Urteil: Corona-EinreisequarantÀne in Bayern teils unwirksam
02.08.2023 - 17:07:35 | dpa.de
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat zeitweise geltende Vorgaben des Freistaats zur QuarantĂ€ne nach einer Einreise wĂ€hrend der Pandemie fĂŒr unwirksam erklĂ€rt.
Die Einreise aus einem Risikogebiet sei grundsĂ€tzlich nicht geeignet, den fĂŒr eine QuarantĂ€ne nach dem Infektionsschutzgesetz erforderlichen Ansteckungsverdacht zu begrĂŒnden, teilte ein Sprecher zu dem Urteil in MĂŒnchen mit.
Die fĂŒr unwirksam erklĂ€rte bayerische Verordnung wurde am 5. November 2020 erlassen. Sie sah vor, dass Menschen, die nach Bayern einreisen und sich innerhalb von zehn Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, unverzĂŒglich nach der Einreise fĂŒr zehn Tage in QuarantĂ€ne mĂŒssen.
Als Risikogebiet stufte die Verordnung Staaten oder Regionen auĂerhalb Deutschlands ein, fĂŒr die zum Zeitpunkt der Einreise ein erhöhtes Risiko fĂŒr eine Infektion mit dem Coronavirus bestand. MaĂgeblich fĂŒr die Einstufung war die jeweils aktuelle Veröffentlichung des Robert Koch-Instituts (RKI). Der Freistaat hat seine EinreisequarantĂ€ne-Verordnung laut Gericht auf Grundlage einer Musterverordnung des Bundes erlassen.
Die Verordnung sei auch deshalb unwirksam, weil der fĂŒr die Einstufung als Risikogebiet maĂgebliche Verweis auf die jeweils aktuelle Veröffentlichung des RKI gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoĂe, so die BegrĂŒndung. Denn zum Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung habe es an einer gesetzlichen Grundlage fĂŒr die rechtswirksame Festsetzung von Risikogebieten gefehlt.
Ehepaar aus MĂŒnchen hatte geklagt
Geklagt hatte ein Ehepaar aus MĂŒnchen, das wĂ€hrend der Pandemie eine Reise in eine Region geplant hatte, die als Risikogebiet eingestuft war. Aus ihrer Sicht hat die EinreisequarantĂ€ne ihre Freiheitsrechte beschnitten. Zudem bemĂ€ngelten sie eine Ungleichbehandlung mit inlĂ€ndischen Risikogebieten. Die Einstufung als Risikogebiet sei intransparent und nicht nachvollziehbar gewesen, argumentierten sie.
Das Gericht folgte dieser Auffassung nun weitgehend. Aufgrund der grundsÀtzlichen Bedeutung des Falls lieà das Gericht Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
