HĂ€usliche Gewalt, Stefanie Hubig

HĂ€usliche Gewalt: Hubig erleichtert Ausstieg aus Mietvertrag

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Ein Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium soll Betroffenen die Trennung vom TĂ€ter erleichtern. Vorgesehen sind außerdem eine Kostenpflicht des TĂ€ters fĂŒr Folgen des MietverhĂ€ltnisses sowie zusĂ€tzlicher Schutz fĂŒr Kinder und pflegebedĂŒrftige Angehörige.

Hubig will Opfer hĂ€uslicher Gewalt besser schĂŒtzen
Stefanie Hubig (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Opfer hĂ€uslicher Gewalt sollen sich kĂŒnftig leichter aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem TĂ€ter lösen können. Ein Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sieht zudem vor, dass TĂ€ter grundsĂ€tzlich fĂŒr bestimmte Kosten aufkommen mĂŒssen, die nach dem Auszug entstehen.

AnsprĂŒche bei gemeinsamer Wohnung

Der Entwurf soll Betroffenen klare gesetzliche AnsprĂŒche gegen den TĂ€ter geben. Dazu zĂ€hlen mögliche SchĂ€den an der Wohnung und Mietzahlungen, die nach dem Auszug weiter geleistet werden mĂŒssen.

Hubig erklÀrte, der Weg in ein selbstbestimmtes und sicheres Leben sei nach hÀuslicher Gewalt oft noch lang; die geplanten Regelungen sollten ihn etwas einfacher machen. Betroffene sollen sich dadurch rÀumlich und finanziell leichter von ihren Peinigern trennen können.

Familiengerichte sollen Umfeld einbeziehen

Der Gesetzentwurf sieht außerdem einen erweiterten Schutz fĂŒr Kinder und Angehörige von Opfern hĂ€uslicher Gewalt vor. Familiengerichte sollen Schutzmaßnahmen kĂŒnftig auch ohne gesonderten Antrag zugunsten von Personen anordnen können, die von der gewaltbetroffenen Person abhĂ€ngig sind.

Nach dem Gewaltschutzgesetz können Gerichte bereits lĂ€ngerfristige Kontakt- oder NĂ€herungsverbote verhĂ€ngen. Bislang gilt dieser Schutz jedoch grundsĂ€tzlich nur fĂŒr die gewaltbetroffene Person selbst; Kinder oder pflegebedĂŒrftige Angehörige im selben Haushalt sind nach den Angaben zum Entwurf davon ausgeschlossen.

HĂ€usliche Gewalt betrifft nicht nur die unmittelbare körperliche oder psychische Sicherheit, sondern hĂ€ufig auch die Wohnsituation. Gemeinsame MietvertrĂ€ge können dazu fĂŒhren, dass Betroffene trotz eines Auszugs weiterhin rechtlich und finanziell mit dem TĂ€ter verbunden bleiben. Der angekĂŒndigte Gesetzentwurf setzt an diesem praktischen Problem an.

Die geplanten AnsprĂŒche sollen die wirtschaftlichen Folgen einer Trennung stĂ€rker dem TĂ€ter zuordnen. Dazu gehören mögliche SchĂ€den an der Wohnung und Mietzahlungen, die nach dem Auszug weiterlaufen. FĂŒr Betroffene kann das die Entscheidung erleichtern, eine gefĂ€hrliche Wohnsituation zu verlassen, ohne zugleich ein unkalkulierbares finanzielles Risiko tragen zu mĂŒssen.

Schutz fĂŒr das Umfeld

Eine weitere Änderung betrifft Kinder und pflegebedĂŒrftige Angehörige. Familiengerichte sollen Schutzmaßnahmen kĂŒnftig auch zugunsten abhĂ€ngiger Personen im Haushalt anordnen können, ohne dass dafĂŒr ein gesonderter Antrag erforderlich ist. Damit wĂŒrde der Schutz stĂ€rker an der tatsĂ€chlichen GefĂ€hrdung im familiĂ€ren Umfeld ausgerichtet.

Praktisch entscheidend wird sein, wie die neuen AnsprĂŒche in MietverhĂ€ltnissen umgesetzt werden und wie schnell Gerichte Schutzmaßnahmen anordnen können. FĂŒr Betroffene bleiben daneben Beratungsstellen, FrauenhĂ€user, Polizei und Familiengerichte zentrale Anlaufstellen. Der Entwurf verbindet damit zivilrechtliche Entlastungen mit einer Erweiterung des familiengerichtlichen Schutzes.

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