Erbschaftsteuer: Bayern klagt in Karlsruhe fĂŒr eigene Regeln
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 17:19 Uhr | dpa, AD HOC NEWSKarlsruhe prĂŒft Bayerns Steuerklage
- Bayern greift in Karlsruhe die Bundesregeln zu Immobilienbewertung, FreibetrÀgen und SteuersÀtzen an.
- Die mĂŒndliche Verhandlung dauerte am Montag zweieinhalb Stunden.
- Ein Urteil zur Klage wird erst in einigen Monaten erwartet.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag in Karlsruhe ĂŒber Bayerns Klage gegen zentrale Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer verhandelt.
Bayern stellt BundeszustÀndigkeit infrage
Die bayerische Staatsregierung will klĂ€ren lassen, ob der Bund die Regeln ĂŒberhaupt vorgeben darf oder ob dafĂŒr die LĂ€nder zustĂ€ndig sind.
Nach Bayerns Argumentation mĂŒssten FreibetrĂ€ge und SteuersĂ€tze auĂerdem die regional unterschiedlichen Immobilienpreise berĂŒcksichtigen. Die geltenden BetrĂ€ge seien seit 2009 unverĂ€ndert und hĂ€tten durch Inflation und gestiegene Immobilienpreise an Entlastungswirkung verloren.
FĂŒracker fordert Regionalisierung
Bayerns Finanzminister Albert FĂŒracker erklĂ€rte, die Erbschaftsteuer sei eine LĂ€ndersteuer, weil das Aufkommen vollstĂ€ndig den LĂ€ndern zuflieĂe. Deshalb sollten die Landesparlamente maĂgeblich ĂŒber ihre Ausgestaltung entscheiden können.
Der Minister verwies darauf, dass sich Immobilienpreise seit 2009 teils verdoppelt oder verdreifacht hĂ€tten. Bayern wolle verhindern, dass Kinder das Elternhaus wegen der Erbschaftsteuer verkaufen mĂŒssten.
Bund warnt vor Rechtszersplitterung
Der parlamentarische StaatssekretĂ€r im Bundesfinanzministerium, Michael Schrodi, sprach sich fĂŒr bundeseinheitliche Regeln aus. Sie sollten einen Steuerwettbewerb zwischen den LĂ€ndern verhindern und zusĂ€tzlichen bĂŒrokratischen Aufwand vermeiden.
Die SteuersÀtze liegen je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes zwischen 7 und 50 Prozent. Vererbt werden können unter anderem Geld, Immobilien, Unternehmen, Wertpapiere und Schmuck.
Milliardenaufkommen fĂŒr die LĂ€nder
Nach SchÀtzungen wechseln in Deutschland jÀhrlich 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer. 2025 nahm der Staat daraus 13,3 Milliarden Euro Steuern ein.
Obwohl die Steuer in einem Bundesgesetz geregelt ist, flieĂen die Einnahmen vollstĂ€ndig in die Kassen der LĂ€nder.
Reformstreit in der Bundesregierung
In der Bundesregierung besteht Einigkeit darĂŒber, dass die Erbschaftsteuer reformbedĂŒrftig ist. Ăber den Weg gibt es jedoch Streit: Die SPD drĂ€ngt auf Ănderungen, wĂ€hrend CDU und CSU zunĂ€chst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten wollen.
Am Dienstag verhandelt Karlsruhe in einem zweiten Verfahren ĂŒber die Steuerprivilegien fĂŒr Erben von Betriebsvermögen. Ein Urteil wird auch dort nicht unmittelbar erwartet.
Bundeskompetenz und LĂ€nderinteressen
Die Karlsruher Verhandlung berĂŒhrt zwei Ebenen: Bayern stellt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes grundsĂ€tzlich infrage, wĂ€hrend der Bund vor einer Aufspaltung der Regeln warnt. Weil die Einnahmen vollstĂ€ndig den LĂ€ndern zuflieĂen, verbindet sich die juristische ZustĂ€ndigkeitsfrage mit einem politischen Verteilungskonflikt.
Eine Regionalisierung könnte FreibetrĂ€ge, SteuersĂ€tze und die Bewertung von Immobilien stĂ€rker an örtliche PreisverhĂ€ltnisse anpassen. FĂŒr Familien in besonders teuren Regionen könnte das die Belastung beim Ăbergang eines Hauses verringern. Gleichzeitig wĂŒrden ErbfĂ€lle in verschiedenen LĂ€ndern nach unterschiedlichen Regeln behandelt, was Vergleichbarkeit und Verwaltung erschweren könnte.
Inflation verschÀrft den Streit
Die seit 2009 unverĂ€nderten FreibetrĂ€ge stehen im Zentrum der politischen Debatte. Steigende Immobilienwerte können dazu fĂŒhren, dass selbst ein familiĂ€r genutztes Haus steuerpflichtig wird, obwohl sich die wirtschaftliche LeistungsfĂ€higkeit der Erben nicht im gleichen MaĂ erhöht hat.
FĂŒr den Bundeshaushalt ist die Steuer nicht entscheidend, fĂŒr die LĂ€nder aber eine relevante Einnahmequelle. 2025 nahm der Staat 13,3 Milliarden Euro aus Erbschaften und Schenkungen ein. Jede Neuregelung mĂŒsste deshalb Entlastungen fĂŒr private Erben, die Behandlung groĂer Vermögen und die Verteilung der Einnahmen zugleich berĂŒcksichtigen.
Karlsruhe setzt den politischen Zeitplan
Das erwartete Urteil in einigen Monaten dĂŒrfte den Spielraum fĂŒr eine Reform bestimmen. Am Dienstag folgt ein weiteres Verfahren zu Steuerprivilegien fĂŒr Betriebsvermögen. Erst danach lĂ€sst sich absehen, ob der Gesetzgeber FreibetrĂ€ge, Bewertungsregeln oder BegĂŒnstigungen umfassend Ă€ndern muss.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
BR24: âErbschaftsteuer vor Gericht: Bayern will eigene Regelnâ (12.10.2026)
Der Bericht hebt hervor, Bayern strebe eigenstÀndige Regeln und unterschiedliche FreibetrÀge an. Er setze einen zusÀtzlichen Schwerpunkt auf die Auswirkungen der Steuer auf den LÀnderfinanzausgleich und gebe die Warnung vor einem möglichen Steuerwettbewerb zwischen den LÀndern wieder.
FOCUS: âKarlsruhe verhandelt ĂŒber FreibetrĂ€ge und Betriebsvermögen: Was sich fĂŒr Erben jetzt Ă€ndern könnteâ (11.10.2026)
Der Artikel ordne die bayerische Normenkontrolle in die mehrfache Befassung des Gerichts mit der Erbschaftsteuer ein und verweise auf die seit 2009 unverĂ€nderten FreibetrĂ€ge. Anders als der BR-Bericht richte er den Blick ausfĂŒhrlich auf das zweite Verfahren zu den Privilegien fĂŒr Betriebsvermögen und mögliche Urteilsfolgen.
Beide BeitrĂ€ge bestĂ€tigten den Streit ĂŒber regionale Regeln und FreibetrĂ€ge; unterschiedliche Schwerpunkte lĂ€gen bei den Folgen fĂŒr den LĂ€nderfinanzausgleich beziehungsweise bei den Steuerprivilegien fĂŒr Firmenerben. Offen bleibe, welchen verfassungsrechtlichen Spielraum Karlsruhe dem Bund und den LĂ€ndern lasse.
