Einbürgerungen: Papier beklagt Lücke im Grundgesetz
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDer frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, beklagt eine Lücke im Grundgesetz beim Staatsangehörigkeitsrecht. Zum 75. Geburtstag des Gerichts sagte er der „Neuen Osnabrücker Zeitung“, das Grundgesetz schweige weitgehend dazu, wer zum deutschen Volk gehöre und die deutsche Staatsbürgerschaft erlangen könne.
Papier kritisiert Spielraum einfacher Mehrheiten
Nach Papiers Einschätzung könnten „einfache politische Mehrheiten“ dadurch nach Belieben verändern, wer deutscher Staatsbürger werden kann. „Das beklage ich sehr, das habe ich immer als Grundgesetzlücke gefunden“, sagte der Verfassungsrechtler der Zeitung.
Das Grundgesetz sei zwar insgesamt sehr gut, schweige aber in der Staatsbürgerschaftsfrage. Papier ist der Ansicht, dass die Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft eher am erfolgreichen Ende einer Integration stehen sollte und nicht, wie zuletzt, eher an deren Anfang.
Keine rückwirkende Aufhebung aus politischen Gründen
Politischen Forderungen, sogenannte „Turbo-Einbürgerungen“ rückwirkend zu revidieren, erteilte Papier eine klare Absage. „Man kann nicht jede politische Entscheidung in Fragen der Einbürgerung rückwirkend revidieren - auch wenn man sie für falsch hält“, sagte er.
Ein Verwaltungsakt könne grundsätzlich nur bei Rechtsfehlern rückgängig gemacht werden. Zudem dürfe kein Deutscher staatenlos werden.
Die Debatte berührt einen zentralen Zusammenhang des deutschen Verfassungsrechts: Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 20, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, regelt aber nicht in einem einzigen, ausführlichen Verfassungsartikel, unter welchen Voraussetzungen Menschen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Einzelheiten des Erwerbs und Verlusts der Staatsangehörigkeit legt daher vor allem der Gesetzgeber im Staatsangehörigkeitsgesetz fest.
Verfassungsrechtliche Grenzen bestehen dennoch. Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes schützt die deutsche Staatsangehörigkeit vor Entziehung und untersagt grundsätzlich die Staatenlosigkeit. Einbürgerungen sind deshalb Verwaltungsentscheidungen auf gesetzlicher Grundlage. Eine spätere politische Neubewertung kann nicht ohne Weiteres dazu führen, dass rechtmäßig erworbene Staatsangehörigkeiten wieder entfallen.
Politischer Streit über den Zeitpunkt der Einbürgerung
Inhaltlich steht damit weniger die Möglichkeit einer Einbürgerung als deren Einordnung im Integrationsprozess im Mittelpunkt. Papier plädiert dafür, die Verleihung stärker an den erfolgreichen Abschluss von Integration zu knüpfen. Demgegenüber können verkürzte Einbürgerungsfristen politisch mit dem Ziel begründet werden, gut integrierten Menschen schneller volle politische und rechtliche Teilhabe zu ermöglichen.
Für Betroffene ist die Unterscheidung zwischen künftiger Gesetzgebung und rückwirkenden Eingriffen entscheidend. Der Gesetzgeber kann Voraussetzungen für neue Verfahren verändern; bereits abgeschlossene Einbürgerungen unterliegen jedoch dem Schutz der Rechtssicherheit und den verfassungsrechtlichen Grenzen des Staatsangehörigkeitsrechts. Die aktuelle Kontroverse betrifft damit zugleich Migration, demokratische Zugehörigkeit und die Stabilität staatlicher Entscheidungen.
