Antidiskriminierungsstelle, Rekordhoch

Antidiskriminierungsstelle verzeichnet Rekordhoch an Anfragen

25.06.2024 - 14:56:47 | dts-nachrichtenagentur.de

Die Beratungsanfragen an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes haben ein Rekordhoch erreicht.

Ferda Ataman (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Rund 10.800 Menschen haben sich 2023 an das Beratungsteam der unabhÀngigen Antidiskriminierungsstelle des Bundes gewendet, wie diese am Dienstag mitteilte. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Anstieg um 22 Prozent. Die meisten Anfragen (rund 3.400) erreichten die Antidiskriminierungsstelle zu rassistischer Diskriminierung.

Diese FĂ€lle machen etwa 41 Prozent und damit zwei FĂŒnftel aller Anfragen aus. An nĂ€chster Stelle folgt mit knapp ĂŒber 2.000 Anfragen das Diskriminierungsmerkmal "Behinderungen und chronische Krankheiten" (25 Prozent). Diskriminierungserfahrungen wegen des Geschlechts oder der GeschlechtsidentitĂ€t liegen bei etwas weniger als 2.000 Anfragen vor (24 Prozent). Die Beratungsanfragen zu allen anderen DiskriminierungsgrĂŒnden haben 2023 ebenfalls zugenommen. So gab es zum Merkmal Alter mehr als 1.100 (14 Prozent der Anfragen), zu Religion und Weltanschauung mehr als 600 (sieben Prozent) und zur sexuellen IdentitĂ€t rund 300 (vier Prozent) Anfragen. "Unsere Fallzahlen zeigen einen alarmierenden Trend", sagte die UnabhĂ€ngige Bundesbeauftragte fĂŒr Antidiskriminierung, Ferda Ataman, am Dienstag in Berlin. "Mehr Menschen als je zuvor bekommen die zunehmende gesellschaftliche Polarisierung und Radikalisierung unmittelbar zu spĂŒren. Die Lage ist ernst." Mittlerweile sei "AuslĂ€nder-Raus"-Stimmung und Menschenverachtung normal geworden, so Ataman. "Nicht nur beim Feiern auf Sylt oder auf Volksfesten." Migranten, Menschen mit Behinderungen und queere Menschen erlebten sie "ganz konkret in ihrem Alltag, und das knallhart", erklĂ€rte die Beauftragte. "Doch Diskriminierung ist nicht nur ein Problem derjenigen, die sie erleben. Diskriminierung gefĂ€hrdet die Demokratie und unseren Rechtsstaat als Ganzes: Wer die Demokratie schĂŒtzen will, muss Menschen besser vor Diskriminierung schĂŒtzen." Ataman forderte die Bundesregierung dazu auf, nun rasch die im Koalitionsvertrag versprochene Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes anzugehen. Ein besserer Schutz vor Diskriminierung sei angesichts der explodierenden Fallzahlen "ĂŒberfĂ€llig", sagte Ataman. "Die Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes muss jetzt oberste PrioritĂ€t haben. Das darf jetzt nicht weiter verschleppt werden." Sie erwarte von der Bundesregierung entschlossenes Handeln gegen den alltĂ€glichen Hass und Rassismus. "Das ist die Regierung den Betroffenen schuldig". Von den 10.772 Beratungsantragen betrafen 8.303 mindestens ein im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschĂŒtztes Diskriminierungsmerkmal. Der grĂ¶ĂŸte Teil der geschilderten Diskriminierungserfahrungen finde im Arbeitsleben statt, so die unabhĂ€ngige Stelle im Familienministerium. Mit mehr als 2.600 FĂ€llen betrifft dies ein Drittel aller FĂ€lle. Diskriminierungen im Bereich "Arbeit" fallen grundsĂ€tzlich in den Anwendungsbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. Der Lebensbereich "Private Dienstleistungen und Zugang zu GĂŒtern" machte der Antidiskriminierungsstelle zufolge mit mehr als 1.500 Anfragen den zweitgrĂ¶ĂŸten Teil des Beratungsaufkommens aus. Rechnet man hier die 325 Anfragen zu diskriminierenden Erfahrungen auf dem Wohnungsmarkt hinzu, dann betrifft fast ein Viertel der Anfragen den privatrechtlichen GeschĂ€ftsverkehr (23 Prozent). Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich des AGG. Diskriminierungserfahrungen durch Ämter und Behörden sowie Polizei und Justiz machten fast ein FĂŒnftel aller Beratungsanfragen aus, hieß es. So sahen sich mehr als 1.100 Betroffene von Ämtern und Behörden diskriminiert (14 Prozent) und mehr als 400 durch die Polizei und die Justiz (fĂŒnf Prozent). Diesen zentralen Bereich umfasst der Diskriminierungsschutz im AGG jedoch nicht. Anfragen wegen diskriminierender Erfahrungen im öffentlichen Raum und in der Freizeit machten mit 840 FĂ€llen weitere 10 Prozent aller Anfragen aus. Außerdem erhielt die Antidiskriminierungsstelle Beschwerden ĂŒber diskriminierende Aussagen und menschenfeindliche Beleidigungen in den (sozialen) Medien und im Internet (circa 280 Anfragen). Auch hier ist das AGG nicht anwendbar.

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