Union gegen ErgÀnzung von Diskriminierungsverbot im Grundgesetz
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 14:49 Uhr | dts-nachrichtenagentur.deKrings fĂŒhrte aus, eine Ănderung des Artikels 3 wĂŒrde keinen einzigen Anschlag verhindern und keinen einzigen GewalttĂ€ter stoppen. Sie wĂ€re deshalb vor allem Symbolpolitik. "Wer schwule und lesbische Menschen wirklich schĂŒtzen will, sollte seine politische Energie nicht in symbolische Verfassungsdebatten investieren, sondern die notwendigen GesetzesĂ€nderungen unterstĂŒtzen, die unsere Sicherheitsbehörden stĂ€rken und potenzielle TĂ€ter wirksam stoppen", kritisierte der CDU-Politiker.
Das Grundgesetz schĂŒtze bereits heute alle Menschen wirksam vor Diskriminierung. Das Bundesverfassungsgericht habe zudem klargestellt, dass auch Menschen unabhĂ€ngig von ihrer sexuellen Orientierung oder sexuellen IdentitĂ€t durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und den Gleichheitssatz geschĂŒtzt seien. "Es fehlt also nicht an verfassungsrechtlichem Schutz, sondern daran, diejenigen konsequent zu stoppen, die Hass predigen und Gewalt ausĂŒben", so Krings.
Die Lehre aus dem Anschlag mĂŒsse deshalb eine andere sein. "Wir brauchen mehr Befugnisse und mehr Konsequenz im Kampf gegen islamistischen Terrorismus und andere extremistische GewalttĂ€ter", sagte der CDU-Politiker. Dazu gehörten ein entschlosseneres Vorgehen gegen GefĂ€hrder, die Speicherung von IP-Adressen, eine bessere Ausschöpfung der bestehenden Befugnisse der Sicherheitsbehörden, mehr Möglichkeiten fĂŒr Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam sowie die konsequente Abschiebung auslĂ€ndischer StraftĂ€ter und islamistischer GefĂ€hrder. Wer schwerste Gewalt- oder Terrortaten begehe, sollte als Heranwachsender grundsĂ€tzlich nach Erwachsenenstrafrecht verurteilt werden.
