und Innenminister von ThĂŒringen war.

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer AnhĂ€nger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeintrĂ€chtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefĂ€hrden, verfassungswidrig. Über die Frage der Verfassungswidrigkeit entscheidet das Bundesverfassungsgericht. Das Gericht kann allerdings nicht von selbst tĂ€tig werden; nötig ist ein PrĂŒfauftrag durch den Bundestag, den Bundesrat oder die Bundesregierung.

de | politik | 69772008 |