Bundesweit mehr als 280 AntrĂ€ge fĂŒr Cannabis-Anbauvereine
31.08.2024 - 04:00:41 | dpa.de
Nach der beschrĂ€nkten Cannabis-Legalisierung fĂŒr VolljĂ€hrige kommen auch Vorbereitungen fĂŒr Vereine zum Anbau gröĂerer Mengen allmĂ€hlich in Gang. Bundesweit gingen inzwischen mehr als 280 AntrĂ€ge auf Erlaubnisse dafĂŒr ein, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei den zustĂ€ndigen LĂ€nderbehörden ergab. An der Spitze liegt das bevölkerungsreichste Land Nordrhein-Westfalen mit bisher 69 AntrĂ€gen. In Niedersachsen mit 27 gestellten AntrĂ€gen wurden auch schon elf Erlaubnisse erteilt - in allen anderen LĂ€ndern zusammen sonst noch drei.Â
Seit 1. Juli können als zweite Stufe der Cannabis-Legalisierung in Deutschland nicht-kommerzielle «Anbauvereinigungen» mit bis zu 500 Mitgliedern an den Start gehen und dafĂŒr zuerst eine Erlaubnis beantragen. In den Clubs können Erwachsene dann Cannabis gemeinsam anbauen und untereinander zum Eigenkonsum abgeben. Es gelten aber zahlreiche Auflagen. Generell ist Kiffen fĂŒr VolljĂ€hrige seit 1. April mit BeschrĂ€nkungen legal. Seitdem erlaubt ist schon der Anbau von bis zu drei Pflanzen gleichzeitig in Privatwohnungen, aufbewahren darf man bis zu 50 Gramm Cannabis.
Genehmigungen bisher in vier LĂ€ndernÂ
GröĂere Zahlen an AntrĂ€gen fĂŒr Anbauvereine gingen unter anderem auch schon in Baden-WĂŒrttemberg ein, wo es laut dem zustĂ€ndigen RegierungsprĂ€sidium Freiburg inzwischen 47 AntrĂ€ge sind. In Bayern wurden nach Angaben des Landesamtes fĂŒr Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bis 28. August 24 AntrĂ€ge gestellt. In beiden LĂ€ndern wurden aber bisher noch keine Erlaubnisse erteilt. AuĂer in Niedersachsen war dies vorerst nur in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Rheinland-Pfalz schon der Fall - erlaubt wurde in den drei LĂ€ndern jeweils eine erste Anbauvereinigung.
Angeben mĂŒssen Vereine in ihrem Antrag unter anderem die Mitgliederzahl, Standort und GröĂe der AnbauflĂ€chen, ihre voraussichtlichen Cannabis-Jahresmengen, SicherungsmaĂnahmen und ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept. Die Erlaubnis gilt dann laut Gesetz befristet fĂŒr sieben Jahre, nach fĂŒnf Jahren kann sie verlĂ€ngert werden. Zu rechnen ist mit drei Monaten Bearbeitungszeit.Â
Begrenzte Menge Cannabis fĂŒr Vereinsmitglieder
FĂŒr die Cannabis-Abgabe in den Vereinen gibt es dann ebenfalls Vorgaben. Pro Tag sind höchstens 25 Gramm je Mitglied zulĂ€ssig und im Monat höchstens 50 Gramm. FĂŒr 18- bis 21-JĂ€hrige sind monatlich 30 Gramm mit maximal zehn Prozent Tetrahydrocannabinol (THC) erlaubt, das ist der berauschende Wirkstoff.
So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
