Der vitruvianische Mensch

FDP fordert Abschaffung des Blutspendeverbots fĂŒr Homosexuelle

04.04.2020 - 07:34:53 | ad-hoc-news.de

Angesichts der eindringlichen Appelle zum Blutspenden in Zeiten der Coronakrise fordert nun die FDP, das seit vielen Jahren geltende Blutspendeverbot fĂŒr nicht-enthaltsame homosexuelle MĂ€nner abzuschaffen. Das geht aus einem Brief von Bundestagsabgeordneten der FDP an den Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sowie den BÄK-PrĂ€sidenten Klaus Reinhardt hervor.

Der vitruvianische Mensch - Bild: Leonardo Da Vinci
Der vitruvianische Mensch - Bild: Leonardo Da Vinci
Die BundesĂ€rztekammer (BÄK) hatte schon 2017 nach einem EuGH-Urteil das bis dato geltende Blutspendeverbot fĂŒr sexuelle Risikogruppen – neben Homosexuellen auch Prostituierte und Heterosexuelle mit riskantem sexuellen Verhalten – von einer lebenslĂ€nglichen in eine einjĂ€hrige Sperre nach dem Ablegen des betreffenden Risikoverhaltens geĂ€ndert. Es war 1998 – 14 Jahre nach dem Ausbruch von HIV – erlassen worden und soll die EmpfĂ€nger von Blutspenden vor HIV und weiteren Infektionskrankheiten wie Hepatitis C schĂŒtzen. Im Brief der beiden FDP-Abgeordneten Katrin Helling-Plahr und Jens Brandenburg heißt es nun, dass kein Corona-Patient sterben solle, weil man das „pauschale Blutspendeverbot“ nicht rechtzeitig aufgehoben habe. Das Schreiben liegt den RND-Zeitungen (Redaktionsnetzwerk Deutschland) fĂŒr ihre Samstagausgaben vor. Es sei zweifellos eine Herausforderung, die Versorgung mit den ĂŒberlebenswichtigen BlutprĂ€paraten in der gegenwĂ€rtigen Krise sicherzustellen, so das Argument der beiden Abgeordneten. Doch Blutspenden wĂŒrden in NotfĂ€llen Leben retten und außerdem auch der Herstellung lebenswichtiger Arzneimittel dienen, schreiben Helling-Plahr und Brandenburg. Der letztgenannte Aspekt ist in der Öffentlichkeit weniger bekannt, jedoch gegenwĂ€rtig fĂŒr die BekĂ€mpfung der gegenwĂ€rtigen Pandemie recht bedeutsam. DarĂŒber hinaus haben nun TherapieansĂ€tze mit Plasmaspenden von genesenen Covid-19-Patienten Erfolge gezeigt. In chinesischen KrankenhĂ€usern hatten die als geheilt geltenden Coronapatienten ihr Blutplasma mit den gebildeten Antikörpern Neuinfizierten gespendet, was tatsĂ€chlich zu signifikanten HeilungsverlĂ€ufen gefĂŒhrt hatte. Solche Testreihen planen nun auch deutsche und US-amerikanische Wissenschaftler. Man brauche hierfĂŒr aber ausreichend viele Plasmaspenden bereits genesener Personen und könne deshalb nicht die homo- und bisexuellen MĂ€nner ausschließen. Die Politiker Helling-Plahr und Brandenburg bezeichneten in diesem Kontext die bislang per Gesetz von den Risikogruppen geforderte einjĂ€hrige sexuelle Enthaltsamkeit vor einer Blutspende als lebensfremd. Diese verlangt das Gesetz allerdings nicht wirklich, ebenso wie es nicht allein auf homosexuelle MĂ€nner fokussiert (siehe genannte Risikogruppen oben). Die Spender mĂŒssen lediglich glaubhaft machen (per Fragebogen), dass sie ihr riskantes Verhalten abgelegt haben. Das kann auch durch eine inzwischen bestehende mindestens einjĂ€hrige Lebenspartnerschaft belegt werden. Dennoch zweifeln die Abgeordneten die tatsĂ€chliche medizinische Notwendigkeit einer solchen Regelung an.

Richtig argumentieren Helling-Plahr und Brandenburg, dass fĂŒr das Infektionsrisiko nicht die (empfundene) sexuelle IdentitĂ€t des Spenders, sondern sein tatsĂ€chliches Risikoverhalten entscheidend sei. Dieses lasse sich daran festmachen, ob die Person mit wechselnden Partnern ungeschĂŒtzten Geschlechtsverkehr habe. Die FDP-Abgeordneten fordern nun, die seit 2017 geltende Richtlinie HĂ€motherapie inklusive der darin beschriebenen Spenderbefragung vor der Blutspende kurzfristig zu ĂŒberarbeiten. Die medizinische Beurteilung eines Spenders dĂŒrfe nicht im Kern von dessen sexueller IdentitĂ€t abhĂ€ngig gemacht werden. Das geht aus ihrem Schreiben hervor, in welchem sie auch den Bundesgesundheitsminister auffordern, auf die BundesĂ€rztekammer dementsprechend einzuwirken. Allerdings fokussiert die genannte Richtlinie keinesfalls auf homo- oder bisexuelle MĂ€nner, wie von den beiden liberalen Politikern behauptet wird. Sie nennt vielmehr unter Punkt 2.2.4.3.1 (Seite 17) mehrere Risikogruppen (siehe oben). Auch hat sie keinen verbindlichen Rechtscharakter (siehe Punkt 1.2 Rechtsgrundlagen, Seite 9 letzter Absatz).

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A-055824

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