Tarifbindung in Deutschland drastisch gesunken
21.05.2026 - 00:00:00 | dts-nachrichtenagentur.deDemnach ist die Anzahl der TarifvertrĂ€ge, die fĂŒr eine gesamte Branche als allgemeinverbindlich erklĂ€rt wurden, seit dem Jahr 2000 drastisch zurĂŒckgegangen. Im Jahr 2025 sind der Antwort zufolge fast 80 Prozent weniger AntrĂ€ge auf eine AllgemeinverbindlichkeitserklĂ€rung (AVE) von TarifvertrĂ€gen gestellt worden als noch im Jahr 2000. Damals gab es 137 solcher AntrĂ€ge, im Jahr 2025 dagegen nur noch 30. Im gleichen Zeitraum hat sich entsprechend auch die Zahl der allgemeinverbindlichen TarifvertrĂ€ge insgesamt von 551 auf 216 mehr als halbiert. Besonders dramatisch zeigt sich diese Entwicklung im Einzelhandel, wie aus der Antwort des Arbeitsministeriums hervorgeht. WĂ€hrend im Jahr 2000 noch 27 AVE-AntrĂ€ge im Einzelhandel gestellt wurden, sind es seit 2024 null.
Seit Jahren schon geht die Tarifbindung spĂŒrbar zurĂŒck. Derzeit arbeiten weniger als die HĂ€lfte der BeschĂ€ftigten in einem tarifgebundenen Betrieb. Im Jahr 2000 waren es dagegen noch mehr als zwei Drittel der BeschĂ€ftigten. Mit dem Instrument der AVE wollte die Regierung geltende TarifvertrĂ€ge auf gesamte Branchen ausweiten, um sicherzustellen, dass auch nicht tarifgebundene Unternehmen sich an die Vereinbarungen der TarifvertrĂ€ge halten, die Mitarbeiter in der Regel besserstellen. Gegen die AVE hat die Arbeitgeberseite aber ein doppeltes Veto-Recht, das hĂ€ufig genutzt wird, wie die Antwort zeigt.
Der Linken-Politiker Pascal Meiser forderte, das Instrument der AllgemeinverbindlicherklĂ€rung zu reformieren. Wenn Deutschland das auf europĂ€ischer Ebene vereinbarte Ziel einer Tarifbindung von mindestens 80 Prozent erreichen wolle, gehe das nur mit deutlich mehr fĂŒr allgemeinverbindlich erklĂ€rten TarifvertrĂ€gen. Das Instrument sei aber offenkundig auch nach seiner letzten Reform ein stumpfes Schwert geblieben. Gegen die gezielte Blockadepolitik der ArbeitgeberverbĂ€nde helfe nur eine Erleichterung des Antragsverfahrens. Das doppelte Vetorecht der Arbeitgeberseite bei der AllgemeinverbindlicherklĂ€rung von TarifvertrĂ€gen mĂŒsse entfallen, so Meiser.
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