NRW, Umweltschutz

Deutlich weniger AntrÀge auf Pestizide in Naturschutzgebieten in NRW

07.06.2023 - 07:15:11 | dts-nachrichtenagentur.de

Ein Erlass des Landes Nordrhein-Westfalen zum Artenschutz in Naturschutzgebieten zeigt offenbar Wirkung: Deutlich weniger landwirtschaftliche Betriebe als im vergangenen Jahr beantragen in diesem Jahr noch Ausnahmegenehmigungen fĂŒr den Pestizideinsatz in diesen Bereichen.

Bauer auf Traktor - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur

Das berichtet die "Rheinische Post" (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf Zahlen aus dem NRW-Landwirtschaftsministerium. Demnach gab es 2022 noch 246 solcher AntrĂ€ge, in diesem Jahr waren es bis Ende Mai 137. "Damit ist der grĂ¶ĂŸte Teil der AntrĂ€ge gestellt, es werden nur noch vereinzelt AntrĂ€ge fĂŒr Herbstkulturen oder Sonderkulturen erwartet", hieß es aus dem Ministerium.

Die Verfahren laufen noch, bis zu jenem Zeitpunkt seien 47 Genehmigungen erteilt worden. Im Jahr 2022 erhielten landwirtschaftliche Betriebe ĂŒber den damaligen HĂ€rtefallerlass noch pauschale Ausnahmen vom geltenden Pestizidverbot, wenn mindestens 30 Prozent ihrer FlĂ€chen in einem Naturschutzgebiet liegen. Diese Regelung ist mit dem neuen Erlass abgeschafft, es wird individuell entschieden. Die Landesvorsitzende des Naturschutzbundes in NRW, Heide Naderer, sagte der "Rheinischen Post", die Regelungen gingen nicht weit genug. "Der Erlass bezieht sich auf einen Bruchteil landwirtschaftlicher FlĂ€che insgesamt, da er ja nur auf die landwirtschaftlichen FlĂ€chen in Schutzgebieten bezogen ist. Was fehlt, ist eine allgemeine Strategie zur Pestizidreduktion in der gesamten Agrarlandschaft", so Naderer. Der PrĂ€sident des Rheinischen Landwirtschaftsverbandes, Bernhard Conzen, sagte dem Blatt hingegen: "Wir fordern die alte Regelung zurĂŒck." Er fĂŒhrte aus: "In meinen Augen ist es zu prĂŒfen, ob es ĂŒberhaupt mit dem Grundgesetz ĂŒberein zu bringen ist, eine EinschrĂ€nkung der Produktion zu verfĂŒgen und dann einen Ausgleich zu zahlen, der das ĂŒberhaupt nicht auffĂ€ngt." Betriebe, die auf Pflanzenschutzmittel verzichten mĂŒssen, werden fĂŒr Ernteeinbußen und Mehrarbeit mit 382 Euro pro betroffenen Hektar Acker und Jahr entschĂ€digt.

dts Deutsche Textservice Nachrichtenagentur GmbH

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