Elterngeld, Bundesfamilienministerium

Elterngeld steigt erstmals seit 2007 auf bis zu 1.900 Euro

Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 14:01 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Bundesfamilienministerium will die staatliche Leistung erstmals seit ihrer Einführung anheben. Der Gesetzentwurf befindet sich zunächst in der regierungsinternen Abstimmung.

Neue Grenzwerte für die Familienleistung

  • Das Bundesfamilienministerium legte einen Gesetzentwurf zur Erhöhung des Elterngeldes vor.
  • Der Mindestsatz soll von 300 auf 330 Euro monatlich steigen.
  • Der Höchstsatz soll von 1.800 auf 1.900 Euro monatlich angehoben werden.

Bundesfamilienministerium plant höhere Elterngeldsätze

Das Elterngeld soll erstmals seit seiner Einführung im Jahr 2007 steigen. Das Bundesfamilienministerium plant, den Mindestsatz von 300 auf 330 Euro und den Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro anzuheben.

Gesetzentwurf geht in Abstimmung

Wie das Ministerium in Berlin bekanntgab, ging ein entsprechender Gesetzentwurf in die regierungsinterne Abstimmung. Die geplante Änderung betrifft damit die beiden gesetzlichen Eckwerte der Familienleistung.

Mindestsatz steigt um 30 Euro

Der monatliche Mindestsatz soll künftig 330 Euro betragen. Der Höchstsatz soll um 100 Euro auf 1.900 Euro steigen.

Parlamentarisches Verfahren folgt

Mit der internen Abstimmung ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen. Weitere Schritte hängen vom Verlauf der Beratungen innerhalb der Bundesregierung und der anschließenden parlamentarischen Behandlung ab.

Das Elterngeld wurde 2007 als einkommensabhängige Familienleistung eingeführt. Es soll Eltern nach der Geburt eines Kindes finanziell unterstützen und ihnen ermöglichen, ihre Erwerbsarbeit zeitweise zu reduzieren.

Der geplante Anstieg der Mindestleistung von 300 auf 330 Euro würde vor allem Eltern ohne oder mit geringem Einkommen betreffen. Der Höchstsatz von 1.800 auf 1.900 Euro zielte dagegen auf Familien mit höherem vorherigem Erwerbseinkommen. Damit würden die beiden Eckwerte erstmals seit Einführung der Leistung angehoben.

Finanzielle Bedeutung für Familien

Die Erhöhung der Beträge würde die Leistung an gestiegene Lebenshaltungskosten anpassen, sofern der Gesetzentwurf das parlamentarische Verfahren unverändert durchläuft. Für die einzelne Familie bliebe die tatsächliche Wirkung davon abhängig, wie lange Elterngeld bezogen wird und ob Basiselterngeld, ElterngeldPlus oder Partnerschaftsbonus genutzt werden.

Der Schritt wäre zugleich ein Signal für eine erneute politische Schwerpunktsetzung auf die finanzielle Unterstützung nach der Geburt. Für Eltern entscheidend wären neben der Höhe auch der Beginn der Neuregelung, mögliche Übergangsbestimmungen und die Frage, für welche Geburten die neuen Sätze gelten.

Regierungsinterne Abstimmung als nächster Schritt

Mit der regierungsinternen Abstimmung beginnt noch nicht das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren. Nach einer Einigung innerhalb der Bundesregierung müsste der Entwurf weitere politische und rechtliche Prüfungen durchlaufen, bevor Bundestag und Bundesrat über die Änderung beraten.

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