Erbschaftsteuer, Bayern

Erbschaftsteuer: Bayern klagt in Karlsruhe fĂŒr eigene Regeln

Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 17:19 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Bayern will FreibetrĂ€ge und SteuersĂ€tze stĂ€rker an regionale Immobilienpreise anpassen. Das Verfahren könnte den politischen Spielraum fĂŒr eine Reform der Erbschaftsteuer bestimmen.

  • Am Montag verhandelt das Gericht in Karlsruhe eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern. (Archivfoto) - Bild: Jan Woitas/dpa
    Am Montag verhandelt das Gericht in Karlsruhe eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern. (Archivfoto) - Bild: Jan Woitas/dpa
  • Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. - Bild: Uwe Anspach/dpa
    Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. - Bild: Uwe Anspach/dpa
  • Bayerns Finanzminister plĂ€dierte in Karlsruhe fĂŒr eine Regionalisierung der Steuer. - Bild: Uwe Anspach/dpa
    Bayerns Finanzminister plĂ€dierte in Karlsruhe fĂŒr eine Regionalisierung der Steuer. - Bild: Uwe Anspach/dpa
Am Montag verhandelt das Gericht in Karlsruhe eine abstrakte Normenkontrolle aus Bayern. (Archivfoto) - Bild: Jan Woitas/dpa Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. - Bild: Uwe Anspach/dpa Bayerns Finanzminister plĂ€dierte in Karlsruhe fĂŒr eine Regionalisierung der Steuer. - Bild: Uwe Anspach/dpa

Karlsruhe prĂŒft Bayerns Steuerklage

  • Bayern greift in Karlsruhe die Bundesregeln zu Immobilienbewertung, FreibetrĂ€gen und SteuersĂ€tzen an.
  • Die mĂŒndliche Verhandlung dauerte am Montag zweieinhalb Stunden.
  • Ein Urteil zur Klage wird erst in einigen Monaten erwartet.

Das Bundesverfassungsgericht hat am Montag in Karlsruhe ĂŒber Bayerns Klage gegen zentrale Vorschriften der Erbschaft- und Schenkungsteuer verhandelt.

Bayern stellt BundeszustÀndigkeit infrage

Die bayerische Staatsregierung will klĂ€ren lassen, ob der Bund die Regeln ĂŒberhaupt vorgeben darf oder ob dafĂŒr die LĂ€nder zustĂ€ndig sind.

Nach Bayerns Argumentation mĂŒssten FreibetrĂ€ge und SteuersĂ€tze außerdem die regional unterschiedlichen Immobilienpreise berĂŒcksichtigen. Die geltenden BetrĂ€ge seien seit 2009 unverĂ€ndert und hĂ€tten durch Inflation und gestiegene Immobilienpreise an Entlastungswirkung verloren.

FĂŒracker fordert Regionalisierung

Bayerns Finanzminister Albert FĂŒracker erklĂ€rte, die Erbschaftsteuer sei eine LĂ€ndersteuer, weil das Aufkommen vollstĂ€ndig den LĂ€ndern zufließe. Deshalb sollten die Landesparlamente maßgeblich ĂŒber ihre Ausgestaltung entscheiden können.

Der Minister verwies darauf, dass sich Immobilienpreise seit 2009 teils verdoppelt oder verdreifacht hĂ€tten. Bayern wolle verhindern, dass Kinder das Elternhaus wegen der Erbschaftsteuer verkaufen mĂŒssten.

Bund warnt vor Rechtszersplitterung

Der parlamentarische StaatssekretĂ€r im Bundesfinanzministerium, Michael Schrodi, sprach sich fĂŒr bundeseinheitliche Regeln aus. Sie sollten einen Steuerwettbewerb zwischen den LĂ€ndern verhindern und zusĂ€tzlichen bĂŒrokratischen Aufwand vermeiden.

Die SteuersÀtze liegen je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des Erbes zwischen 7 und 50 Prozent. Vererbt werden können unter anderem Geld, Immobilien, Unternehmen, Wertpapiere und Schmuck.

Milliardenaufkommen fĂŒr die LĂ€nder

Nach SchÀtzungen wechseln in Deutschland jÀhrlich 200 bis 400 Milliarden Euro durch Erbschaften und Schenkungen den Besitzer. 2025 nahm der Staat daraus 13,3 Milliarden Euro Steuern ein.

Obwohl die Steuer in einem Bundesgesetz geregelt ist, fließen die Einnahmen vollstĂ€ndig in die Kassen der LĂ€nder.

