Elmshorner, TerrorverdÀchtiger

Elmshorner TerrorverdÀchtiger wusste von Ermittlungen

13.11.2024 - 17:17:30 | dpa.de

Ein 17-JĂ€hriger aus Schleswig-Holstein steht unter Terrorverdacht: Er plante nach Erkenntnissen der Ermittler einen Anschlag im Dezember oder Januar. Mit wem hatte er Kontakt im Ausland?

  • Ein junger mutmaßlich islamistischer Angreifer wurde festgenommen und womöglich Schlimmes verhindert. - Foto: Marcus Brandt/dpa
  • Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt hat am Mittwoch dem Innan- und Rechtsausschuss Rede und Antwort gestanden. - Foto: Birgitta von Gyldenfeldt/dpa
Ein junger mutmaßlich islamistischer Angreifer wurde festgenommen und womöglich Schlimmes verhindert. - Foto: Marcus Brandt/dpa Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt hat am Mittwoch dem Innan- und Rechtsausschuss Rede und Antwort gestanden. - Foto: Birgitta von Gyldenfeldt/dpa

Der in Elmshorn wegen mutmaßlicher AnschlagsplĂ€ne festgenommene 17-JĂ€hrige soll trotz Kenntnis der gegen ihn laufenden Ermittlungen seine PlĂ€ne vorangetrieben haben. «Es gab einen ersten Kontakt. Der Beschuldigte wusste, dass die Ermittler ihn auf dem Radar haben», sagte die Leitende Flensburger OberstaatsanwĂ€ltin Stephanie Gropp im Innen- und Rechtsausschuss des Landtags mit Blick auf Medienberichte ĂŒber einen Polizeieinsatz bereits im MĂ€rz.

Der Deutsche mit tĂŒrkischen Wurzeln habe sich in den vergangenen Monaten stark radikalisiert, sagte Gropp. Im Oktober habe er sich mit einer bislang nicht bekannten Kontaktperson aus dem Ausland zur Planung eines terroristischen Anschlags verabredet. Ziel des Anschlags auf einen unbekannten, willkĂŒrlich ausgewĂ€hlten Personenkreis sei es gewesen, «auf diesem Weg den MĂ€rtyrer-Tod zu sterben, also in das Paradies zu gelangen».

«Die Planungen dazu haben durchaus konkrete Formen angenommen, waren aber noch nicht abgeschlossen», sagte die Leitende OberstaatsanwÀltin. Der Beschuldigte habe zwei mögliche TatzeitrÀume im Dezember und im Januar ins Auge gefasst. «In Bezug auf die TatmodalitÀten war der Beschuldigte nach den bisherigen Erkenntnissen noch nicht festgelegt.» Es habe auch keine rÀumliche Konkretisierung gegeben.

Nizza als Vorbild?

Der 17-JÀhrige habe sich mit den AnschlÀgen der vergangenen Jahre im In- und Ausland beschÀftigt, sagte Gropp. «Er hat sie sozusagen als Vorbild genommen, unter anderem auch den Anschlag in Nizza im Jahre 2016. Eine Tatbegehung mittels Lkw war danach dann eine ModalitÀt, auf die der Beschuldigte aber keineswegs festgelegt war.»

Am 14. Juli 2016, dem französischen Nationalfeiertag, war der Tunesier Mohamed Lahouaiej Bouhlel auf der Flaniermeile Promenade des Anglais in Nizza kurz nach dem Feuerwerk mit einem tonnenschweren Lastwagen in eine Menschenmenge gerast. Er schoss auch auf Menschen. Letztlich gab es 86 Todesopfer und mehr als 200 Verletzte. Der GewalttÀter wurde nach der Tat erschossen.

Definitiv nicht festgelegt sei bisher aber das Anschlagsziel gewesen. Schlagzeilen, nach denen ein Weihnachtsmarkt das Ziel gewesen sei, wĂŒrden die Ermittlungen nicht decken, sagte Gropp. Es hĂ€tte alle möglichen Ziele geben können, ein Fußballspiel, ein Konzert, ein Bahnhof. «Vorschnelle Schlussfolgerungen sollten wir alle vermeiden, weil das Sorgen schĂŒrt und die Ermittlungen beeintrĂ€chtigt», sagte Gropp.

Zugriff vor greifbarer Gefahr fĂŒr die Bevölkerung

Anfang November hĂ€tten die Ermittlungsbehörden die nötigen Erkenntnisse fĂŒr den Zugriff gesammelt. Der Zugriff sei erfolgt, bevor es eine greifbare Gefahr fĂŒr die Bevölkerung bestanden habe. Die bisherigen Ermittlungen hĂ€tten aber gezeigt, dass eine hohe Gefahr bestand, dass die PlĂ€ne umgesetzt werden. Der Haftbefehl habe sich auf Paragraph 30 Absatz 2 des Strafgesetzbuches bezogen, die Verabredung zum Mord mit anderen. Das sehe eine Freiheitsstrafe von höchstens zehn Jahren vor.

Weitere Angaben zur Persönlichkeit und zum Werdegang des 17-JĂ€hrigen lehnte Gropp mit dem Hinweis darauf ab, dass es sich um einen Jugendlichen handele. Diese bedĂŒrften des besonderen Schutzes. Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) kĂŒndigte an, dass eine mögliche Hauptverhandlung vor einem Jugendgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden werde.

Kommunikation abgehört

Seit MĂ€rz ermittelt die Flensburger Staatsanwaltschaft gegen den 17-JĂ€hrigen aus der Stadt nordwestlich von Hamburg. Medienberichten zufolge wurde Kommunikation abgehört, die deutschen Behörden bekamen einen Hinweis. «Wir sind gelegentlich abhĂ€ngig von auslĂ€ndischen Diensten», rĂ€umte Innenministerin Sabine SĂŒtterlin-Waack (CDU) bereits am Dienstag ein. Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt wollte sich im Ausschuss nicht zu Hinweisgebern Ă€ußern.

Dem Jugendlichen wird die Vorbereitung einer schweren staatsgefĂ€hrdenden Gewalttat und die Verabredung zum Mord vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft sieht das Gesetz fĂŒr den Beschuldigten im Falle einer Verurteilung die Anwendung von Jugendstrafrecht vor.

Reaktionen aus der Politik

Der GrĂŒnen-Innenpolitiker Jan KĂŒrschner betonte, «es ist erschĂŒtternd, dass nach meinem Eindruck die Planer dschihadistischer AnschlĂ€ge zunehmend MinderjĂ€hrige als Zielobjekte in Visier nehmen, um diese in verabscheuungswĂŒrdiger Weise zu instrumentalisieren.» GlĂŒcklicherweise sei ein Anschlag in diesem Fall noch weit weg gewesen. «Ich bin froh, wenn wir Hinweise befreundeter Nachrichtendienste erhalten.»

Der SPD-Abgeordnete Niclas DĂŒrbrook regte an, dass die Staatsanwaltschaft erneut in den Ausschuss geladen wird, wenn es mehr Informationen zu dem Fall gibt.

Innenministerin SĂŒtterlin-Waack (CDU) sagte nach der Ausschusssitzung, angesichts der abstrakten Gefahr mĂŒsse man besorgt sein. Auf den WeihnachtsmĂ€rkten werde die Polizei eine erhöhte PrĂ€senz zeigen, damit die Menschen «sich sicher fĂŒhlen und ihren Punsch trinken können».

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