Frühstartrente, Altersvorsorge

Frühstartrente: Bund zahlt Kindern ab sechs zehn Euro

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 17:21 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Union und SPD wollen Kindern mit staatlichen Einzahlungen einen frühen Einstieg in die private Altersvorsorge ermöglichen. Der Bundesrat muss dem Vorhaben nach dem geplanten Bundestagsbeschluss noch zustimmen.

Start der Kinderdepots ab Jahrgang 2020

  • Die Koalitionsfraktionen von Union und SPD einigten sich auf die Frühstartrente.
  • Der Bundestag soll den Gesetzentwurf am Freitag verabschieden, danach muss der Bundesrat zustimmen.
  • Einbezogen werden zunächst die im Jahr 2026 sechsjährigen Kinder des Geburtsjahrgangs 2020.
Kinder sollen künftig Geld vom Staat bekommen, um Vermögen fürs Alter aufzubauen. (Illustration) - Bild: Hendrik Schmidt/dpa
Kinder sollen künftig Geld vom Staat bekommen, um Vermögen fürs Alter aufzubauen. (Illustration) - Bild: Hendrik Schmidt/dpa

Koalition bringt Frühstartrente auf den Weg

Union und SPD haben den Weg für die Einführung einer Frühstartrente freigemacht. Der Finanzausschuss beschloss den Gesetzentwurf mit den Stimmen der Koalition; am Freitag soll der Bundestag darüber abstimmen.

Staat zahlt zehn Euro monatlich

Für jedes Kind, das sechs Jahre alt wird, soll der Bund bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Das Geld soll in einen individuellen, kapitalgedeckten Vertrag fließen, sofern die Eltern einen solchen Vertrag abschließen.

Gibt es keinen individuellen Vertrag, ist eine kollektive Anlage in einem Sondervermögen vorgesehen. Die Bundesbank soll dieses Vermögen verwalten. Eltern können das Depot durch freiwillige zusätzliche Zahlungen aufstocken.

Start mit Kindern des Jahrgangs 2020

Die Regelung soll mit dem Geburtsjahrgang der Kinder beginnen, die 2026 sechs Jahre alt werden. Damit werden zunächst die im Jahr 2020 geborenen Kinder einbezogen; ab 2027 soll jeweils der Geburtsjahrgang der im Kalenderjahr sechsjährigen Kinder folgen.

Anlage weltweit gestreut

Im parlamentarischen Verfahren wurden nach Angaben der Finanzpolitiker vor allem Klarstellungen vorgenommen. Das Geld soll ausschließlich in breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds investiert werden.

Fritz Güntzler, finanzpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, bezeichnete die Frühstartrente als wichtigen Baustein der Altersvorsorge und sagte: «Wir wollen junge Menschen sehr früh an den Kapitalmarkt heranführen.» Der SPD-Finanzpolitiker Michael Thews erklärte, jedes Kind solle die Chance bekommen, früh zu beginnen und den «Zinseszinseffekt» langfristig für den Aufbau einer Altersvorsorge zu nutzen.

Bundesrat muss noch zustimmen

Die Einigung gilt innerhalb der Koalition als Zeichen einer funktionierenden Zusammenarbeit. Bei der geplanten umfassenderen Rentenreform gibt es dagegen weiterhin Konflikte. Für die Frühstartrente ist nach dem Bundestag noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.

Die Frühstartrente setzt bereits im Kindesalter an und verbindet staatliche Förderung mit einem kapitalgedeckten Vorsorgemodell. Vorgesehen ist zunächst ein monatlicher Beitrag von zehn Euro ab dem sechsten Lebensjahr bis zur Volljährigkeit. Über zwölf Jahre summieren sich die Einzahlungen des Bundes damit auf 1.440 Euro je Kind, sofern das Kind durchgehend einbezogen ist.

Das Modell soll Kindern frühzeitig Erfahrungen mit langfristigem Sparen und Aktienanlagen ermöglichen. Die gesetzliche Vorgabe, ausschließlich breit diversifizierte globale Aktien oder Aktienfonds zu nutzen, zielt auf eine Streuung des Anlagerisikos. Zugleich bleibt der Anlageerfolg von der Entwicklung der Kapitalmärkte abhängig; der staatliche Beitrag garantiert daher keinen bestimmten späteren Auszahlungsbetrag.

Abgrenzung zur Rentenreform

Politisch fällt die Einigung in eine Phase, in der andere Teile der Altersvorsorge-Reform innerhalb der Koalition umstritten sind. Die Frühstartrente ist deshalb ein vergleichsweise klar umrissenes Vorhaben: Sie betrifft den Vermögensaufbau für Kinder, während Fragen zu Renteneintritt, Beitragsjahren und Leistungen im Alter die gesetzliche Rentenversicherung unmittelbar berühren.

Für Familien entscheidend sind die nächsten parlamentarischen Schritte. Nach dem geplanten Bundestagsbeschluss muss auch der Bundesrat zustimmen. Außerdem hängt die individuelle Umsetzung davon ab, ob Eltern ein eigenes Altersvorsorgedepot eröffnen; andernfalls ist eine kollektive Anlage über ein Sondervermögen vorgesehen.

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