Wochenarbeitszeit statt Achtstundentag? Entwurf liegt vor
18.06.2026 - 11:37:34 | dpa.de
Der Achtstundentag in Deutschland soll nach vorlĂ€ufigen PlĂ€nen des Bundesarbeitsministeriums grundsĂ€tzlich unangetastet bleiben. Die Ausnahmeregelungen dazu sollen aber erweitert werden, so dass Tarifpartner auch wöchentliche Arbeitszeiten vereinbaren können. Das sieht ein Entwurf des SPD-gefĂŒhrten Ministeriums zur Umsetzung von PlĂ€nen aus dem Koalitionsvertrag von Union und SPD vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Es handelt sich nach Informationen aus Ministeriumskreisen aber noch um eine frĂŒhe Version, deren Abstimmung im Haus noch laufe. Der Entwurf ist demnach auch noch nicht in der regierungsinternen Abstimmung.
Koalitionsvertrag sieht mehr FlexibilitÀt vor
Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD vereinbart, fĂŒr mehr FlexibilitĂ€t die Möglichkeit einer wöchentlichen anstatt einer tĂ€glichen Höchstarbeitszeit zu schaffen. Der vorliegende Entwurf zur Ănderung des Arbeitszeitgesetzes lĂ€sst Paragraf 3 dieses Gesetzes unangetastet, in dem es heiĂt: «Die werktĂ€gliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht ĂŒberschreiten.»
Die Ausnahmeregeln, die es dazu gibt, sollen aber erweitert werden. Unternehmen und BeschĂ€ftigte sollen sich demnach in TarifvertrĂ€gen oder Betriebsvereinbarungen darauf verstĂ€ndigen können, «anstelle einer werktĂ€glichen, eine wöchentliche Begrenzung der Arbeitszeit zu vereinbaren, wenn gleichzeitig durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefĂ€hrdet wird». Eine solche Wochenarbeitszeit soll im Jahresschnitt bei maximal 48 Stunden liegen dĂŒrfen.
