Führerscheinreform: Bundestag beschließt Änderungen für 2027
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 16:39 Uhr | dpa, AD HOC NEWSUmsetzung ab Juli 2027
- Der Bundestag beschloss Änderungen am Straßenverkehrsgesetz und am Fahrlehrergesetz als ersten Teil des Reformpakets.
- Die Neuregelungen sollen im Wesentlichen am 1. Juli 2027 in Kraft treten.
- Für die Verordnung zu Ausbildung und Prüfungen steht die Zustimmung des Bundesrates noch aus.
Bundestag beschließt ersten Teil der Führerscheinreform
Der Bundestag hat mit den Stimmen der schwarz-roten Koalition Änderungen zur Modernisierung der Fahrschulausbildung beschlossen. Der Führerschein soll digitaler, einfacher und bezahlbarer werden, doch der Bundesrat muss dem Gesetz und einer ergänzenden Verordnung noch zustimmen.
Reform soll Unterricht und Prüfungen verändern
Die beschlossenen Änderungen betreffen vor allem das Straßenverkehrsgesetz und das Fahrlehrergesetz. Geplant sind mehr digitale Lernangebote, weniger Bürokratie und eine bessere Vergleichbarkeit von Preisen und Bestehensquoten.
Die ergänzende Verordnung soll unter anderem Sonderfahrten sowie theoretische und praktische Prüfungen neu regeln. Beim Pkw-Führerschein könnte die starre Vorgabe von zwölf Sonderfahrten entfallen; die Zahl der Stunden soll sich stärker an den Fähigkeiten der Fahrschüler und der Einschätzung der Fahrlehrer orientieren.
Prüfungszeit soll sinken
Für die praktische Prüfung der Klasse B soll die Mindestfahrzeit von derzeit 30 auf 25 Minuten sinken. Die gesamte Prüfungsdauer soll von 55 auf 40 Minuten reduziert werden, damit nach Angaben des Verkehrsministeriums mehr Prüfungen pro Tag möglich sind und Wartezeiten zurückgehen.
Auch der Theorieunterricht soll flexibler werden. Fahrschüler sollen künftig zwischen Lernen per App, hybriden Angeboten und Präsenzunterricht wählen können. Zudem soll der Fragenkatalog für die theoretische Prüfung deutlich kleiner werden.
Begleitete Fahrpraxis unter Bedingungen
Das Reformpaket sieht außerdem eine sogenannte Laienausbildung vor. Nach bestandener Theorieprüfung und sechs Fahrstunden in der Fahrschule sollen Fahrschüler zusätzliche Praxis mit einer nahestehenden Begleitperson sammeln können.
Die Begleitperson muss den Pkw-Führerschein seit mindestens sieben Jahren besitzen und darf höchstens einen Punkt in Flensburg haben. Die Regelung gilt nicht automatisch bundesweit: Jedes Land müsste sie durch eine eigene Verordnung einführen.
Preisvorteil bleibt abhängig von Umsetzung
Der durchschnittliche Preis für den Führerschein der Klasse B liegt derzeit bei rund 3.400 Euro. Verkehrsminister Steffen Bilger hält Einsparungen von mehreren hundert Euro, im besten Fall bis zu 1.000 Euro, für möglich.
Wie stark die Kosten tatsächlich sinken, ist offen. Regionale Preisunterschiede, die Zahl der benötigten Fahrstunden und das Verhalten der Fahrschulen beeinflussen den Endpreis. Fahrlehrerverbände und Verkehrssicherheitsorganisationen warnen zugleich, dass Online-Unterricht und Laienausbildung die Ausbildungsqualität nicht schwächen dürften.
Inkrafttreten im Juli 2027 vorgesehen
Die wesentlichen Neuregelungen sollen am 1. Juli 2027 in Kraft treten. Die Übergangsfrist soll Fahrschulen Zeit geben, sich auf die neuen Vorgaben vorzubereiten.
Der Bundestagsbeschluss setzt den ersten gesetzgeberischen Teil eines Reformpakets um. Wirksam werden die wesentlichen Änderungen aber erst, wenn auch der Bundesrat dem Gesetz und der geplanten Verordnung zustimmt. Für Fahrschüler bedeutet das: Kurzfristig ändern sich weder Unterricht noch Prüfungsablauf.
Der Reformdruck hängt vor allem mit den stark gestiegenen Kosten zusammen. Der durchschnittliche Preis für den Führerschein der Klasse B liegt bei rund 3.400 Euro. Da Fahrschulen ihre Preise selbst festlegen und die Zahl benötigter Fahrstunden individuell ausfällt, wird die Reform keinen einheitlichen neuen Führerscheinpreis schaffen.
Kosten und Ausbildungsqualität
Entlastungen könnten entstehen, wenn digitaler Theorieunterricht, weniger Bürokratie und eine flexiblere Zahl von Sonderfahrten tatsächlich die Betriebskosten und den Zeitaufwand senken. Die geplante Veröffentlichung von Preisen und Bestehensquoten soll zudem Vergleiche zwischen Fahrschulen erleichtern.
Ob daraus Einsparungen von mehreren hundert Euro oder sogar bis zu 1.000 Euro entstehen, hängt von der Umsetzung in den Fahrschulen, den regionalen Preisen und dem individuellen Ausbildungsbedarf ab. Die Verkürzung der praktischen Prüfungsfahrzeit könnte außerdem mehr Prüfungstermine ermöglichen und Wartezeiten reduzieren.
Bundesrat entscheidet über Details
Besonders relevant ist die noch ausstehende Verordnung. Sie regelt unter anderem Sonderfahrten, Prüfungen und die konkrete Ausgestaltung des digitalen Unterrichts. Auch die zusätzliche Fahrpraxis mit einer nahestehenden Person wird nicht automatisch bundesweit eingeführt, sondern setzt Entscheidungen der einzelnen Länder voraus.
Damit bleibt der Preisvorteil zunächst ein Ziel und keine feststehende Folge des Bundestagsbeschlusses. Zugleich muss die Reform zeigen, ob mehr Flexibilität mit einer gleichbleibenden Ausbildungsqualität und Verkehrssicherheit vereinbar ist.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „Wie der Führerschein günstiger werden soll“ (05.11.2026)
Der Beitrag habe die geplanten Änderungen bei Theorieunterricht, Sonderfahrten, Laienausbildung und Preisvergleich eingeordnet. Anders als die dpa-Meldung, die den bereits erfolgten Bundestagsbeschluss in den Mittelpunkt stelle, habe der Beitrag zum Veröffentlichungszeitpunkt noch die bevorstehende Abstimmung beschrieben.
Deutschlandfunk: „Reform im Bundestag – Wie der Führerschein günstiger werden soll“ (05.11.2026)
Der Deutschlandfunk habe die Reformziele und die möglichen Einsparungen erläutert. Im Schwerpunkt habe der Beitrag die konkreten Änderungen und die Kritik von Fahrlehrerverbänden an Online-Unterricht und Laienausbildung dargestellt.
Beide Beiträge hätten die erwarteten Entlastungen mit Bedingungen verknüpft: Entscheidend seien die Zustimmung des Bundesrates, die konkrete Umsetzung und der Erhalt der Verkehrssicherheit.
