Neonazi Liebich legt Beschwerde gegen Auslieferung ein
08.06.2026 - 13:18:03 | dpa.deDie verurteilte Rechtsextremistin Marla Svenja Liebich hat Beschwerde gegen ihre Auslieferung von Tschechien nach Deutschland eingereicht. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts in Pilsen (Plzen) der Deutschen Presse-Agentur. Zudem habe Liebich einen Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin gestellt, die mit dem Fall befasst war. Ăber beide Beschwerden mĂŒsse das Oberlandesgericht in Prag entscheiden, dem nun die Akten zugestellt wĂŒrden.
Das Landgericht im tschechischen Pilsen (Plzen) hatte vor einer Woche entschieden, dass Liebich nach Deutschland ausgeliefert werden solle. Liebich gab im Laufe der Verhandlung an, nicht nach Deutschland gebracht werden zu wollen, weil sie unter anderem Angst habe, in einem deutschen MĂ€nnergefĂ€ngnis ums Leben zu kommen. Ein erster Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin wurde vor Ort abgelehnt.Â
Liebich war nach monatelanger europaweiter Fahndung am 9. April dieses Jahres im tschechischen Krasna bei Asch nahe der Grenze zu Deutschland festgenommen worden.  Derzeit sitzt die 55-JĂ€hrige in sogenannter Auslieferungshaft im GefĂ€ngnis von Pilsen, einer Stadt im Westen Tschechiens. Die Bedingungen dort gelten als hart. Untergebracht sind dort mehr als 1.200 HĂ€ftlinge - darunter auch Schwerverbrecher. Es ist ĂŒberwiegend ein MĂ€nnergefĂ€ngnis, es gibt aber vereinzelt Insassinnen. In Tschechien ist die Ăberbelegung der Haftanstalten ein groĂes Problem.
Schnelle Auslieferung möglich
Seit der Festnahme lĂ€uft eine Frist von 60 Tagen fĂŒr eine Entscheidung. Diese dĂŒrfte nach Angaben des Gerichtssprechers um weitere 30 Tage verlĂ€ngert werden. Sollten die Beschwerden abgelehnt werden, kann es schnell gehen. Sobald die Entscheidung ĂŒber die Auslieferung rechtskrĂ€ftig ist, soll Liebich an die deutschen Behörden ĂŒbergeben und in die Justizvollzugsanstalt nach Chemnitz gebracht werden. Es ist anzunehmen, dass nach Eintreten der Rechtskraft nur wenige Tage vergehen, bis Liebich ausgeliefert wird.
Die Rechtsextremistin wurde in Deutschland im Juli 2023 â damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven â vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, ĂŒbler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne BewĂ€hrung verurteilt. Nach der Verurteilung hatte Liebich das Geschlecht von mĂ€nnlich auf weiblich Ă€ndern lassen. AuĂerdem wurde der Name von Sven in Marla Svenja angepasst. Kritiker hielten das fĂŒr eine Provokation und sprachen von einem Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
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