EU-Asylrechtsreform: Mehrheit der SchutzantrÀge in Deutschland im Schnellverfahren
Veröffentlicht am: 19.09.2026 um 04:15 Uhr | dpa, AD HOC NEWSSeit Inkrafttreten der neuen EU-Asylregeln werden in Deutschland inzwischen ĂŒber die Mehrheit der AsylantrĂ€ge in beschleunigten Verfahren entschieden.
Mehrheit der Asylverfahren im Schnellverfahren
Nach Angaben der Bundesregierung sind zwischen dem Beginn der Reform am 12. Juni und Ende Juli 2.093 beschleunigte und 1.561 regulĂ€re Asylverfahren eingeleitet worden. In weiteren 2.013 Verfahren ging es ausschlieĂlich darum, festzustellen, ob ein anderer EU-Mitgliedstaat fĂŒr den jeweiligen Antrag zustĂ€ndig ist. Grundlage der Ănderungen ist die Reform des Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems.
Drei-Monats-Frist und Abschiebung trotz Klage
Beschleunigte Verfahren mĂŒssen innerhalb von höchstens drei Monaten abgeschlossen sein, eine VerlĂ€ngerung der Frist ist nicht vorgesehen. Die neue EU-Asylverfahrensverordnung erlaubt Schnellverfahren unter anderem fĂŒr Antragsteller aus sicheren Herkunftsstaaten oder aus LĂ€ndern mit einer EU-weiten Anerkennungsquote von höchstens 20 Prozent. Wer im Schnellverfahren abgelehnt wird, kann auch dann abgeschoben werden, wenn seine Klage gegen die Entscheidung noch bei Gericht anhĂ€ngig ist. Nur ein erfolgreicher Eilantrag auf vorlĂ€ufigen Rechtsschutz kann in solchen FĂ€llen die Abschiebung verhindern.
Wechsel ins regulÀre Verfahren möglich
Stellt das Bundesamt fĂŒr Migration und FlĂŒchtlinge im Einzelfall fest, dass Sach- oder Rechtsfragen zu komplex sind, kann ein laufendes beschleunigtes Verfahren in ein regulĂ€res Verfahren ĂŒberfĂŒhrt werden. Menschen, die wegen der Einstufung ihres Herkunftslandes als sicher in einem beschleunigten Verfahren sind, unterliegen grundsĂ€tzlich einem BeschĂ€ftigungsverbot. Zu den HerkunftslĂ€ndern mit besonders hoher Schutzquote zĂ€hlten im ersten Halbjahr unter anderem Myanmar, Eritrea, Afghanistan und die PalĂ€stinensischen Gebiete.
Kritik von Linksfraktion und FlĂŒchtlingsorganisationen
Die fluchtpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Clara BĂŒnger, rechnet nach eigenen Angaben damit, dass es wegen der kurzen Fristen absehbar zu mehr Fehlentscheidungen kommt. Sie kritisiert zudem, dass die TĂŒrkei trotz massiver Verfolgung von Oppositionellen und politisch gefĂŒhrter Gerichtsverfahren nun als sicherer Herkunftsstaat im Sinne der EU-Regeln gilt. Die FlĂŒchtlingsrechteorganisation Pro Asyl bemĂ€ngelt, die Bundesregierung setze die neuen europĂ€ischen Vorgaben hart und weitreichend um.
Ausbau der Grenzverfahren an FlughÀfen
Neu eingefĂŒhrt wurden zudem Grenzverfahren fĂŒr Menschen, die an einer EU-AuĂengrenze festgestellt werden. In Deutschland betrifft dies vor allem FlughĂ€fen und SeehĂ€fen. Personen, die ĂŒber ihre IdentitĂ€t getĂ€uscht haben, als gefĂ€hrlich eingestufte AuslĂ€nder sowie Menschen aus Herkunftsstaaten mit einer durchschnittlichen EU-weiten Schutzquote von höchstens 20 Prozent werden in speziellen Einrichtungen untergebracht, die sie nur zum Zweck der Ausreise verlassen dĂŒrfen. Unbegleitete MinderjĂ€hrige sind vom Grenzverfahren ausgenommen, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen.
