Erbschaftsteuer, Bayern

Erbschaftsteuer: Bayern klagt in Karlsruhe fĂŒr eigene Regeln

Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 14:54 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Bayern will die ZustĂ€ndigkeit fĂŒr FreibetrĂ€ge, SteuersĂ€tze und die Bewertung von GrundstĂŒcken neu ordnen lassen. Karlsruhe prĂŒft außerdem, ob die unverĂ€nderten FreibetrĂ€ge und die geltenden Regeln verfassungsgemĂ€ĂŸ sind.

Am Montag verhandelt das Gericht in Karlsruhe eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern. (Archivfoto) - Bild: Jan Woitas/dpa
Am Montag verhandelt das Gericht in Karlsruhe eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern. (Archivfoto) - Bild: Jan Woitas/dpa

Bayerns Klage betrifft FreibetrÀge und ZustÀndigkeit

  • Das Bundesverfassungsgericht verhandelt am Montag in Karlsruhe ĂŒber Bayerns abstrakte Normenkontrolle.
  • Bayern greift Vorschriften zur GrundstĂŒcksbewertung, zu FreibetrĂ€gen und zu SteuersĂ€tzen an.
  • Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag in Karlsruhe die Klage der bayerischen Staatsregierung gegen zentrale Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer verhandelt.

Bayern stellt Bundeskompetenz infrage

Der Freistaat will klĂ€ren lassen, ob der Bund die Regeln ĂŒberhaupt vorgeben darf. Nach Bayerns Auffassung liegt die ZustĂ€ndigkeit bei den LĂ€ndern, weil ihnen das gesamte Aufkommen der Erbschaftsteuer zufließt.

Außerdem hĂ€lt die Staatsregierung die geltenden FreibetrĂ€ge und SteuersĂ€tze fĂŒr verfassungswidrig, weil sie nicht an die Inflation angepasst worden seien. Regionale Unterschiede bei den Immobilienpreisen wĂŒrden ebenfalls nicht ausreichend berĂŒcksichtigt.

Karlsruhe prĂŒft grundsĂ€tzliche Fragen

GerichtsprĂ€sident Stephan Harbarth sagte zu Beginn der mĂŒndlichen Verhandlung, das Gericht habe sich bereits mehrfach mit den verfassungsrechtlichen Grenzen der Erbschaftsteuer befasst. Die bayerische Klage werfe erneut grundsĂ€tzliche Fragen auf.

Bayerns Finanzminister Albert FĂŒracker erklĂ€rte, FreibetrĂ€ge und SteuersĂ€tze seien seit 2009 unverĂ€ndert. Zugleich hĂ€tten sich die Immobilienpreise teils verdoppelt oder verdreifacht. Dadurch hĂ€tten die FreibetrĂ€ge ihre Entlastungswirkung verloren.

Steueraufkommen liegt bei den LĂ€ndern

Die Erbschaftsteuer fĂ€llt grundsĂ€tzlich auf Vermögen an, das durch den Tod eines Menschen ĂŒbertragen wird. Dazu zĂ€hlen unter anderem Geld, Immobilien, Unternehmen, Wertpapiere und Schmuck. Die SteuersĂ€tze reichen je nach Wert und Verwandtschaftsgrad von 7 bis 50 Prozent.

Nach SchĂ€tzungen wechseln in Deutschland jĂ€hrlich 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer. Im Jahr 2025 nahm der Staat daraus 13,3 Milliarden Euro ein. Die Einnahmen fließen vollstĂ€ndig an die LĂ€nder.

Weitere Verhandlung am Dienstag

Das Gericht verhandelt am Dienstag in einem zweiten Verfahren ĂŒber Steuerprivilegien fĂŒr Erben von Betriebsvermögen. Dabei geht es um die Frage, ob die weitreichenden VergĂŒnstigungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Auch die Bundesregierung sieht Reformbedarf, ist sich ĂŒber den Weg aber nicht einig. Die SPD will Steuerprivilegien fĂŒr große Vermögen begrenzen, wĂ€hrend CDU und CSU zunĂ€chst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten wollen.

Urteil erst in einigen Monaten

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil fordert eine stĂ€rkere Belastung sehr großer Vermögen. Er argumentiert, es sei nicht gerecht, wenn milliardenschwere Vermögen hĂ€ufig nahezu steuerfrei ĂŒbertragen wĂŒrden, wĂ€hrend kleinere Erbschaften besteuert wĂŒrden.

