EUDI-Wallet, d-you

EUDI-Wallet: 53 Prozent wollen d-you ab 2027 nutzen

Veröffentlicht am: 15.10.2026 um 11:37 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

53 Prozent der Befragten können sich vorstellen, die geplante digitale Brieftasche zu nutzen. Vor dem vorgesehenen Start Anfang 2027 muss der Bundestag noch die gesetzliche Grundlage schaffen.

Start und Funktionen der d-you-Wallet

  • Die Wallet soll ab dem 2. Januar 2027 in Deutschland verfügbar sein.
  • Zur Einrichtung dienen der Personalausweis oder der elektronische Aufenthaltstitel.
  • 46 Prozent der Befragten haben bislang noch nie von der EUDI-Wallet gehört.
Umfrage: Mehrheit will digitale Brieftasche nutzen
Menschen in einer Fußgängerzone (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Bitkom-Umfrage zeigt Interesse an d-you-Wallet

Die Mehrheit der Deutschen zeigt Interesse an der geplanten digitalen Brieftasche „d-you“, die ab dem nächsten Jahr verfügbar sein soll. Laut einer Bitkom-Umfrage wollen 53 Prozent der Befragten die Wallet nutzen.

Bundestag stimmt über Grundlage ab

Das Digitale-Identitäten-Gesetz steht am Donnerstag zur Abstimmung im Bundestag. Es soll die rechtliche Grundlage für die Einführung der Wallet schaffen, die in der Europäischen Union als EUDI-Wallet bekannt ist.

Der Start ist für den 2. Januar 2027 vorgesehen. Die Anwendung soll kostenlos und freiwillig nutzbar sein und mit dem Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel eingerichtet werden.

Weitere digitale Nachweise geplant

Mit der Wallet sollen Nutzer ihre Identität digital nachweisen können. Weitere Funktionen wie der digitale Führerschein und die elektronische Unterschrift sollen schrittweise folgen.

Bekanntheit bleibt gering

Die Umfrage zeigt zugleich, dass das Projekt vielen Menschen noch nicht vertraut ist. 46 Prozent haben noch nie von der EUDI-Wallet gehört; zu Jahresbeginn waren es 52 Prozent.

Nur acht Prozent können aktuell gut erklären, was sich hinter dem Begriff verbirgt. Weitere 21 Prozent wissen es in etwa, während 21 Prozent den Begriff zwar kennen, seine Bedeutung aber nicht genau einordnen können.

Nutzung trotz Vorbehalten

20 Prozent der Befragten wollen die Wallet „auf jeden Fall“ verwenden, 33 Prozent „eher schon“. Dagegen erklärten 21 Prozent, sie wollten sie „eher nicht“ nutzen, und ebenso viele lehnten sie kategorisch ab.

Die geplante digitale Brieftasche steht vor einer entscheidenden Phase: Am Donnerstag soll der Bundestag über das Digitale-Identitäten-Gesetz abstimmen, das die rechtliche Grundlage für die deutsche EUDI-Wallet schafft. Mit dem vorgesehenen Start am 2. Januar 2027 würde Deutschland die europäische Vorgabe in ein kostenloses und freiwilliges Angebot für Bürger übersetzen.

Die Umfrage zeigt dabei ein doppeltes Bild. Einer Mehrheit von 53 Prozent, die sich eine Nutzung vorstellen kann, steht eine weiterhin geringe Bekanntheit gegenüber. 46 Prozent haben noch nie von der EUDI-Wallet gehört, und nur acht Prozent können ihre Funktion gut erklären. Damit hängt die tatsächliche Verbreitung nicht allein von der technischen Bereitstellung, sondern auch von verständlicher Information und erkennbarem praktischem Nutzen ab.

Vertrauen entscheidet über die Nutzung

Die Wallet soll zunächst den digitalen Identitätsnachweis mit Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel ermöglichen. Weitere Nachweise wie Führerschein und elektronische Unterschrift sollen schrittweise hinzukommen. Je mehr Anwendungen integriert werden, desto größer kann der Alltagsnutzen werden; zugleich steigen die Anforderungen an Datenschutz, Sicherheit und Bedienbarkeit.

Für Bürger ist entscheidend, dass die Nutzung freiwillig bleibt und analoge Alternativen nicht faktisch verschwinden. Die kommenden Monate werden daher maßgeblich dafür sein, ob aus dem grundsätzlich vorhandenen Interesse eine breite Nutzung entsteht.

Focus: „Digitale Identitätsdiebstahl: Yassin E. zeigt seinen Ausweis – dann kauft ein anderer damit ein“ (13.10.2026)

Der Beitrag ordnet die geplante deutsche Wallet unter dem Namen „d-you“ in die europäischen Vorgaben ein und verweist auf den vorgesehenen Start Anfang Januar 2027. Einen anderen Schwerpunkt setzt der Artikel auf Risiken digitaler Identitätsnachweise sowie auf die dafür vorgesehenen öffentlichen Mittel.

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