E-Scooter in NRW: Städte fordern Kenntnisnachweis
Veröffentlicht am: 08.11.2026 um 12:53 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSVorgaben für E-Scooter in NRW
- Der Vorstand des Städtetages NRW verständigte sich auf mögliche Verschärfungen des Rechtsrahmens.
- Geschäftsführer Christian Schuchardt fordert einen Kenntnis- und Befähigungsnachweis für E-Scooter-Fahrer.
- 2025 verunglückten in NRW rund 3.900 Menschen mit E-Scootern, etwa 50 Prozent mehr als im Vorjahr.
- Für Mietroller werden digitale Einweisungen, Tempolimits und Regeln zum Abstellen vorgeschlagen.
Städtetag NRW verlangt neue E-Scooter-Regeln
Mehrere nordrhein-westfälische Großstädte fordern einen neuen Rechtsrahmen für E-Scooter, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und Missbrauch einzudämmen. Der Vorstand des Städtetages NRW verständigte sich dazu auf mögliche Regelverschärfungen und verlangt unter anderem einen Kenntnis- und Befähigungsnachweis.
Nachweis für Verkehrsregeln gefordert
Wer einen E-Scooter fährt, sollte nach den Vorstellungen der Städte vorher nachweisen, dass er die wichtigsten Verkehrsregeln und Risiken kennt. Das sagte der Geschäftsführer des Städtetages NRW, Christian Schuchardt.
In den Städten komme es wiederholt zu gefährlichen Situationen und teils schweren Unfällen, bei denen auch Fußgänger und Radfahrer betroffen seien. Die Kommunen wollen deshalb mehr Sicherheit auf Gehwegen und Straßen erreichen.
Unfallzahlen steigen deutlich
2025 verunglückten in NRW rund 3.900 Menschen mit einem E-Scooter und wurden verletzt oder starben. Gegenüber dem Vorjahr entsprach das einem Anstieg um rund 50 Prozent.
Unter den Opfern waren auch Kinder unter 14 Jahren, die E-Scooter eigentlich noch nicht nutzen dürfen. Im Juli starb zudem ein 39-Jähriger in Essen nach einem Unfall ohne Fremdeinwirkung.
Digitale Einweisung für Mietroller
Für Miet-E-Scooter fordert der Städtetag NRW eine verbindliche digitale Sicherheitseinweisung vor der ersten Fahrt, etwa über die App des jeweiligen Anbieters. Zusätzlich könne eine automatische Geschwindigkeitsbegrenzung in stark frequentierten Fußgängerbereichen helfen.
Kommunen wollen Anbieter stärker steuern
Die Städte verlangen außerdem mehr Möglichkeiten, gewerbliche E-Scooter-Angebote vor Ort zu regulieren. Sie wollen festlegen können, wo die Roller abgestellt werden und wie viele Fahrzeuge gleichzeitig unterwegs sein dürfen.
Unterstützung erhalten die Kommunen von NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). Er hatte sich bereits im Frühjahr offen für schärfere Sicherheitsvorgaben gezeigt und dabei alkoholisiertes Fahren, die Mitnahme mehrerer Personen sowie die Missachtung grundlegender Verkehrsregeln kritisiert.
Die Forderung des Städtetags NRW zielt auf eine Lücke zwischen der einfachen Verfügbarkeit von E-Scootern und den Anforderungen des Straßenverkehrs. Die Fahrzeuge dürfen in Deutschland grundsätzlich ab 14 Jahren genutzt werden; ein Führerschein ist nicht erforderlich. Ein verpflichtender Kenntnis- und Befähigungsnachweis würde deshalb einen zusätzlichen Zugangsschritt schaffen und könnte besonders Gelegenheitsnutzer sowie Mietroller betreffen.
Die von den Städten genannten Unfallzahlen machen das Thema zu mehr als einer Debatte über falsch abgestellte Fahrzeuge. Wenn die Zahl der verletzten oder getöteten E-Scooter-Nutzer in NRW binnen eines Jahres um rund 50 Prozent gestiegen ist, geraten neben den Fahrenden auch Fußgänger und Radfahrer in den Blick. Alkohol, unerlaubtes Fahren zu zweit und die Nutzung durch Kinder verschärfen die Risiken.
Regeln für Straßen und Gehwege
Eine digitale Einweisung vor der ersten Mietfahrt wäre kurzfristig über die Apps der Anbieter umsetzbar. Automatische Tempolimits in Fußgängerbereichen könnten Konflikte auf gemeinsam genutzten Flächen reduzieren, ersetzen aber keine Kontrollen. Für Kommunen ist zudem entscheidend, ob sie Abstellzonen, Fahrzeugzahlen und Geschäftsgebiete verbindlicher steuern dürfen.
Die Debatte dürfte nun auf Bundes- und Landesebene weitergeführt werden. Für Nutzer könnten neue Vorgaben mehr Aufwand bedeuten; für Städte wären sie nur dann wirksam, wenn Nachweis, Kontrollen, Anbieterpflichten und kommunale Eingriffsmöglichkeiten rechtlich klar miteinander verbunden werden.