Reformstreit in der Bundesregierung

In der Bundesregierung besteht Einigkeit darĂŒber, dass die Erbschaftsteuer reformbedĂŒrftig ist. Über den Weg gibt es jedoch Streit: Die SPD drĂ€ngt auf Änderungen, wĂ€hrend CDU und CSU zunĂ€chst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten wollen.

Am Dienstag verhandelt Karlsruhe in einem zweiten Verfahren ĂŒber die Steuerprivilegien fĂŒr Erben von Betriebsvermögen. Ein Urteil wird auch dort nicht unmittelbar erwartet.

Bundeskompetenz und LĂ€nderinteressen

Die Karlsruher Verhandlung berĂŒhrt zwei Ebenen: Bayern stellt die Gesetzgebungskompetenz des Bundes grundsĂ€tzlich infrage, wĂ€hrend der Bund vor einer Aufspaltung der Regeln warnt. Weil die Einnahmen vollstĂ€ndig den LĂ€ndern zufließen, verbindet sich die juristische ZustĂ€ndigkeitsfrage mit einem politischen Verteilungskonflikt.

Eine Regionalisierung könnte FreibetrĂ€ge, SteuersĂ€tze und die Bewertung von Immobilien stĂ€rker an örtliche PreisverhĂ€ltnisse anpassen. FĂŒr Familien in besonders teuren Regionen könnte das die Belastung beim Übergang eines Hauses verringern. Gleichzeitig wĂŒrden ErbfĂ€lle in verschiedenen LĂ€ndern nach unterschiedlichen Regeln behandelt, was Vergleichbarkeit und Verwaltung erschweren könnte.

Inflation verschÀrft den Streit

Die seit 2009 unverĂ€nderten FreibetrĂ€ge stehen im Zentrum der politischen Debatte. Steigende Immobilienwerte können dazu fĂŒhren, dass selbst ein familiĂ€r genutztes Haus steuerpflichtig wird, obwohl sich die wirtschaftliche LeistungsfĂ€higkeit der Erben nicht im gleichen Maß erhöht hat.

FĂŒr den Bundeshaushalt ist die Steuer nicht entscheidend, fĂŒr die LĂ€nder aber eine relevante Einnahmequelle. 2025 nahm der Staat 13,3 Milliarden Euro aus Erbschaften und Schenkungen ein. Jede Neuregelung mĂŒsste deshalb Entlastungen fĂŒr private Erben, die Behandlung großer Vermögen und die Verteilung der Einnahmen zugleich berĂŒcksichtigen.

Karlsruhe setzt den politischen Zeitplan

Das erwartete Urteil in einigen Monaten dĂŒrfte den Spielraum fĂŒr eine Reform bestimmen. Am Dienstag folgt ein weiteres Verfahren zu Steuerprivilegien fĂŒr Betriebsvermögen. Erst danach lĂ€sst sich absehen, ob der Gesetzgeber FreibetrĂ€ge, Bewertungsregeln oder BegĂŒnstigungen umfassend Ă€ndern muss.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

BR24: „Erbschaftsteuer vor Gericht: Bayern will eigene Regeln“ (12.10.2026)

Der Bericht hebt hervor, Bayern strebe eigenstÀndige Regeln und unterschiedliche FreibetrÀge an. Er setze einen zusÀtzlichen Schwerpunkt auf die Auswirkungen der Steuer auf den LÀnderfinanzausgleich und gebe die Warnung vor einem möglichen Steuerwettbewerb zwischen den LÀndern wieder.

FOCUS: „Karlsruhe verhandelt ĂŒber FreibetrĂ€ge und Betriebsvermögen: Was sich fĂŒr Erben jetzt Ă€ndern könnte“ (11.10.2026)

Der Artikel ordne die bayerische Normenkontrolle in die mehrfache Befassung des Gerichts mit der Erbschaftsteuer ein und verweise auf die seit 2009 unverĂ€nderten FreibetrĂ€ge. Anders als der BR-Bericht richte er den Blick ausfĂŒhrlich auf das zweite Verfahren zu den Privilegien fĂŒr Betriebsvermögen und mögliche Urteilsfolgen.

Beide BeitrĂ€ge bestĂ€tigten den Streit ĂŒber regionale Regeln und FreibetrĂ€ge; unterschiedliche Schwerpunkte lĂ€gen bei den Folgen fĂŒr den LĂ€nderfinanzausgleich beziehungsweise bei den Steuerprivilegien fĂŒr Firmenerben. Offen bleibe, welchen verfassungsrechtlichen Spielraum Karlsruhe dem Bund und den LĂ€ndern lasse.

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