Deutsche Bahn: Gericht kippt Wettbewerbsklausel fĂŒr Fernverkehrsstrecken
Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 16:07 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Verwaltungsgericht Köln hat eine Vorgabe der Bundesnetzagentur gekippt, nach der die Deutsche Bahn Wettbewerbern auf stark belasteten Fernverkehrsstrecken mindestens ein Viertel der KapazitĂ€ten hĂ€tte freirĂ€umen mĂŒssen.
Gericht stoppt Wettbewerbsklausel
Die Richter erklĂ€rten den Beschluss, der die Bahn-Infrastrukturtochter DB InfraGo zu einer entsprechenden Wettbewerbsklausel verpflichtete, in einem Eilverfahren fĂŒr rechtswidrig. Die Entscheidung ist unanfechtbar.
Die Bundesnetzagentur hatte am 17. Juli festgelegt, dass InfraGo auf ĂŒberlasteten Korridoren mit KapazitĂ€tsobergrenzen kĂŒnftig 25 bis 40 Prozent der verfĂŒgbaren Zugtrassen an Wettbewerber vergeben mĂŒsse. Vorgesehen war dies unter anderem fĂŒr die Knoten MĂŒnchen und Frankfurt.
Bahn begrĂŒĂt Entscheidung
Ein Sprecher von DB InfraGo begrĂŒĂte den Beschluss. Das Verfahren habe frĂŒhe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen schaffen sollen. Angesichts der knappen KapazitĂ€ten im deutschen Schienennetz sei die nun hergestellte Klarheit wichtig.
Die Bundesnetzagentur hĂ€lt eine solche Regelung nach eigenen Angaben weiterhin fĂŒr sachlich geboten, um den Wettbewerb und damit mögliche Vorteile fĂŒr FahrgĂ€ste zu fördern. Bis zur endgĂŒltigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren muss InfraGo die Klausel jedoch nicht anwenden.
Italo plant Start ab 2028
Auslöser des Verfahrens war der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo im deutschen Fernverkehr ab 2028. Das Unternehmen hatte sich bei der Bundesnetzagentur gegen die bisherige Vergabe der begrenzten SchienenkapazitĂ€ten beschwert und bessere Bedingungen fĂŒr neue Anbieter verlangt.
Italo erklÀrte, trotz der Gerichtsentscheidung am Ziel eines Einstiegs in den deutschen Markt festzuhalten. Das Unternehmen verwies auf bereits getÀtigte Investitionen in die Beschaffung und Wartung einer neuen Zugflotte sowie auf laufende Vorbereitungen.
Trassen an EngpÀssen besonders umkÀmpft
Wer einen Zug betreiben will, benötigt eine Trasse â eine festgelegte Strecke zu einer bestimmten Zeit. DB InfraGo vergibt diese Nutzungsrechte. An groĂen Bahnknoten stauen sich die Verkehre, was zu Konflikten bei der Fahrplanung und zu VerspĂ€tungen beitragen kann.
Die Deutsche Bahn hatte gegen die Wettbewerbsvorgabe geklagt. Sie argumentierte, die Klausel werde die Zahl der Konflikte um bestimmte Trassen erhöhen und rechtliche sowie praktische Probleme bei der Bewirtschaftung des Netzes verursachen.
Das Gericht begrĂŒndete seine Entscheidung damit, dass weder europĂ€isches Recht noch das deutsche Eisenbahnregulierungsrecht eine Verpflichtung zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in die Nutzungsbedingungen des Schienennetzbetreibers vorsĂ€hen. Zudem sei die Klausel ungeeignet, den angestrebten Zweck zu erreichen.
Begrenzte SchienenkapazitÀten als Kern des Konflikts
Der Beschluss betrifft nicht nur die Marktchancen eines einzelnen Unternehmens, sondern die grundsĂ€tzliche Vergabe knapper Trassen im deutschen Fernverkehr. Eine Trasse legt fest, zu welcher Zeit ein Zug eine bestimmte Strecke nutzen darf. Besonders an stark belasteten Knoten wie Hamburg, Berlin, Köln, MĂŒnchen und Frankfurt konkurrieren Fern-, Regional- und GĂŒterverkehr um dieselbe Infrastruktur.
Die Bundesnetzagentur wollte mit der Wettbewerbsklausel einen gröĂeren Zugang fĂŒr Anbieter neben der Deutschen Bahn schaffen. Nach den Angaben der dpa dominiert der bundeseigene Konzern rund 95 Prozent des Fernverkehrs; Flix ist bislang der wichtigste Wettbewerber. Mehr Anbieter könnten den Preisdruck erhöhen und zusĂ€tzliche Verbindungen ermöglichen, zugleich verschĂ€rft jede neue Fahrt die Konkurrenz um ohnehin knappe Fahrplantrassen.
Bedeutung fĂŒr Italo und FahrgĂ€ste
FĂŒr Italo fĂ€llt damit zunĂ€chst ein Instrument weg, das den geplanten Markteintritt ab 2028 erleichtern sollte. Das Unternehmen hĂ€lt nach eigenen Angaben dennoch an seinen Vorbereitungen fest. Welche konkreten Strecken und Fahrzeiten verfĂŒgbar sein werden, hĂ€ngt nun stĂ€rker von der allgemeinen KapazitĂ€tsvergabe und der weiteren gerichtlichen KlĂ€rung ab.
FĂŒr Reisende Ă€ndert sich kurzfristig wenig: Der Eilbeschluss schafft vor allem Rechtssicherheit fĂŒr die derzeitige Bewirtschaftung der Infrastruktur. Mittel- und langfristig bleibt offen, wie Wettbewerb politisch und rechtlich gestĂ€rkt werden kann, ohne die Fahrplanplanung zu ĂŒberlasten oder bestehende VerspĂ€tungsprobleme an EngpĂ€ssen zu verschĂ€rfen.
