Ein Ministeriumssprecher sagte dem "Handelsblatt" (Freitagausgabe), die PrĂŒfung, ob Asylverfahren auĂerhalb Europas möglich sind, erfordere "die Beantwortung komplexer rechtlicher, tatsĂ€chlicher und konzeptioneller Fragestellungen".
Deshalb seien weitere SachverstĂ€ndigen-Anhörungen geplant. Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefs der LĂ€nder hatten sich Anfang November darauf verstĂ€ndigt, dass die Bundesregierung auslotet, ob Drittstaaten-Asylverfahren unter Achtung der Genfer FlĂŒchtlingskonvention und der EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention möglich sind.
Bei dem ersten Treffen von Experten im Innenministerium am 22. Februar war unter anderem der Migrationsforscher Daniel Thym von der UniversitÀt Konstanz zugegen.
Thym hĂ€lt Asylverfahren in Drittstaaten prinzipiell fĂŒr möglich. "Rechtlich können Drittstaatsverfahren mit den Menschenrechten und der Genfer FlĂŒchtlingskonvention vereinbar sein, denn diese bieten ein Recht auf Schutz, nicht jedoch die Garantie, diesen in einem bestimmten Land zu erhalten", sagte er dem "Handelsblatt".
Das hĂ€tten zahlreiche Gerichte bestĂ€tigt. Daraus folge aber nicht, dass keine juristischen HĂŒrden bestĂŒnden. "Vielmehr kommt es auf das Kleingedruckte an", erklĂ€rte der Asylrechtsexperte. Ein "zentraler Stolperstein" seien die Vorverfahren auf europĂ€ischem Boden, die bei vergleichbaren Konstellationen in Deutschland derzeit drei bis vier Monate dauerten. "Erst dann wĂ€re eine Ăberstellung möglich." Im gröĂeren Stil umsetzen lieĂe sich das Vorhaben zudem nur, wenn der EU-Asylkompromiss aufgeschnĂŒrt wĂŒrde.
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