EU-Digitalpolitik, Kinderschutz

EU-Social-Media-PlĂ€ne: Kinderschutzbund stellt Verbot fĂŒr Kinder infrage

Veröffentlicht am: 18.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Der Deutsche Kinderschutzbund warnt vor den Folgen eines von der EU-Kommission geplanten weitgehenden Social-Media-Verbots fĂŒr Kinder und Jugendliche. Zugleich begrĂŒĂŸt der Verband strengere Pflichten fĂŒr Plattformbetreiber zum Schutz junger Nutzer.

Kinderschutzbund kritisiert EU-PlĂ€ne fĂŒr Social-Media-Verbot
Junge Frauen mit Smartphone (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Der Deutsche Kinderschutzbund hat die PlĂ€ne der EU-Kommission fĂŒr ein weitreichendes Social-Media-Verbot fĂŒr Kinder und Jugendliche deutlich kritisiert. VerbandsprĂ€sidentin Sabine Andresen warnt vor EinschrĂ€nkungen fĂŒr junge Menschen, die digitale RĂ€ume dringend benötigen.

Kinderschutzbund warnt vor pauschalen Verboten

Gerade Jugendliche, die zu Hause wenig UnterstĂŒtzung bekommen, in belasteten Familien leben oder online wichtige soziale Kontakte und Beratung finden, seien auf digitale RĂ€ume angewiesen, sagte Andresen dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". Ihr Zugang dĂŒrfe nicht allein von der Zustimmung und den Möglichkeiten ihrer Eltern abhĂ€ngen.

Zugleich verwies die PrÀsidentin auf ungelöste technische Fragen. Derzeit gebe es kein Verfahren zur Altersfeststellung, das zugleich zuverlÀssig, datensparsam, sicher und diskriminierungsfrei sei. Ein tiefer Eingriff in die digitale Teilhabe von Kindern solle nicht auf technischen Lösungen beruhen, die in dieser Form noch nicht existierten.

Mehr Verantwortung fĂŒr Plattformbetreiber

Positiv bewertet der Kinderschutzbund dagegen die BemĂŒhungen, Betreiber von Onlineplattformen stĂ€rker in die Pflicht zu nehmen. Kinder mĂŒssten vor suchtförderndem Design, manipulativen Mechanismen und riskanten Empfehlungssystemen geschĂŒtzt werden, betonte Andresen. Dazu brauche es verbindliche Standards, die bereits bei der Entwicklung der Angebote ansetzen.

EU-Konzept sieht drastische EinschrÀnkungen vor

Die EU-Kommission plant, die Social-Media-Nutzung von MinderjĂ€hrigen deutlich zu begrenzen. Kinder zwischen 3 und 13 Jahren sollen dem Konzept zufolge weder eigene Accounts noch eigene GerĂ€te besitzen dĂŒrfen. Jugendliche ab 13 Jahren sollen zunĂ€chst nur eine Stunde pro Tag sogenannte "Mini-Konten" nutzen können, die von ihren Eltern eingerichtet und beaufsichtigt werden.

Eigene Nutzerkonten wĂ€ren demnach grundsĂ€tzlich erst ab 15 Jahren vorgesehen. Die Onlineanbieter sollen verpflichtet werden, das Alter ihrer Nutzer zu kontrollieren. Außerdem sollen Plattformen mit Funktionen und Voreinstellungen nachweisen, dass ihre Angebote sicher fĂŒr Kinder und Jugendliche sind.

Die kritische Stellungnahme des Kinderschutzbundes fĂ€llt in eine Phase, in der europĂ€ische Institutionen verstĂ€rkt nach Wegen suchen, Kinder und Jugendliche im Netz vor Suchtmechanismen, Hass, sexualisierter Gewalt und Desinformation zu schĂŒtzen. Die jetzt diskutierten PlĂ€ne der EU-Kommission wĂŒrden deutlich ĂŒber bisherige Regelungen zur Plattformaufsicht hinausgehen, weil sie direkt an der Nutzung von GerĂ€ten und Konten ansetzen.

Kinderschutz zwischen Zugang und Begrenzung

Der Verband verweist auf einen grundsĂ€tzlichen Zielkonflikt: Einerseits sollen Kinder vor riskanten Inhalten, ĂŒbergriffigen Kontakten und ausbeuterischen GeschĂ€ftsmodellen bewahrt werden. Andererseits sind digitale RĂ€ume lĂ€ngst Teil ihrer Lebenswelt, insbesondere fĂŒr Jugendliche aus belasteten Familien, die dort Beratung, Austausch und niedrigschwellige UnterstĂŒtzung finden. Ein pauschales Verbot oder eine weitgehende Begrenzung der Social-Media-Nutzung könnte gerade diese Gruppe treffen.

Hinzu kommen praktische und rechtliche Fragen. Eine verpflichtende Alterskontrolle durch Plattformen setzt Verfahren voraus, die das Alter zuverlĂ€ssig bestimmen, ohne ĂŒbermĂ€ĂŸige Datensammlung, ohne Risiko fĂŒr Missbrauch und ohne Diskriminierung bestimmter Gruppen. Solche Lösungen sind bislang nicht flĂ€chendeckend etabliert. Zugleich berĂŒhrt jede EinschrĂ€nkung der digitalen Teilhabe grundrechtliche Dimensionen, etwa Informationsfreiheit und Beteiligung, die bereits fĂŒr Jugendliche gelten.

Regulierung der Plattformen als Alternativansatz

Dass der Kinderschutzbund die stĂ€rkere Verpflichtung der Anbieter positiv hervorhebt, verweist auf einen alternativen Regulierungsansatz: Statt primĂ€r Nutzung und Zugang zu beschneiden, könnten verbindliche Design- und Sicherheitsstandards fĂŒr Plattformen im Vordergrund stehen. Dazu zĂ€hlen etwa Vorgaben gegen suchtfördernde Gestaltung, manipulative Empfehlungsmechanismen, aggressive Werbung sowie klare Melde- und Hilfsstrukturen fĂŒr Betroffene. FĂŒr Eltern und pĂ€dagogische FachkrĂ€fte bleibt zudem die Aufgabe, Kinder kompetent im Umgang mit digitalen Medien zu begleiten – unabhĂ€ngig davon, welche Altersgrenzen die EU am Ende konkret festlegt.

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