Deutsche Bahn, Bundesnetzagentur

Deutsche Bahn: Gericht kippt Wettbewerbsklausel fĂŒr Fernverkehrsstrecken

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 16:07 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Wettbewerbsklausel der Bundesnetzagentur fĂŒr hochbelastete Bahnstrecken gekippt. Die Entscheidung erschwert zunĂ€chst die geplanten besseren Zugangsbedingungen fĂŒr den italienischen Anbieter Italo, der ab 2028 in Deutschland starten will.

  • Der Beschluss der Netzagentur ist nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
    Der Beschluss der Netzagentur ist nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa
  • Die Bundesnetzagentur hĂ€lt ihre Vorgaben weiter fĂŒr sinnvoll. (Archivbild) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa
    Die Bundesnetzagentur hĂ€lt ihre Vorgaben weiter fĂŒr sinnvoll. (Archivbild) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa
Der Beschluss der Netzagentur ist nach Ansicht des Gerichts rechtswidrig. (Archivbild) - Bild: Julian Stratenschulte/dpa Die Bundesnetzagentur hĂ€lt ihre Vorgaben weiter fĂŒr sinnvoll. (Archivbild) - Bild: Wolf von Dewitz/dpa

Das Verwaltungsgericht Köln hat eine Vorgabe der Bundesnetzagentur gekippt, nach der die Deutsche Bahn Wettbewerbern auf stark belasteten Fernverkehrsstrecken mindestens ein Viertel der KapazitĂ€ten hĂ€tte freirĂ€umen mĂŒssen.

Gericht stoppt Wettbewerbsklausel

Die Richter erklĂ€rten den Beschluss, der die Bahn-Infrastrukturtochter DB InfraGo zu einer entsprechenden Wettbewerbsklausel verpflichtete, in einem Eilverfahren fĂŒr rechtswidrig. Die Entscheidung ist unanfechtbar.

Die Bundesnetzagentur hatte am 17. Juli festgelegt, dass InfraGo auf ĂŒberlasteten Korridoren mit KapazitĂ€tsobergrenzen kĂŒnftig 25 bis 40 Prozent der verfĂŒgbaren Zugtrassen an Wettbewerber vergeben mĂŒsse. Vorgesehen war dies unter anderem fĂŒr die Knoten MĂŒnchen und Frankfurt.

Bahn begrĂŒĂŸt Entscheidung

Ein Sprecher von DB InfraGo begrĂŒĂŸte den Beschluss. Das Verfahren habe frĂŒhe Rechtssicherheit und faire Vergabebedingungen schaffen sollen. Angesichts der knappen KapazitĂ€ten im deutschen Schienennetz sei die nun hergestellte Klarheit wichtig.

Die Bundesnetzagentur hĂ€lt eine solche Regelung nach eigenen Angaben weiterhin fĂŒr sachlich geboten, um den Wettbewerb und damit mögliche Vorteile fĂŒr FahrgĂ€ste zu fördern. Bis zur endgĂŒltigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren muss InfraGo die Klausel jedoch nicht anwenden.

Italo plant Start ab 2028

Auslöser des Verfahrens war der geplante Markteintritt des italienischen Eisenbahnunternehmens Italo im deutschen Fernverkehr ab 2028. Das Unternehmen hatte sich bei der Bundesnetzagentur gegen die bisherige Vergabe der begrenzten SchienenkapazitĂ€ten beschwert und bessere Bedingungen fĂŒr neue Anbieter verlangt.

Italo erklÀrte, trotz der Gerichtsentscheidung am Ziel eines Einstiegs in den deutschen Markt festzuhalten. Das Unternehmen verwies auf bereits getÀtigte Investitionen in die Beschaffung und Wartung einer neuen Zugflotte sowie auf laufende Vorbereitungen.

Trassen an EngpÀssen besonders umkÀmpft

Wer einen Zug betreiben will, benötigt eine Trasse – eine festgelegte Strecke zu einer bestimmten Zeit. DB InfraGo vergibt diese Nutzungsrechte. An großen Bahnknoten stauen sich die Verkehre, was zu Konflikten bei der Fahrplanung und zu VerspĂ€tungen beitragen kann.

Die Deutsche Bahn hatte gegen die Wettbewerbsvorgabe geklagt. Sie argumentierte, die Klausel werde die Zahl der Konflikte um bestimmte Trassen erhöhen und rechtliche sowie praktische Probleme bei der Bewirtschaftung des Netzes verursachen.

Das Gericht begrĂŒndete seine Entscheidung damit, dass weder europĂ€isches Recht noch das deutsche Eisenbahnregulierungsrecht eine Verpflichtung zur Aufnahme einer Wettbewerberklausel in die Nutzungsbedingungen des Schienennetzbetreibers vorsĂ€hen. Zudem sei die Klausel ungeeignet, den angestrebten Zweck zu erreichen.

Begrenzte SchienenkapazitÀten als Kern des Konflikts

Der Beschluss betrifft nicht nur die Marktchancen eines einzelnen Unternehmens, sondern die grundsĂ€tzliche Vergabe knapper Trassen im deutschen Fernverkehr. Eine Trasse legt fest, zu welcher Zeit ein Zug eine bestimmte Strecke nutzen darf. Besonders an stark belasteten Knoten wie Hamburg, Berlin, Köln, MĂŒnchen und Frankfurt konkurrieren Fern-, Regional- und GĂŒterverkehr um dieselbe Infrastruktur.

Die Bundesnetzagentur wollte mit der Wettbewerbsklausel einen grĂ¶ĂŸeren Zugang fĂŒr Anbieter neben der Deutschen Bahn schaffen. Nach den Angaben der dpa dominiert der bundeseigene Konzern rund 95 Prozent des Fernverkehrs; Flix ist bislang der wichtigste Wettbewerber. Mehr Anbieter könnten den Preisdruck erhöhen und zusĂ€tzliche Verbindungen ermöglichen, zugleich verschĂ€rft jede neue Fahrt die Konkurrenz um ohnehin knappe Fahrplantrassen.

Bedeutung fĂŒr Italo und FahrgĂ€ste

FĂŒr Italo fĂ€llt damit zunĂ€chst ein Instrument weg, das den geplanten Markteintritt ab 2028 erleichtern sollte. Das Unternehmen hĂ€lt nach eigenen Angaben dennoch an seinen Vorbereitungen fest. Welche konkreten Strecken und Fahrzeiten verfĂŒgbar sein werden, hĂ€ngt nun stĂ€rker von der allgemeinen KapazitĂ€tsvergabe und der weiteren gerichtlichen KlĂ€rung ab.

FĂŒr Reisende Ă€ndert sich kurzfristig wenig: Der Eilbeschluss schafft vor allem Rechtssicherheit fĂŒr die derzeitige Bewirtschaftung der Infrastruktur. Mittel- und langfristig bleibt offen, wie Wettbewerb politisch und rechtlich gestĂ€rkt werden kann, ohne die Fahrplanplanung zu ĂŒberlasten oder bestehende VerspĂ€tungsprobleme an EngpĂ€ssen zu verschĂ€rfen.

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