Eine Entscheidung ĂŒber Bayerns Klage wird nicht unmittelbar nach der Verhandlung erwartet. Das Urteil soll erst in einigen Monaten verkĂŒndet werden.

Entscheidung mit Folgen fĂŒr die LĂ€nder

Die Karlsruher Verhandlung berĂŒhrt nicht nur die Höhe einzelner FreibetrĂ€ge, sondern die föderale Ordnung der Erbschaftsteuer. Zwar fließen die Einnahmen vollstĂ€ndig an die LĂ€nder. Die geltenden Regeln erlĂ€sst jedoch der Bund. Bayern stellt deshalb die Gesetzgebungskompetenz des Bundes grundsĂ€tzlich infrage und verbindet dies mit der Forderung nach regional angepassten FreibetrĂ€gen.

Besonders sichtbar wird der Konflikt bei Immobilien. Seit 2009 gelten unverĂ€nderte persönliche FreibetrĂ€ge, wĂ€hrend sich die Preise in vielen Regionen stark unterschiedlich entwickelt haben. Ein einheitlicher Freibetrag kann deshalb fĂŒr Familien in teuren BallungsrĂ€umen eine andere praktische Bedeutung haben als fĂŒr Erben in strukturschwĂ€cheren Regionen. Eine Regionalisierung könnte diese Unterschiede berĂŒcksichtigen, wĂŒrde aber zugleich neue Unterschiede zwischen den LĂ€ndern schaffen.

Reformdruck wÀchst

UnabhĂ€ngig vom Ausgang des bayerischen Verfahrens steht die Politik unter Reformdruck. Die Bundesregierung muss neben regionalen FreibetrĂ€gen auch die Behandlung von Betriebsvermögen und die Verteilung der Belastung zwischen kleineren und sehr großen Erbschaften klĂ€ren. Am Dienstag folgt dazu ein weiteres Verfahren in Karlsruhe.

FĂŒr Betroffene Ă€ndert sich durch die mĂŒndliche Verhandlung zunĂ€chst nichts. Das geltende Recht bleibt anwendbar, bis das Gericht entscheidet und der Gesetzgeber gegebenenfalls neue Regeln beschließt. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Die Debatte ĂŒber Immobilienwerte, LĂ€nderzustĂ€ndigkeiten und Steuerprivilegien dĂŒrfte bis dahin weitergehen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

BR24: „Erbschaftsteuer vor Gericht: Bayern will eigene Regeln“ (12.10.2026)

Der Bericht bestĂ€tige, dass Bayern in Karlsruhe eigenstĂ€ndige Regeln fĂŒr die LĂ€nder erreichen wolle, und stelle die unterschiedlichen Immobilienpreise sowie den seit 2009 unverĂ€nderten Kinderfreibetrag von 400.000 Euro heraus. ZusĂ€tzlich beleuchte er die möglichen Folgen fĂŒr den LĂ€nderfinanzausgleich und fĂŒhre die Gegenposition an, eine Regionalisierung könne Bayern zu einem bevorzugten Steuerstandort fĂŒr sehr Vermögende machen.

FOCUS online: „Karlsruhe verhandelt ĂŒber FreibetrĂ€ge und Betriebsvermögen: Was sich fĂŒr Erben jetzt Ă€ndern könnte“ (11.10.2026)

Der Artikel bestĂ€tige den bayerischen Angriff auf die BundeszustĂ€ndigkeit und ordne die zweitĂ€gige Verhandlung in die umfassendere PrĂŒfung der Erbschaftsteuer ein. Er setze einen zusĂ€tzlichen Schwerpunkt auf mögliche Entscheidungen des Gerichts, die großzĂŒgigen Regeln fĂŒr Betriebsvermögen und den erwarteten zeitlichen Abstand zwischen Verhandlung und Urteil.

Beide Berichte stellten die regionale ZustĂ€ndigkeit und die seit Jahren unverĂ€nderten FreibetrĂ€ge als zentrale Streitpunkte dar. Der BR-Bericht betone stĂ€rker die Auswirkungen auf LĂ€nderfinanzausgleich und Immobilienbesitzer, wĂ€hrend FOCUS online die möglichen Folgen fĂŒr Unternehmensnachfolgen und den weiteren Verfahrensverlauf hervorhebe.

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