282 PlÀtze in vier Grenzstandorten
Derzeit stehen nach Angaben der Bundesregierung 282 PlĂ€tze fĂŒr Menschen in Grenzverfahren zur VerfĂŒgung: 200 in Frankfurt am Main, 27 in MĂŒnchen, 40 in einer Einrichtung neben dem Flughafen Berlin/Brandenburg und 15 interimsweise in Pforzheim fĂŒr Ankommende am Flughafen Stuttgart. Weitere PlĂ€tze und Standorte werden geprĂŒft und vorbereitet.
Erste Bilanz der AuĂengrenzverfahren
Zwischen dem 12. Juni und dem 21. August wurden insgesamt 36 Grenzverfahren abgeschlossen. Betroffen waren unter anderem fĂŒnf brasilianische Staatsangehörige und vier Menschen aus Georgien, 22 Schutzersuchen wurden abgelehnt. In den ersten Wochen wurde auĂerdem vier Menschen aus Ghana, Senegal, Kolumbien und Marokko infolge eines Grenzverfahrens die Einreise verweigert. FĂŒr klassische AuĂengrenzstaaten wie Polen, Griechenland, Spanien und Italien gehen die Verantwortlichen davon aus, dass die Zahl der Grenzverfahren deutlich höher liegt, ohne dass dies bislang verlĂ€sslich statistisch beziffert werden kann.
Verbindung zu Binnengrenzkontrollen
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat mehrfach deutlich gemacht, dass aus seiner Sicht funktionierende Verfahren an den EU-AuĂengrenzen eine Voraussetzung fĂŒr eine Perspektive zur Beendigung der intensivierten deutschen Binnengrenzkontrollen sind.
Strengere EU-Regeln verÀndern das Asylverfahren
Die neuen Regelungen des Gemeinsamen EuropĂ€ischen Asylsystems greifen tief in die Praxis des deutschen Asylverfahrens ein. Dass inzwischen die Mehrheit der Schutzersuchen in beschleunigten Verfahren bearbeitet wird, markiert einen deutlichen Kurs hin zu einer schnelleren und stĂ€rker formalisierten PrĂŒfung. Besonders betroffen sind Menschen aus sogenannten sicheren Herkunftsstaaten und aus LĂ€ndern mit niedrigen EU-weiten Schutzquoten, deren AntrĂ€ge nun unter Zeitdruck geprĂŒft werden und die im Falle einer Ablehnung trotz anhĂ€ngiger Klage abgeschoben werden können.
Rechtsstaatliche Anforderungen und Kritik an Schnellverfahren
Juristisch bleibt der Zugang zu den Verwaltungsgerichten erhalten, doch die praktische Bedeutung verschiebt sich: Der Eilantrag auf vorlĂ€ufigen Rechtsschutz gewinnt massiv an Gewicht, weil er hĂ€ufig die letzte Chance darstellt, eine Abschiebung vor der gerichtlichen Hauptentscheidung zu stoppen. FlĂŒchtlingsorganisationen und Teile der Opposition warnen vor einer Zunahme von Fehlentscheidungen, wenn komplexe Flucht- und Verfolgungssituationen in kurzer Frist bewertet werden mĂŒssen. Die Einstufung bestimmter Staaten als sicherer Herkunftsstaat â etwa der TĂŒrkei â wird von Kritikern als politisch heikel eingestuft, weil sie ihrer Ansicht nach der tatsĂ€chlichen Menschenrechtslage nicht gerecht werde.
Folgen fĂŒr Praxis, Kommunen und Betroffene
FĂŒr Kommunen und Aufnahmeeinrichtungen dĂŒrften die schnelleren Entscheidungen zunĂ€chst zu einer beschleunigten KlĂ€rung von Aufenthaltsstatus fĂŒhren, was Planbarkeit verbessert, aber auch kurzfristig mehr Abschiebungen und RĂŒckfĂŒhrungen bedeuten kann. Betroffene sehen sich zugleich mit strengeren Auflagen konfrontiert, etwa BeschĂ€ftigungsverboten wĂ€hrend beschleunigter Verfahren. Die neuen Grenzverfahren an FlughĂ€fen und SeehĂ€fen mit der Fiktion der Nichteinreise verschieben den entscheidenden Teil des Verfahrens an die AuĂengrenzen der EU und entlasten das Inland, erhöhen jedoch fĂŒr Asylsuchende das Risiko, schon vor einer umfassenden PrĂŒfung zurĂŒckgewiesen zu werden.
