Endlagersuche: Fünf Bundesländer scheiden aus dem Verfahren aus
Veröffentlicht am: 27.10.2026 um 12:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSBundestag entscheidet über Endlagerstandort
- Die BGE teilte in Peine mit, dass fünf Bundesländer nicht mehr zur laufenden Suche gehören.
- Ausgeschieden sind Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Sachsen und das Saarland.
- Der Bundestag trifft später die abschließende Entscheidung über den Standort.
Fünf Länder scheiden aus der Endlagersuche aus
Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Sachsen und das Saarland sind nicht mehr Teil der laufenden Suche nach einem Endlager für hoch radioaktiven Atommüll. Das teilte die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Peine mit.
Bundestag hat das letzte Wort
Mit dem Ausscheiden der fünf Länder wird die Zahl der weiter untersuchten Gebiete reduziert. Die Entscheidung über den endgültigen Standort ist damit jedoch noch nicht gefallen.
Das letzte Wort bei der Auswahl des Endlagerstandortes hat der Bundestag. Die BGE liefert dafür die fachliche Grundlage im laufenden Suchverfahren.
Suche nach sicherem Standort
Gesucht wird ein Standort, an dem hoch radioaktiver Atommüll dauerhaft sicher gelagert werden kann. Die Auswahl erfolgt anhand geologischer und sicherheitsbezogener Kriterien.
Für die nicht mehr berücksichtigten Länder endet damit die Beteiligung an diesem Abschnitt des Verfahrens. In anderen Regionen wird die Prüfung fortgesetzt.
Die Endlagersuche steht vor einer weiteren Eingrenzung. Die Bundesgesellschaft für Endlagerung bewertet in einem mehrstufigen Verfahren, welche geologischen Gebiete in Deutschland für ein Lager hoch radioaktiver Abfälle grundsätzlich infrage kommen.
Dass fünf Länder aus der laufenden Suche ausscheiden, verändert die regionale Verteilung der möglichen Standorte. Betroffen sind sowohl Flächenländer als auch Stadtstaaten. Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass bereits ein konkreter Standort feststeht oder andere Regionen automatisch als Endlagerstandort ausgewählt sind.
Auswahlverfahren bleibt mehrstufig
Nach der ersten Eingrenzung müssen die verbleibenden Gebiete weiter untersucht und miteinander verglichen werden. Dabei spielen geologische Kriterien, Sicherheitsanforderungen und die unterirdischen Verhältnisse eine zentrale Rolle.
Das Verfahren soll letztlich zu einem Standort führen, der den hoch radioaktiven Abfall über sehr lange Zeiträume sicher einschließt. Die BGE bereitet die fachliche Auswahl vor; die abschließende Entscheidung liegt beim Bundestag.
Entscheidung mit langfristiger Bedeutung
Für die betroffenen Länder sinkt damit die unmittelbare Wahrscheinlichkeit, dass ihr Gebiet weiter geprüft wird. Für die verbleibenden Regionen beginnt zugleich eine politisch und gesellschaftlich besonders sensible Phase, weil dort die Standortsuche konkreter wird.
Die Debatte dürfte deshalb neben geologischen Fragen auch Beteiligung, Transparenz und die Akzeptanz vor Ort betreffen. Ein endgültiges Endlager ist mit dem aktuellen Verfahrensschritt noch nicht bestimmt.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
n-tv: „Rheinland-Pfalz und Saarland bei Endlagersuche schon raus“ (27.10.2026)
Der Beitrag habe den Ausschluss von Rheinland-Pfalz und dem Saarland in den Mittelpunkt gestellt und auf weiterhin mögliche Gebiete innerhalb von Rheinland-Pfalz verwiesen. Damit ergänze er die Meldung um regionale Details, während die endgültige Standortentscheidung offenbleibe.
tagesschau: „Wohin mit hochradioaktivem Atommüll? Bundesgesellschaft grenzt Suche weiter ein“ (27.10.2026)
Der Beitrag habe die laufende Eingrenzung als entscheidende Phase beschrieben und den Fokus auf die von der BGE bewerteten Flächen gelegt. Anders als der regionale n-tv-Schwerpunkt ordne er den Vorgang stärker in den bundesweiten Auswahlprozess ein.
Beide Beiträge stellten die weitere Eingrenzung der Suche heraus. Unterschiede lägen vor allem beim regionalen beziehungsweise bundesweiten Blick; offen bleibe weiterhin, welcher Standort dem Bundestag später vorgeschlagen werde.
