Niedersachsen, NRW

Niedersachsen und NRW wollen Verfassungsgericht stÀrken

18.09.2024 - 13:56:08 | dpa.de

Die LÀnder sollen als «zweite starke Verteidigungslinie» im Kampf gegen die Feinde der Demokratie fungieren, fordert Niedersachsens Justizministerin. Damit gingen die PlÀne weiter als die des Bundes.

Das Bundesverfassungsgericht soll besser vor politischer Einflussnahme geschĂŒtzt werden. (Archivbild) - Foto: Uli Deck/dpa

Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen wollen die UnabhĂ€ngigkeit des Bundesverfassungsgerichts ĂŒber die PlĂ€ne des Bundes hinaus schĂŒtzen. Mit einer Bundesratsinitiative sollten die LĂ€nder «als weiteres Bollwerk gegen autoritĂ€re KrĂ€fte» mit ins Boot geholt werden, sagte Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), die derzeit den Vorsitz der Justizministerkonferenz innehat. «Damit schaffen wir eine zweite starke Verteidigungslinie im Kampf gegen die Feinde unserer Demokratie.» 

Die Initiative sieht vor, dass zukĂŒnftige Änderungen des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes von der Zustimmung des Bundesrats abhĂ€ngig sind und dies im Grundgesetz festgeschrieben wird. Das Ziel sei es, damit «einen wirksamen Schutzwall um das Bundesverfassungsgericht als Garanten unseres Rechtsstaats zu errichten», sagte Wahlmann. 

Die Staatskanzlei in Hannover bezeichnete das Vorhaben als eine ErgĂ€nzung der ReformplĂ€ne des Bundes. Am Beispiel Polens habe sich gezeigt, wie schnell ein Verfassungsgericht außer Funktion gesetzt werden könne, wenn eine populistische Mehrheit im Parlament Zugriff auf das Verfahrensrecht bekomme. So etwas mĂŒsse fĂŒr Deutschland verhindert werden.

Ampel und Union wollen Reform noch vor der Wahl

Mit dem Erstarken der AfD war eine Debatte entfacht, ob und wie man das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe besser vor politischem Einfluss schĂŒtzen kann. SPD, GrĂŒne, FDP und die Union im Bundestag wollen daher noch vor der Bundestagswahl zentrale Vorgaben zur Struktur des Gerichts im Grundgesetz verankern. Konkret wollen sie unter anderem die zwölfjĂ€hrige Amtszeit der Richter, den Ausschluss einer Wiederwahl sowie die Altersgrenze der Richter von 68 Jahren festschreiben.

Bisher sind Änderungen, die das Risiko einer Blockade oder politischen Instrumentalisierung des Karlsruher Gerichts bergen, theoretisch mit einer einfachen Mehrheit möglich. FĂŒr eine Änderung oder ErgĂ€nzung des Wortlautes des Grundgesetzes ist dagegen immer eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und im Bundesrat erforderlich. 

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