Deutschland, Gesundheit

Bundestag beschließt Änderungen an Klinikreform

06.03.2026 - 10:20:54 | dpa.de

Eine Neuordnung der Krankenhäuser in Deutschland steht eigentlich schon im Gesetz. Sie sorgt aber noch immer vielerorts für Unruhe. Union und SPD bringen jetzt Nachbesserungen durchs Parlament.

  • Der Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken soll eine flexiblere Umsetzung vor Ort ermöglichen. - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
  • Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken soll eine flexiblere Umsetzung vor Ort ermöglichen. - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa
Der Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken soll eine flexiblere Umsetzung vor Ort ermöglichen.  - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa Das Gesetz von Gesundheitsministerin Nina Warken soll eine flexiblere Umsetzung vor Ort ermöglichen.  - Foto: Bernd von Jutrczenka/dpa

Der Bundestag hat mehrere Änderungen an der umstrittenen Krankenhausreform beschlossen, die mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort geben sollen. Das Parlament nahm nach monatelangen Verhandlungen der schwarz-roten Koalition einen Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an. Ermöglicht werden damit längere Übergangszeiten und mehr Ausnahmen von Vorgaben zur Behandlungsqualität. Von der Opposition kam scharfe Kritik. Das Gesetz muss abschließend noch durch den Bundesrat.

Warken sagte in der Debatte: «Viele Regelungen der Krankenhausreform waren für die Häuser und Planungsbehörden vor Ort nicht praxistauglich umsetzbar.» Die Anpassungen gäben nun «Planungssicherheit mit realistischen Fristen». Bei Ausnahmeregelungen sei ein guter Weg gefunden worden, damit es nicht zu «ungewollten Versorgungslücken» komme. Die Ministerin wies Vorwürfe einer Verwässerung der Reformziele zurück. «Weder haben wir das Fachpersonal noch das Geld, die Strukturen so zu belassen, wie sie sind.»

Große Reform noch von der Ampel-Koalition 

Union und SPD hatten die Nachbesserungen im Koalitionsvertrag vereinbart. Die große Krankenhausreform war Ende 2024 von der Vorgängerregierung und dem damaligen Minister Karl Lauterbach (SPD) gegen Proteste durchgesetzt worden. Ziele sind, finanziellen Druck zu immer mehr Behandlungsfällen zu mindern und mehr Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen herbeizuführen. 

Zentrales Instrument dafür sollen genauer definierte «Leistungsgruppen» für Behandlungen sein, für die jeweils einheitliche Vorgaben etwa zur Ausstattung und zu Fachärzten gelten. Nur Kliniken, die die Kriterien erfüllen, sollen diese Behandlungen anbieten und mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können. Das Änderungsgesetz erweitert nun Möglichkeiten für Ausnahmen, nach denen Kliniken Leistungen befristet auch ohne diese Voraussetzungen anbieten dürfen. Umstellungen bei der Vergütung sollen ein Jahr später laufen. 

Scharfe Kritik von Grünen, Linken und AfD

Die Opposition stimmte gegen die Pläne. Grünen-Gesundheitsexperte Janosch Dahmen sprach von einem «bitteren Tag für die Patienten» und einer faktischen Rückabwicklung der Reform. Komplexe Eingriffe könnten nun doch wieder an Kliniken erbracht werden, die sie nur selten durchführen. Dabei wisse man: «Routine rettet Leben.» Linke-Fachpolitiker Ates Gürpinar warnte dagegen, es würden flächendeckend bedarfsnotwendige Krankenhäuser schließen. Der AfD-Fachpolitiker Martin Sichert sagte, es werde ein «bürokratisches Monstrum» geschaffen, das die Ineffizienz im Gesundheitswesen weiter steigere.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz sprach von einer Enttäuschung aus Sicht der Patienten. «Jetzt werden Milliarden Euro für eine verwässerte Strukturreform ausgeben, ohne die stationäre Versorgung der kranken Menschen grundsätzlich zu verbessern», sagte Vorstand Eugen Brysch. Der Sozialverband Deutschland mahnte, oberste Prämisse müsse jetzt sein, die Versorgung bundesweit einheitlich zu gestalten und qualitativ zu verbessern. «Daran muss bei der Ausgestaltung vor Ort unbedingt festgehalten werden.»

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