August Hanning, BND

August Hanning: Schindler fordert strengere Regeln für Ex-BND-Chefs

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Gerhard Schindler hält eine engere Regulierung beruflicher Tätigkeiten ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter für möglich. Anlass ist die Untersuchungshaft gegen seinen Vorvorgänger August Hanning, dem mehrere schwere Staatsschutzdelikte vorgeworfen werden.

Fall Hanning: Ex-BND-Präsident Schindler fordert strengere Regeln
Bundesnachrichtendienst (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Der frühere Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Gerhard Schindler, ist angesichts der Untersuchungshaft gegen seinen Vorvorgänger August Hanning offen für strengere Regeln für ehemalige Geheimdienstmitarbeiter. Derzeit sei es ihnen nicht verboten, nach dem Ausscheiden beruflich weiter aktiv zu sein, sagte Schindler dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Schindler hält engere Regeln für praktikabel

Verboten sei lediglich, Geheimnisse zu verraten. Schindler erklärte, er habe nichts dagegen, wenn das Parlament die Aktivitäten ehemaliger Geheimdienstmitarbeiter enger reguliere.

Er könne sich nach eigenen Angaben mit seiner Erfahrung in eine solche Debatte einbringen und erläutern, welche Regelungen praktikabel seien und welche nicht. Zugleich verwies er darauf, dass nicht nur frühere Geheimdienstmitarbeiter nach ihrem Ausscheiden weiter beruflich tätig seien, sondern auch zahlreiche Polizisten und Minister.

Hanning seit Dienstag in Untersuchungshaft

August Hanning sitzt seit Dienstag in Untersuchungshaft. Der Bundesgerichtshof wirft dem früheren BND-Präsidenten geheimdienstliche Agententätigkeit, landesverräterische Ausspähung, das Auskundschaften von Staatsgeheimnissen und versuchten Landesverrat vor.

Hannings Anwalt weist die Vorwürfe zurück. Hanning sei zwar im Besitz vertraulicher Unterlagen gewesen, habe die darin enthaltenen Informationen jedoch nicht zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere nicht gegen Bezahlung weitergegeben.

Debatte über Tätigkeiten im Ruhestand

Nach der Verhaftung wurden Forderungen laut, ehemaligen Geheimdienstmitarbeitern Tätigkeiten mit Bezug zu ihrem früheren Aufgabenbereich im Ruhestand ganz oder teilweise zu untersagen. Bei früheren BND-Präsidenten wird dabei auch auf deren hohe Pensionen verwiesen.

Regulierungsversuche seien in der Vergangenheit laut Redaktionsnetzwerk Deutschland wiederholt am Bundesinnenministerium gescheitert. Schindlers Vorstoß bringt damit neben dem Strafverfahren auch die Frage nach künftigen gesetzlichen Grenzen für ehemalige Spitzenkräfte der Nachrichtendienste auf die politische Tagesordnung.

Der Fall rückt eine Lücke zwischen dem Ausscheiden aus dem Staatsdienst und dem dauerhaften Schutz sensibler Informationen in den Mittelpunkt. Für ehemalige Nachrichtendienstmitarbeiter gelten weiterhin Geheimhaltungspflichten; zugleich können sie nach dem Ende ihrer Amtszeit grundsätzlich in Beratung, Wirtschaft oder anderen Tätigkeiten arbeiten. Entscheidend ist deshalb die Abgrenzung zwischen zulässiger Nutzung beruflicher Erfahrung und dem Umgang mit geschützten Informationen.

Besonders sensibel ist die Lage bei früheren Spitzenbeamten. Sie kennen Verfahren, Ansprechpartner und langfristige Prioritäten staatlicher Sicherheitsbehörden. Eine nachträgliche Beschränkung beruflicher Tätigkeiten müsste daher präzise festlegen, welche Aufgaben, Kunden oder Kontakte als problematisch gelten. Ein pauschales Berufsverbot würde dagegen in die Berufsfreiheit eingreifen und müsste verhältnismäßig begründet werden.

Regeln zwischen Schutz und Berufsfreiheit

In der politischen Debatte stehen deshalb Karenzzeiten, Anzeige- oder Genehmigungspflichten und Einschränkungen für Tätigkeiten mit Bezug zum früheren Zuständigkeitsbereich im Raum. Solche Regelungen könnten Interessenkonflikte reduzieren, würden aber Kontrollmechanismen und klare Zuständigkeiten voraussetzen. Die Untersuchungshaft gegen Hanning verleiht dieser Debatte zusätzliche Dringlichkeit, ersetzt jedoch nicht die gerichtliche Prüfung der konkreten Vorwürfe.

Für den BND und andere Sicherheitsbehörden geht es zugleich um Vertrauen in den Umgang mit Verschlusssachen. Parlamentarische Beratungen könnten neben ehemaligen Geheimdienstmitarbeitern auch vergleichbare Übergänge bei Polizei und Ministerien einbeziehen. Maßgeblich wäre, ob neue Vorgaben rückwirkend gelten sollen oder nur für künftige Amtsinhaber und welche Sanktionen bei Verstößen greifen.

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