Betriebshilfen fĂŒr Fischer bis Jahresende verlĂ€ngert
07.07.2024 - 14:15:14 | dpa.deDas teilte das Bundesministerium fĂŒr ErnĂ€hrung und Landwirtschaft in Berlin mit. Zuvor habe der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages eine entsprechende Haushaltssperre aufgehoben.
Bereits im MĂ€rz wurde demnach eine drei Millionen Euro starke Kleinbeihilfe aufgelegt, die bis zum 31. Mai 2024 beantragt werden konnte. Fischereibetriebe erhalten nun den Angaben zufolge bis zum 31. Dezember 2024 die Möglichkeit, die Beihilfe in Anspruch zu nehmen. DafĂŒr wĂŒrden weitere zwei Millionen Euro aus den Mitteln bereitgestellt, die dem Ministerium 2024 auf Grundlage des sogenannten Windenergie-auf-See-Gesetzes zustĂŒnden.
EU-Kommission hat "Krisenrahmen" zuvor verlÀngert
Möglich werde die VerlĂ€ngerung der Hilfen, weil die EuropĂ€ische Kommission den "Befristeten Krisenrahmen" aufgrund der andauernden negativen wirtschaftlichen Auswirkungen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine bis zum 31. Dezember 2024 verlĂ€ngert habe. Eine Förderrichtlinie zur VerlĂ€ngerung der "Kleinbeihilfe Fischerei 2024" solle "zeitnah" im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. AnschlieĂend könnten Fischereibetriebe bis 31. Oktober 2024 einen Antrag auf UnterstĂŒtzung stellen.
Der maximale Beihilfebetrag fĂŒr Unternehmen der Fischerei und Aquakultur betrĂ€gt den Angaben zufolge 335.000 Euro beziehungsweise 75.000 Euro pro Fischereifahrzeug. Bereits 2022 und 2023 habe die Bundesregierung auf Grundlage des "Befristeten Krisenrahmens" Hilfen fĂŒr die Fischerei aus nationalen Mitteln mit einem Umfang von jeweils bis zu zehn Millionen Euro zur VerfĂŒgung gestellt. Das Geld stamme aus der Versteigerung von Offshore-Windenergie-FlĂ€chen, "um die Fischerei an Ost- und Nordsee zukunftssicher auszurichten".
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